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   KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11   

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https://dejure.org/2012,7788
KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11 (https://dejure.org/2012,7788)
KG, Entscheidung vom 13.03.2012 - 1 W 542/11 (https://dejure.org/2012,7788)
KG, Entscheidung vom 13. März 2012 - 1 W 542/11 (https://dejure.org/2012,7788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung von Grundeigentum durch den Betreuer zu einem Kaufpreis von 80% des ermittelten Verkehrswerts und der Genehmigung durch das Betreuungsgericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkungsverbot für Betreuer; Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Grundstücksveräußerung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertbemessung, Schenkungsverbot, Grundstücksgeschäfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung von Grundeigentum durch den Betreuer zu einem Kaufpreis von 80 % des ermittelten Verkehrswerts und Genehmigung durch das Betreuungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 654
  • FGPrax 2012, 145
  • FamRZ 2012, 1165
  • JurionRS 2012, 12229
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Das Betreuungsgericht hat die Genehmigung zu versagen, wenn ein solches Rechtsgeschäft beabsichtigt ist (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 18; BayObLG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 - Juris).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Das Betreuungsgericht hat die Genehmigung zu versagen, wenn ein solches Rechtsgeschäft beabsichtigt ist (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 18; BayObLG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 - Juris).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Das Grundbuchamt hat über die Beschwerde durch den Beteiligten bekannt zu machenden Beschluss und nicht wie vorliegend, durch einen gerichtsintern gebliebenen Aktenvermerk zu entscheiden (OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 34 Wx 9/10 - Juris).
  • BayObLG, 05.01.1989 - BReg. 2 Z 96/88
    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    In diesem Fall ist dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (BayObLG, DNotZ 1989, 373).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Dabei hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen ist, wenn sie auf einem zweiseitigen entgeltlichen Rechtsgeschäft, vornehmlich einem Kaufvertrag beruht und der andere Vertragsteil ein unbeteiligter Dritter ist (Senat, a.a.O., 340; Senat, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 W 3761/92 - OLGZ 1993, 270, 274).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94

    Kindes- und Ehegattenunterhalt im Mangelfall

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Denn ungeachtet einer erteilten betreuungsgerichtlichen Genehmigung, kann der Betreuer in Vertretung des Betreuten keine Schenkungen machen, §§ 1908i Abs. 2 S. 1, 1804 S. 1 BGB (BayObLG, NJW-RR 1996, 452).
  • BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88

    Gemischte Schenkung und Schenkungswiderruf nach Beendigung einer eheänlichen

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88 - Juris; Senat, Beschluss vom 6. Mai 1968 - 1 W 807/68 - OLZ 1968, 337, 339).
  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Dies ist nur für die Frage maßgeblich, in welcher Form die Rückabwicklung des Geschäfts verlangt werden kann (BGH, MDR 2012, 204, 205).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18

    Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt

    Deshalb erfasst das Verbot auch das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2016, 12 Wx 3/16, zitiert nach juris).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin auch das Grundbuchamt im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin das Grundbuchamt grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers auch die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.; vgl. auch Senat FamRZ 2010, 1762).

    Auf Basis dieser einseitigen Erklärungen des Beteiligten zu 1., die materiell-rechtlich keine wirksame Vereinbarung der Vertragsbeteiligten zur Abänderung des notariellen Kaufvertrags vom 18.11.2016 und der darin getroffenen Vertragsabreden darstellen, kann mithin eine Entgeltlichkeit der Aufgabe des Nießbrauchsrechts durch den Beteiligten zu 2. - für die grundsätzlich auch subjektive Beweggründe der Beteiligten bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen wären (vgl. dazu KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ) - nicht festgestellt werden.

  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Da die Einigung von den Vertragsparteien nicht persönlich abgegeben werden muss, sondern auch von Vertretern erklärt werden kann, ist auch insoweit dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (vgl. etwa KG FGPrax 2012, 145; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Diesem Zweck widerspräche es, dem Mündel/Betreuten (hier: dem Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen; deshalb erfasst das Verbot das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. etwa die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145).

  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Das Verbot der Schenkung erfasst grundsätzlich sowohl das Verpflichtungs-als auch das Verfügungsgeschäft (KG BtPrax 2012, 123).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18

    Löschung eines Nacherbenvermerks: Anforderungen an den Nachweis der

    In der Rechtsprechung wurde je nach den Umständen des Einzelfalles von Entgeltlichkeit auch dann noch ausgegangen, wenn sich die Parteien auf einen Kaufpreis von 80 % des durch ein Gutachten ermittelten Verkehrswertes geeinigt haben (KG MDR 2012, 654 - allerdings mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20

    Abhängigkeit der Eintragung einer Erwerbsvormerkung von Genehmigung bzw.

    Diesem Zweck würde es widersprechen, das Mündel bzw. den Betreuten (hier den Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2016 - 12 Wx 3/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 20 W 38/18; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Die gemischte Schenkung setzt nicht voraus, dass der unentgeltliche Charakter des Geschäfts gegenüber dem entgeltlichen überwiegt (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88; KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Im Grundbuchverfahren sind für den Nachweis, dass die Verfügung eines Betreuers nicht dem Schenkungsverbot unterfällt, in der Regel ähnliche Grundsätze maßgeblich, wie sie bei der Beurteilung der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers oder befreiten Vorerben maßgebend sind (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Dabei hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen ist, wenn sie auf einem zweiseitigen entgeltlichen Rechtsgeschäft, vornehmlich einem Kaufvertrag beruht und der andere Vertragsteil ein unbeteiligter Dritter ist; das Grundbuchamt ist befugt, Wahrscheinlichkeitserwägungen anzustellen und auf allgemeine Erfahrungssätze zurückzugreifen (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

  • KG, 12.09.2017 - 1 W 326/17

    Grundbucheintragung: Nachweis der Vertretungsmacht durch Vorlage eines

    In diesem Fall ist dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters - in der Form des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO - nachzuweisen (Senat, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11 - FGPrax 2012, 145, 146; Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 495/10 - FGPrax 2012, 7).
  • OLG Köln, 03.12.2018 - 2 Wx 372/18

    Entgeltlicher Veräußerung durch Vorerben; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt zum Beispiel, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben bzw. Testamentsvollstrecker erbracht wird (vgl. KG FGPrax 2012, 145; OLG München Rpfleger 2012, 250, 251 m.w.N.; OLG München FGPrax 2016, 112; OLG München RNotz 2018, 491; Senat, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 Wx 356/18 (n.v.)).
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