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   BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14   

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https://dejure.org/2014,36045
BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14 (https://dejure.org/2014,36045)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2014 - 3 StR 88/14 (https://dejure.org/2014,36045)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14 (https://dejure.org/2014,36045)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 86a StGB; § 3 StGB; § 9 StGB
    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Abrufbarkeit von aus dem Ausland hochgeladenen Internet-Inhalten in Deutschland; abstraktes Gefährdungsdelikt; Handlungsort; Erfolgsort; Begriff des Erfolgs); Öffentliches Verwenden von Kennzeichen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 StGB, § 9 Abs 1 StGB, § 86a Abs 1 Nr 1 StGB
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Öffentliches Verwenden durch Upload auf Internetplattformen; Betreiben der Plattform vom Ausland aus; Einstellung bei Facebook für eine große Anzahl von "Freunden"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begehung einer Straftat im Inland

  • online-und-recht.de

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Öffentliches Verwenden durch Upload auf Internetplattformen; Betreiben der Plattform vom Ausland aus; Einstellung bei Facebook für eine große Anzahl von "Freunden"

  • rewis.io

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Öffentliches Verwenden durch Upload auf Internetplattformen; Betreiben der Plattform vom Ausland aus; Einstellung bei Facebook für eine große Anzahl von "Freunden"

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Öffentliches Verwenden durch Upload auf Internetplattformen; Betreiben der Plattform vom Ausland aus; Einstellung bei Facebook für eine große Anzahl von "Freunden"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    NS-Propaganda im Internet, § 86a StGB und deutsches Strafanwendungsrecht (Frank Zimmermann; HRRS 2015, 441-448)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Internet (Prof. Dr. Brian Valerius; HRRS 2016, 186-189)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hakenkreuze auf YouTube-Fall

    §§ 3, 9, 86a Abs. 1 StGB
    Abstraktes Gefährdungsdelikt, Inlandstat, Erfolgsort, Handlungsort

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Inlandstat bei Einstellung verfassungswidriger Kennzeichen in das Internet vom Ausland aus und öffentliches Verwenden von Kennzeichen durch "Facebook"-Upload

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    NS-Propaganda im Internet, § 86a StGB und dt. Strafanwendungsrecht

Sonstiges

  • archive.is (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 26.02.2016)

    Auslandsstraftat: Hasspropaganda - Bundesrat will Gesetzesverschärfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 81
  • StV 2016, 106
  • MMR 2015, 200
  • Jura 2015, 1011
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    a) Das abstrakte Gefährdungsdelikt des § 86a StGB (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1970 - 3 StR 2/70, BGHSt 23, 267, 268) umschreibt keinen zum Tatbestand gehörenden Erfolg, so dass eine Inlandstat über § 9 Abs. 1 Var. 3 oder 4 StGB nicht begründet werden kann.

    Unter Verwenden ist jeder Gebrauch zu verstehen, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht (BGH, Urteil vom 29. Mai 1970 - 3 StR 2/70, BGHSt 23, 267, 268 f.).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Dem Schuldspruch steht insoweit auch nicht entgegen, dass das fragliche Kennzeichen der "White Youth" in der Öffentlichkeit möglicherweise nicht weiter bekannt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354; aA Reuter, Verbotene Symbole, 2005, 127 ff.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus der Sicht eines nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters das verwendete Kennzeichen die typischen Merkmale aufweist, welche das äußere Erscheinungsbild des Originals prägen, und dadurch dessen Symbolgehalt vermittelt (BGH aaO, BGHSt 47, 354, 357).

  • KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98

    im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - §

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Schon deshalb vermag die Ansicht nicht zu überzeugen, nach der ein Handlungsort auch dort gegeben sein soll, wo die durch mediale Übertragung transportierte Handlung ihre Wirkung entfaltet (so aber KG, Urteil vom 16. März 1999 - 1 Ss 7/98, NJW 1999, 3500, 3502; zustimmend S/S/Eser aaO, § 9 Rn. 4).

    Der Radius der Wahrnehmbarkeit einer Handlung ist nicht Teil ihrer selbst (ebenso Heinrich, NStZ 2000, 533, 534; ablehnend auch MüKo-StGB/Steinmetz aaO, § 86 Rn. 8 f.).

