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   BGH, 15.01.2013 - 4 StR 385/12   

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https://dejure.org/2013,1315
BGH, 15.01.2013 - 4 StR 385/12 (https://dejure.org/2013,1315)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2013 - 4 StR 385/12 (https://dejure.org/2013,1315)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 4 StR 385/12 (https://dejure.org/2013,1315)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 TKG, §§ 96 ff TKG, § 113a TKG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revisionsverfahren: Verfahrensrüge hinsichtlich der Verwertung von Telekommunikationsverkehrsdaten

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der einschränkenden Voraussetzungen für die vorläufige weitere Anwendung der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung i.R.d. rechtlichen Zulässigkeit der Datenübermittlung; Fehlender verfahrensmäßiger Zusammenhang zwischen der Erhebung des Widerspruchs und der ...

  • online-und-recht.de

    Verfahrensrüge hinsichtlich der Verwertung von Telekommunikationsverkehrsdaten

  • rewis.io

    Revisionsverfahren: Verfahrensrüge hinsichtlich der Verwertung von Telekommunikationsverkehrsdaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurionRS 2013, 10356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 4 StR 385/12
    Es bleibt daher offen, ob für die rechtliche Zulässigkeit der Datenübermittlung die einschränkenden Voraussetzungen maßgeblich waren, die das Bundesverfassungsgericht in der am 11. März 2008 ergangenen und am 1. September 2008 verlängerten einstweiligen Anordnung im Verfahren 1 BvR 256/08 (BVerfGE 121, 1 ff., 391 f.) für die vorläufige weitere Anwendung der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung festgelegt hatte.
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

    a) Es fehlt hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von § 100i Abs. 1, § 261 StPO bereits an der hier erforderlichen Mitteilung des Gerichtsbeschlusses, mit dem sein Verwertungswiderspruch zurückgewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365 zu § 100a StPO, und vom 15. Januar 2013 - 4 StR 385/12 zu § 100g StPO).
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