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   OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09   

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https://dejure.org/2009,22896
OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09 (https://dejure.org/2009,22896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09 (https://dejure.org/2009,22896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 2009 - 2 Ws 526/09 (https://dejure.org/2009,22896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsbefugnis bei Erinnerungen gegen die Festsetzung von Vergütungenzahlungen aus der Staatskasse; Beweislastverteilung im Falle von Zweifeln gegenüber den vom Verteidiger geltend gemachten Auslagen; Voraussetzungen für die Überlassung eines vollständigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungszuständigkeit bei Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen; Beweislast bei Zweifeln an vom Verteidiger geltend gemachten Auslagen; Überlassung eines vollständigen Aktendoppels an den Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurionRS 2009, 36455
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 06.05.2004 - 2 U 213/03

    Entstehung einer Anwaltsgebühr für das Vollstreckungsverfahren; Antrag auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09
    Dann muss der Verteidiger die Erforderlichkeit der Auslagen belegen, wobei ihm ein gewisser Ermessensspielraum verbleibt (vgl. KG RVGreport 2006, 109; OLG Brandenburg a.a.O.).

    Die Kosten solcher Vereinfachung sind aber nicht erstattungsfähig (vgl. KG RVGreport 2006, 109).

  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09
    Dies widerspricht nicht nur dem klaren Wortlaut des § 33 Abs. 8 S. 1 RVG, sondern auch der mit der Einführung der Einzelrichterzuständigkeit verfolgten gesetzgeberischen Intention, den mit einer Entscheidung durch das Richterkollegium verbundenen personellen Aufwand gemessen an der Bedeutung der kostenrechtlichen Rechtsmittelverfahren in Grenzen zu halten (vgl. BT- Drucks. 14/4722, S. 111 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2009 (3 Ws 68/09 bei juris).
  • OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ws 48/01

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Ungebühr in der Hauptverhandlung; rechtliches

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09
    Jedoch muss der Rechtsanwalt das ihm eingeräumte Ermessen bei der Auswahl der zu kopierenden Aktenbestandteile auch ausüben (Senatsbeschlüsse 22. Dezember 1999 - 2 Ws 814/99 und vom 15. März 2001 - 2 Ws 48/01 -).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09
    Der Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit ist hier - nicht anders als im Fall des § 141 StPO (vgl. BGH NStZ 2004, 632; BayObLGSt 2004, 118; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 141 Rdnr. 6) - jedoch unschädlich.
  • LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung eines Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09
    Soweit die Strafkammer die Auffassung vertritt, in Strafsachen sei das Kollegialgericht in der Besetzung von drei Richtern - ungeachtet der ausdrücklichen Regelung in §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 S. 1 RVG - wegen § 76 GVG funktionell zur Entscheidung zuständig (vgl. auch LG Dresden, Beschluss vom 7. September 2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005 - 1 Qs 1027/05), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LG Ulm, 12.04.2005 - 1 Qs 1027/05

    Kostenbeschwerde in Strafsachen: Vollbesetzung der Strafkammer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09
    Soweit die Strafkammer die Auffassung vertritt, in Strafsachen sei das Kollegialgericht in der Besetzung von drei Richtern - ungeachtet der ausdrücklichen Regelung in §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 S. 1 RVG - wegen § 76 GVG funktionell zur Entscheidung zuständig (vgl. auch LG Dresden, Beschluss vom 7. September 2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005 - 1 Qs 1027/05), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn gewichtige Gründe dafür ersichtlich sind, nach denen einzelne Auslagen unnötig verursacht wurden und zur sachgemäßen Angelegenheit nicht erforderlich waren (OLG Brandenburg RVGreport 2007, 183).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer

    Der Rechtspfleger als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhob mit Schreiben vom 12.10.2015 Einwendungen gegen den Ansatz und die Höhe der Dokumentenpauschalen für die Ausdrucke aus der dem Verteidiger in digitalisierter Form zur Verfügung gestellten Ermittlungsakte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Rostock (Beschluss vom 04.08.2014 - 20 W 193/14), des OLG München (Beschluss vom 03.11.2014 - 4c Ws 18/14) und - hinsichtlich des Ausdrucks für den Mandanten - des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 13.11.2011 - 2 Ws 131/01) sowie des OLG Koblenz (Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09).

