Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24421
BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12 (https://dejure.org/2013,24421)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2013 - 2 StR 574/12 (https://dejure.org/2013,24421)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2013 - 2 StR 574/12 (https://dejure.org/2013,24421)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 46 StGB, § 212 StGB
    Strafzumessung: Brutale Tatausführung als Strafschärfungsgrund bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    "Brutale" Tatausführung als zulässiger Strafschärfungsgrund bei Feststellung verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafzumessung: Brutale Tatausführung als Strafschärfungsgrund bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    "Brutale" Tatausführung als zulässiger Strafschärfungsgrund bei Feststellung verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 21
    "Brutale" Tatausführung als zulässiger Strafschärfungsgrund bei Feststellung verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 81
  • JurionRS 2013, 44350
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12
    Einer besonderen Begründung, weshalb diese Tatmodalität trotz Bejahung des § 21 StGB straferschwerend gewertet wird, bedarf es unter diesen Umständen nicht; ihr Fehlen in den Urteilsgründen lässt nicht besorgen, das Tatgericht habe den Umstand, dass die Schuldfähigkeit des Täters erheblich vermindert war, bei der Berücksichtigung dieses Strafschärfungsgrundes übersehen oder aus den Augen verloren (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 118/97, BGHR StGB § 21 Strafzumessung 18 mwN).
  • BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13

    Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der Brutalität der

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12
    Allerdings darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13 mit zahlr. Nachw.).
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