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Die Fahne sowie das Kennzeichen des Hitlergrußes (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30) verwendete der Angeklagte öffentlich, indem er das ihn und S. in entsprechender Pose zeigende Foto in ihre Facebook-Profile einstellte.
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Durch das Einfügen von Hakenkreuzen in die von ihm eingerichtete Internetplattform "Arische Musikfraktion" im Fall B. III. der Urteilsgründe verwendete der Angeklagte Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1979 - 3 StR 182/79, BGHSt 29, 73, 83 f.) zwar öffentlich (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93

    Einbeziehung eines Urteils und entfallen der Rechtfolgen - Neuverurteilung durch

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass bei Einbeziehung eines früheren Urteils in die neue Verurteilung (§ 105 Abs. 1, § 31 Abs. 2 JGG) die in dem ersten Erkenntnis festgesetzten Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB aufrechtzuerhalten, sondern deren Voraussetzungen vielmehr erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht -

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Unabhängig von den Fragen, ob § 13 StGB überhaupt auf abstrakte Gefährdungsdelikte Anwendung findet und ob eine Pflicht zur Abwehr von Gefahren bestehen kann, die durch eigenes vorsätzliches Verhalten hervorgerufen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 131), fehlt es angesichts der bereits objektiven Tatbestandslosigkeit des Vorverhaltens jedenfalls an der eine Garantenstellung begründenden Pflichtwidrigkeit.
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Selbst wenn man der Ansicht zustimmen wollte, dass die Frage nach dem Erfolgsort im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB normspezifisch am Schutzzweck der jeweiligen Strafvorschrift ausgerichtet werden muss (so BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 zur objektiven Bedingung der Strafbarkeit des abstrakten Gefährdungsdelikts des § 323a StGB), die Regelung mithin nicht nur auf Erfolgsdelikte im Sinne der allgemeinen Deliktslehre abstellt, ist jedenfalls an dem Ort, an dem die hervorgerufene abstrakte Gefahr in eine konkrete umgeschlagen ist oder gar nur umschlagen kann, kein zum Tatbestand gehörender Erfolg eingetreten (ebenso S/S/Eser, StGB, 29. Aufl., § 9 Rn. 6a; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 9 Rn. 2; Satzger, NStZ 1998, 112, 114 f.; offengelassen für den Fall, dass sich die abstrakte Gefahr realisiert hat, von BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 221).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Selbst wenn man der Ansicht zustimmen wollte, dass die Frage nach dem Erfolgsort im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB normspezifisch am Schutzzweck der jeweiligen Strafvorschrift ausgerichtet werden muss (so BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 zur objektiven Bedingung der Strafbarkeit des abstrakten Gefährdungsdelikts des § 323a StGB), die Regelung mithin nicht nur auf Erfolgsdelikte im Sinne der allgemeinen Deliktslehre abstellt, ist jedenfalls an dem Ort, an dem die hervorgerufene abstrakte Gefahr in eine konkrete umgeschlagen ist oder gar nur umschlagen kann, kein zum Tatbestand gehörender Erfolg eingetreten (ebenso S/S/Eser, StGB, 29. Aufl., § 9 Rn. 6a; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 9 Rn. 2; Satzger, NStZ 1998, 112, 114 f.; offengelassen für den Fall, dass sich die abstrakte Gefahr realisiert hat, von BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 221).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
    Der Senat kann daher offenlassen, ob der zu der Vorgängerregelung des heutigen § 176a Abs. 3 StGB ergangenen Entscheidung (BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55, 58 ff.), die sich für das Internet von dem herkömmlichen Verständnis des Verbreitens von Schriften als einem Akt deren körperlicher Übergabe löst und die gespeicherten Daten mit dem Datenspeicher gleichsetzt (kritisch hierzu Kudlich, JZ 2002, 310, 311; SK-StGB/Rudolphi/Stein, 40. Lfg., § 11 Rn. 61 f.), zu folgen wäre, zumal angesichts der weiteren Tathandlungsvariante des öffentlichen Verwendens im Rahmen des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB hierzu ein Bedürfnis nicht besteht.
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

  • BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11

    Einbeziehung eines früheren Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG (neue Prüfung

  • BVerwG, 13.06.2001 - 6 A 1.01

    Verbot von "Blood & Honour Division Deutschland" und "White Youth"

  • OLG Celle, 10.05.1994 - 1 Ss 71/94
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Diese Betätigung seiner Überzeugung fand ausweislich der Lichtbilder auch öffentlich, weil für einen größeren und nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis wahrnehmbar (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14 - NStZ 2015, 81 Rn. 17), statt.

    Dass ein Inlandsbezug dieser Handlungen nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann, hindert zwar eine Strafbarkeit nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14 - NStZ 2015, 81 Rn. 7).

