Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 143
Pflichtververteidiger, Entpflichtung, neuer Pflichtverteidiger, Gründe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Widerrufs der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei ernstlicher Gefahr des Zwecks der Pflichtverteidigung
- Judicialis
StPO § 143
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 143
Voraussetzungen für die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers
Papierfundstellen
- JurionRS 2009, 25377
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09
als Pflichtverteidiger wendet, ist diese Beschwerde bereits unzulässig, da der Angeklagte hierdurch nicht beschwert ist (…zu vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 141 Rdn. 9; BVerfG, NStZ 1998, 363). - BVerfG, 02.02.1995 - 2 BvR 37/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09
Dem steht gleich, wenn die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. BVerfG NJW 1995, 2912; BGH NStZ 1999, 311). - OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99
Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09
Die revisionsrechtliche Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung, der Angeklagte sei nicht genügend entschuldigt gewesen, setzt die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (zu vgl. Senatsbeschluss vom 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99 - veröffentlicht in NStZ-RR 2000, 84 f.).
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09
Ein Grund für den Widerruf der Bestellung kann auch nicht damit begründet werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BVerfG, NJW 2001, 3695, 3697, zu vgl.. Meyer-Goßner1 StPO, 52. Aufl., § 143 StPO, Rdnr. 5 m.w.N.). - BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei …
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09
Da die von dem Verteidiger des Angeklagten erhobene Verfahrensrüge nicht näher ausgeführt ist und die Begründung des Angeklagten nicht den Formerfordernissen des § 345 Abs. 2 StPO genügt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NStZ 2001, 440) auf die erhobene Sachrüge hin die Überprüfung des angefochtenen Urteils nur dahingehend möglich, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (…zu vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdn. 49 m.w.N.). - BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99
Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig …
Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09
Dem steht gleich, wenn die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (vgl. BVerfG NJW 1995, 2912; BGH NStZ 1999, 311).