    Allerdings muss der Anwalt das ihm eingeräumte Ermessen auch ausüben (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09, JurionRS 2009, 36455; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

  • OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren

    Über das Rechtsmittel hat der Senat gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 iVm § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbs. 2 RVG als Kollegialgericht zu entscheiden, weil die Strafkammer die angefochtene Entscheidung in entsprechender Besetzung erlassen hat (vgl. OLG Koblenz 2 Ws 526/09 v. 16.11.2009, juris Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14

    Kostenfestsetzung; Teilfreispruch; Pflichtverteidigergebühr;

    Es ist vielmehr Aufgabe des Verteidigers, vor Überlassung der Kopien eine Vorauswahl zu treffen und dabei mit Hilfe seines beruflichen Sachverstandes Schwerpunkte zu setzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, 2 Ws 526/09, juris, Rn. 10; KG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Ws 20/05, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.12.2011, Ws 344/11); daran fehlt es.
  • LG Bad Kreuznach, 27.07.2010 - 1043 Js 5548/08

    Nachweispflicht der Staatskasse über die Erforderlichkeit der von dem Verteidiger

    Die Kosten einer solchen Vereinfachung seien aber nicht erstattungsfähig (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 526/09 ).

    Dabei ist der Pflichtverteidiger gegenüber der Staatskasse aber stets zur kostensparenden Prozessführung verpflichtet (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, Az.: 2 Ws 526/09 ).

  • LG Braunschweig, 21.12.2017 - 16 KLs 16/14

    Aktenkopien Erstattungsfähigkeit

    Auch aus der Entscheidung des OLG Koblenz (Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09, zitiert nach juris) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes.
  • OLG Köln, 15.01.2015 - 2 Ws 651/14

    Erstattung der Kosten für das vollständige Kopieren von Beiakten

    Das ungeprüfte, vorsorgliche Ablichten der gesamten Verfahrensakte, welche regelmäßig für die Verteidigung in jedem Fall irrelevante Dokumente wie Verfügungen, Empfangsbekenntnisse etc. enthält, stellt allerdings insoweit keine ordnungsgemäße Ermessensausübung des Verteidigers mehr dar (vgl.: Senat a.a.O.), zumal der Pflichtverteidiger gegenüber der Staatskasse stets zur kostensparenden Prozessführung verpflichtet ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, Az.: 2 Ws 526/09, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 16.07.2020 - 1 KE 34/19
    Dem Rechtsanwalt steht Ermessen zu, welche Unterlagen er für eine sachgerechte Vertretung seines Mandanten insoweit benötigt, das ihm eingeräumte Ermessen muss er allerdings auch ausüben (OLG Koblenz, Beschl. v. 16. November 2009 - 2 Ws 526/09 -, juris Rn. 9) - und im Erinnerungsverfahren für das Gericht nachvollziehbar machen.
  • VG Cottbus, 15.07.2020 - 1 KE 24/19
    Dem Rechtsanwalt steht Ermessen zu, welche Unterlagen er für eine sachgerechte Vertretung seines Mandanten insoweit benötigt, das ihm eingeräumte Ermessen muss er allerdings auch ausüben (OLG Koblenz, Beschl. v. 16. November 2009 - 2 Ws 526/09 -, juris Rn. 9) - und im Erinnerungsverfahren für das Gericht nachvollziehbar machen.
  • LG Ansbach, 09.02.2011 - KLs 1042 Js 6687/10

    Ermittlungsverfahren: Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger eines inhaftierten

    Dabei ist der Pflichtverteidiger gegenüber der Staatskasse aber stets zur kostensparenden Prozessführung verpflichtet (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, 2 Ws 526/09, juris).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2020 - 2 Ws 248/19

    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Kosten für das Ablichten der gesamten Akte

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn gewichtige Gründe dafür ersichtlich sind, dass einzelne Auslagen unnötig verursacht wurden und sachlich nicht erforderlich waren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. November 2009 - 2 Ws 526/09, zitiert nach Juris m.w.N.).
  • LG Braunschweig, 21.02.2017 - 16 KLs 411 Js 22675/10
  • LG Detmold, 14.07.2015 - 4 KLs 72/14

    Dokumentenpauschale - Fertigung erforderlicher Kopien - Kopien - sachgerechte

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