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    aa) Dies folgt indes nicht aus § 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB, denn das Merkmal der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB, das zur Einstufung der Vorschrift als einem potentiellen, abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt (vgl. MüKoStGB/Schäfer aaO, Rn. 9 mwN) führt, umschreibt keinen zum Tatbestand gehörenden Erfolg, so dass eine Inlandstat über § 9 Abs. 1 Variante 3 oder 4 StGB nicht begründet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, BGHR StGB § 9 Erfolg 4 mwN zu § 86a StGB).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Dadurch wurden die verbotenen Kennzeichen für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrnehmbar (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, BGHR StGB § 86a Abs. 1 Öffentlich 2 Rn. 17).
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    Damit liegt ein Tätigkeitsort in Deutschland (vgl. NK-StGB- Böse , 4. Auflage 2016, § 9 Rz. 3 und - zur Zurechnung mittäterschaftlichen Handelns auch hinsichtlich des Handlungsorts - 9; Hilgendorf/Valerius, a.a.O. Rz. 135 f.; Rheinbacher NStZ 2014, 57 [58]; s. a. BGH NStZ 2015, 81).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17

    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (persönliches Äußerungsdelikt;

    b) Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen kommt als Tathandlung sowohl im Rahmen des § 90a Abs. 1 StGB als auch im Rahmen des § 130 Abs. 3 StGB neben einem Verbreiten von Schriften auch ein öffentliches Beschimpfen bzw. öffentliches Leugnen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, NStZ 2015, 81, 83).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Dabei weisen die als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestalteten Tatbestandsvarianten des Verschleierungstatbestandes nach § 261 Abs. 1 Varianten 1 und 2 StGB ebenso wie diejenigen des Isolierungstatbestandes gemäß § 261 Abs. 2 StGB keinen inländischen Erfolgsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Variante 3 oder 4 StGB auf (BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; für abstrakte Gefährdungsdelikte allgemein vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, NStZ 2015, 81, 82).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 1 RVs 12/18

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf eine im Ausland begangene, über das

    Ort der Tathandlung im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB ist bei einer im Internet verbreiteten Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 StGB der Aufenthaltsort des Täters und weder der Ort, an dem die durch mediale Übertragung transportierte Handlung ihre Wirkung entfaltet, noch der Standort des vom Täter angewählten Servers (Anschluss an BGH, Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 88/14 - ).

    Sollte sich der Angeklagte in den Niederlanden aufgehalten haben - Ort der Tathandlung ist insofern der Aufenthaltsort des Täters und weder der Ort, an dem die durch mediale Übertragung transportierte Handlung ihre Wirkung entfaltet, noch der Standort des vom Täter angewählten Servers (vgl. BGH, Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 88/14 -, m.w.N., juris; krit. Becker, NStZ 2015, 83; Hecker, JuS 2015, 274) - folgt die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts nicht bereits aus § 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB.

  • OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

    Für den Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) hat der BGH ein abstraktes Gefährdungsdelikt angenommen und einen zum Tatbestand gehörenden Erfolg im Inland - trotz der insoweit bestehenden Möglichkeit des Aufrufs dieser Inhalte im Internet - verneint (BGH NStZ 2015, 81).

    Selbst wenn man dabei § 9 Abs. 1 Var. 3 StGB nicht ganz eng auf Erfolgsdelikte i. S. der gängigen Abgrenzung zwischen Erfolgsund Tätigkeitsdelikten beschränke, fordere der Begriff des Erfolges doch jedenfalls "eine von der tatbestandsmäßigen Handlung räumlich und/oder zeitlich abtrennbare Außenweltsveränderung" (BGH NStZ 2015, 81, Rn 8; Kudlich/Berberich, NStZ 2019, 633, beckonline).

  • BayObLG, 29.11.2023 - 202 StRR 88/23

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Unter Verwenden ist jeder Gebrauch zu verstehen, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht (BGH, Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 88/14 = NStZ 2015, 81 = MMR 2015, 200 = BGHR StGB § 9 Erfolg 4 = BGHR StGB § 9 Abs. 1 Tatort 6 = BGHR StGB § 86a Abs. 1 Öffentlich 2 = ZUM-RD 2015, 444 = StV 2016, 106).
  • OLG Celle, 22.11.2023 - 1 ORs 7/23

    Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes während einer Versammlung

    Die öffentliche Verwendung setzt voraus, dass das Kennzeichen für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis von jedenfalls drei Personen wahrgenommen werden kann; auf die tatsächliche Wahrnehmung kommt es dabei nicht an (vgl. BGH, Beschl. v. 19. August 2014 - 3 StR 88/14 , NStZ 2015, 81, 83 mwN; Senat, Urt. v. 10. Mai 1994 - 1 Ss 71/94, NStZ 1994, 440 [OLG Celle 10.05.1994 - 1 Ss 71794] ).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 U 270/20

    Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf 'facebook' Unwirksamkeit

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 626/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 3 Ws 168/15

    Weisungswidrige Kontaktaufnahme über Facebook - Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG München, 10.11.2021 - 7 U 5318/20

    Haftung eines Autohändlers als Vermittler wegen Verletzung vorvertraglicher

  • OLG Zweibrücken, 09.02.2023 - 1 OLG 2 Ss 40/22

    Allgemeinkundige Tatsache des Symbols der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt;

  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18

    Verbinden des Bandenhandels durch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr zu einer

  • OLG Jena, 17.02.2015 - 1 OLG 181 Ss 107/14

    Strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen:

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18

    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich:

  • OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen;

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