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   OLG Jena, 31.07.2012 - 1 Ws 291/12   

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https://dejure.org/2012,52840
OLG Jena, 31.07.2012 - 1 Ws 291/12 (https://dejure.org/2012,52840)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.07.2012 - 1 Ws 291/12 (https://dejure.org/2012,52840)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 1 Ws 291/12 (https://dejure.org/2012,52840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Reststraferwartung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgehen eines ganz erheblichen Fluchtanreizes von der Gesamtstrafenerwartung bei Anrechnung der Untersuchungshaft von mehr als zehn Monaten auf eine zu erwartende Strafe von einem Jahr und neun Monaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgehen eines ganz erheblichen Fluchtanreizes von der Gesamtstrafenerwartung bei Anrechnung der Untersuchungshaft von mehr als zehn Monaten auf eine zu erwartende Strafe von einem Jahr und neun Monaten

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    1 Jahr 9 Monate minus 10 Monate = noch 11 Monate = Fluchtgefahr?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 200
  • JurionRS 2012, 19767
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2012 - 1 Ws 291/12
    Dafür, dass es sich bei dem Angeklagten hinsichtlich der Tat vom 10, 8.2011 um eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person gehandelt hat, die durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zuzurechnenden Weise zu einer Straftat verleitet worden ist, so dass ein in den Urteilsgründen ausdrücklich festzustellender und bei der Festsetzung der Rechtsfolgen zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vorliegt (vgl. BGHSt 45, 321 ff), ist angesichts der Einlassungen des Angeklagten im Termin zur Verkündung des Haftbefehls, im Haftprüfungstermin und in der Hauptverhandlung nicht zu erkennen.
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Jena, 31.07.2012 - 1 Ws 291/12
    Das Beschwerdegericht kann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und diese den dringenden Tatverdacht auf Gründe stützt, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (BGH, Beschluss vom 19.12.03, StB 21/03[zit. n. [...]) oder wenn entscheidungserhebliche neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt geworden sind.
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