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   BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12   

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https://dejure.org/2012,4775
BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12 (https://dejure.org/2012,4775)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 StR 31/12 (https://dejure.org/2012,4775)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 StR 31/12 (https://dejure.org/2012,4775)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 6 StPO
    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und späterer Annahme von Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache aus tatsächlichen Gründen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 6 StPO
    Strafverfahren: Wahrunterstellung einer Beweistatsache und Hinweispflicht bei Verwertung zum Nachteil des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts auf seine geänderte Rechtsauffassung bei Ablehnung eines Beweisantrags aufgrund einer zunächst als wahr unterstellten aber später als unerheblich eingeschätzten Beweistatsache

  • rewis.io

    Strafverfahren: Wahrunterstellung einer Beweistatsache und Hinweispflicht bei Verwertung zum Nachteil des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2; StPO § 244 Abs. 6
    Hinweispflicht des Gerichts auf seine geänderte Rechtsauffassung bei Ablehnung eines Beweisantrags aufgrund einer zunächst als wahr unterstellten aber später als unerheblich eingeschätzten Beweistatsache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht PDF, S. 88 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Perspektiven des Beweisantragsrechts - Der spezielle Beweiserhebungsanspruch als Anspruch auf Teilhabe am Prozess der Wahrheitsfindung (RiBGH Andreas Mosbacher; HRRS-Gedächtnisgabe für Gunter Widmaier, S. 79-97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 580
  • JurionRS 2012, 14734
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.1979 - 5 StR 746/78

    Unerreichbarkeit eines im Ausland an einem bekannten Ort lebenden Zeugen;

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 18.02.1982 - 2 StR 798/81

    Unwahre Unterstellungen durch das Gericht lediglich bei beweiserheblichen

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12
    Auf einen dahingehenden Hinweis darf jedoch bereits nach der bisherigen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht verzichtet werden, wenn es naheliegt, dass der Angeklagte wegen der Wahrunterstellung davon absieht, Beweisanträge zu einem Thema zu stellen, das mit der als wahr unterstellten Tatsache im Zusammenhang steht und das - im Gegensatz zu dieser Tatsache - für die Entscheidung möglicherweise von Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81, BGHSt 30, 383, 385).
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82

    Problematik der Vergewaltigung und des sexuellen Mißbrauchs einer behördlich

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 285/08

    Nichteinhaltung einer zugesagten Wahrunterstellung und geforderte Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08

    Überzeugungsbildung (Wahrunterstellung; weitere Schlussfolgerungen);

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des

    Das Tatgericht ist aber nicht gehalten, eine zuvor als entscheidungserheblich angesehene und daher als wahr unterstellte Tatsache - sei es aufgrund weiterer in der Hauptverhandlung gewonnener Erkenntnisse, sei es, weil es die Unerheblichkeit erst später erkannt hat - auch noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung und in seine Abwägung einzustellen (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.03.2012 - 3 StR 31/12 = StraFo 2012, 230 und BGH, Beschl. v. 24.02.2009 - 5 StR 605/08 = NStZ-RR 2009, 179).

    Denn grundsätzlich ist das Tatgericht nicht gehindert, eine zunächst als wahr angesehene Behauptung im Urteil als bedeutungslos zu behandeln (vgl. KK/Krehl § 244 Rn. 185; BGH StraFo 2012, 230 m. w. N.).

  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    cc) Da die behauptete Tatsache nach alledem von vornherein zur Wahrunterstellung ungeeignet war, kann offenbleiben, ob das Landgericht vor Urteilsverkündung darauf hätte hinweisen müssen, aus dem Inhalt des Streitgesprächs keinen dem Angeklagten günstigen Schluss ziehen zu wollen (vgl. dazu insbesondere einerseits BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81, BGHSt 30, 383, 385 und vom 27. März 2012 - 3 StR 31/12 Rn. 7 f.; andererseits BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 4 StR 199/19; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05 Rn. 16, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37: Einengung der Beweislage durch die Wahrunterstellung zugunsten des Angeklagten - ohne Vorabbeurteilung der Sach- oder Rechtslage und ohne Auswirkung auf den Schuld- oder Strafausspruch - verbunden mit der Zusage, aus der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil keine Schlüsse zu seinen Lasten zu ziehen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19 Rn. 6 f.).
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