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OLG Oldenburg, 06.02.2013 - 1 Ws 70/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Nebenklage, Zulassung, konstitutive Wirkung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 395 Abs. 3 StPO; § 396 Abs. 2 StPO
Grundsätze zur Unanfechtbarkeit der nach § 395 Abs. 3 StPO erfolgten Nebenklagezulassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Unanfechtbarkeit der nach § 395 Abs. 3 StPO erfolgten Nebenklagezulassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395 Abs. 3; StPO § 396 Abs. 2
Unanfechtbarkeit der nach § 395 Abs. 3 StPO erfolgten Nebenklagezulassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einmal Nebenkläger, immer Nebenkläger
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 04.12.2012 - 7 Ns 190/12
- OLG Oldenburg, 06.02.2013 - 1 Ws 70/13
Papierfundstellen
- JurionRS 2013, 34162
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.2012 - 5 StR 523/11
Bindungswirkung der Nebenklagezulassung durch das Tatgericht; Voraussetzungen der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2013 - 1 Ws 70/13
Sie ist durch § 396 Abs. 2 StPO jeder Anfechtung entzogen und bindet auch das Rechtsmittelgericht, mit der Folge, dass das Landgericht bei der im Rahmen der Zulässigkeit der Berufung zu prüfenden Beschwer der Nebenklägerin deren Nebenklageberechtigung nicht abweichend von der materiellen Entscheidung des Amtsgerichts beurteilen darf (vgl. BGH NJW 2012, 2601; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 49 mit Anm. Rössner NStZ 1994, 506; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 11). - OLG Düsseldorf, 09.05.1996 - 4 Ws 110/96
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2013 - 1 Ws 70/13
Sie ist durch § 396 Abs. 2 StPO jeder Anfechtung entzogen und bindet auch das Rechtsmittelgericht, mit der Folge, dass das Landgericht bei der im Rahmen der Zulässigkeit der Berufung zu prüfenden Beschwer der Nebenklägerin deren Nebenklageberechtigung nicht abweichend von der materiellen Entscheidung des Amtsgerichts beurteilen darf (vgl. BGH NJW 2012, 2601; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 49 mit Anm. Rössner NStZ 1994, 506; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 11). - OLG Düsseldorf, 27.04.1993 - 3 Ws 157/93
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2013 - 1 Ws 70/13
Sie ist durch § 396 Abs. 2 StPO jeder Anfechtung entzogen und bindet auch das Rechtsmittelgericht, mit der Folge, dass das Landgericht bei der im Rahmen der Zulässigkeit der Berufung zu prüfenden Beschwer der Nebenklägerin deren Nebenklageberechtigung nicht abweichend von der materiellen Entscheidung des Amtsgerichts beurteilen darf (vgl. BGH NJW 2012, 2601; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 49 mit Anm. Rössner NStZ 1994, 506; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 11).