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   BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11   

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https://dejure.org/2011,2046
BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11 (https://dejure.org/2011,2046)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - 4 StR 430/11 (https://dejure.org/2011,2046)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 4 StR 430/11 (https://dejure.org/2011,2046)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StPO; § 146 StPO
    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von Anwaltsverschulden bei den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wiedereinsetzungsantrags: Unterschrift eines nicht mandatierten Rechtsanwalts, Mehrfachverteidigung; Darlegung des Zeitpunkts des ...

  • HRR Strafrecht

    § 245 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 38 StPO; § 220 StPO
    Beweisantrag bei selbst geladenen Zeugen der Verteidigung (präsentes Beweismittel; Alternativitätsrüge; Darlegungsanforderungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 StPO, § 220 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 245 Abs 2 S 1 StPO, § 245 Abs 2 S 3 StPO
    Strafverfahren: Unmittelbare Ladung von Zeugen; erforderlicher Vortrag in der Revisionsrüge wegen Ablehnung der Vernehmung selbst geladener Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 StPO, § 344 StPO, § 345 Abs 2 StPO
    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag; Unterzeichnung durch bevollmächtigten für einen Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Mitteilung des Zeitpunkts des Wegfalls des die Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses in einem Wiedereinsetzungsantrag; Möglichkeit der wirksamen Bevollmächtigung eines von einem Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts durch ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Unmittelbare Ladung von Zeugen; erforderlicher Vortrag in der Revisionsrüge wegen Ablehnung der Vernehmung selbst geladener Zeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag; Unterzeichnung durch bevollmächtigten für einen Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Mitteilung des Zeitpunkts des Wegfalls des die Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses in einem Wiedereinsetzungsantrag; Möglichkeit der wirksamen Bevollmächtigung eines von einem Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Präsente Zeugen übergangen? Die Revision ist schwierig!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung ist schwer - wirklich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 276
  • NStZ 2012, 346
  • JurionRS 2011, 31452
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81

    Vernehmung eines ohne Vorladung vom Angeklagten "gestellten" Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11
    Ein Angeklagter kann die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift gemäß §§ 220, 38 StPO nur mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers bewirken (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81, NStZ 1981, 401; ebenso bereits BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51, NJW 1952, 836 zu § 245 StPO a.F.); er hat die förmliche Ladung nachzuweisen, wenn diese nicht aktenkundig ist (MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 245 Rn. 16 a.E.).
  • BGH, 15.01.1952 - 2 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11
    Ein Angeklagter kann die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift gemäß §§ 220, 38 StPO nur mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers bewirken (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81, NStZ 1981, 401; ebenso bereits BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51, NJW 1952, 836 zu § 245 StPO a.F.); er hat die förmliche Ladung nachzuweisen, wenn diese nicht aktenkundig ist (MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 245 Rn. 16 a.E.).
  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16

    Fehlende formgerechte Begründung der Revision (Unterschrift der

    Dem ist der Beschuldigte nicht entgegengetreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277; vom 16. Dezember 2015 - 4 StR 473/15, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung des Antrags: Zeitpunkt des

    Maßgeblich für den Wegfall des Hindernisses und damit den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist ist die Kenntnis des Angeklagten, nicht die seines Verteidigers (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, aaO; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).

    Eines entsprechenden Vortrags bedarf es selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11 aaO).

  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

    Ein Angeklagter oder sein Verteidiger können die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift nur mithilfe eines Gerichtsvollziehers nach § 38 StPO bewirken (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51; Beschlüsse vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).

    Der erforderliche Vortrag war auch nicht deshalb entbehrlich, weil ein - nach § 245 Abs. 2 Satz 1 StPO ohnehin erforderlicher - Beweisantrag gestellt worden war (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Damit die Einhaltung der Wochenfrist überprüft werden kann, bedarf es zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs in den Fällen, in denen dies nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, der Mitteilung, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2008 - 2 StR 365/10, Rn. 3; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 77/11, Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung

    Zwar hat es der Antragsteller versäumt, den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses, das zur Fristversäumung führte, mitzuteilen (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2015, 145; NStZ 2012, 276; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 45 Rn. 5).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der den Wiedereinsetzungsantrag stellende Kanzleikollege des Verteidigers als dessen allgemeiner Vertreter nach § 53 BRAO bestellt war (vgl. dazu BGH NStZ 2012, 276).

  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass die Antragstellerin mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN, vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 mN, und vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10; Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).'.
  • BGH, 16.01.2020 - 4 StR 279/19

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Die Revisionsbegründungsschrift ist entgegen dieser Vorschrift nicht von ihrem Pflichtverteidiger selbst, sondern "pro absente und in Vollmacht' für den "nach Diktat verreisten' Pflichtverteidiger von einem von ihm bevollmächtigten anderen Rechtsanwalt unterzeichnet worden; auf diesen konnte der Pflichtverteidiger der Angeklagten seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276 f.; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 345 Rn. 12).
  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 346/13

    Keine Befugnis zur Rechtsübertragung beim Pflichtverteidiger (Revisionseinlegung

    Der am 20. März 2013 zum Pflichtverteidiger des Angeklagten bestellte Rechtsanwalt Mo. (Bd. XII Bl. 257 f. d.A.) konnte seine Befugnisse jedoch nicht wirksam auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1981 - 1 StR 303/81, StV 1981, 393; vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, StV 2011, 650; vom 8. Dezember 2012 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 473/15

    Form des Revisionsantrags (erforderliche Unterschrift des Verteidigers)

  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 109/14

    Zulässigkeit der Revision bei fristgerechter Begründung durch einen

  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 222/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Anforderungen an das

  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13

    Erforderlichkeit von Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses im

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