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KG, 28.10.2013 - (4) 161 Ss 198/13 (229/13) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 329 Abs 1 StPO
Genügende Entschuldigung; Sinneswahrnehmungen als Entschuldigungsvorbringen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung des optischen Eindrucks eines Angeklagten bei der Beurteilung der genügenden Entschuldigung für das Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 329 Abs. 1
Nachforschungspflicht des Gerichts bezüglich der ausreichenden Entschuldigung des Angeklagten zum Fernbleiben von der Hauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.06.2013 - 232 Js 1288/11
- KG, 28.10.2013 - (4) 161 Ss 198/13 (229/13)
Papierfundstellen
- JurionRS 2013, 51585
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 14.01.1997 - 1 Ss 358/96
Auszug aus KG, 28.10.2013 - 161 Ss 198/13
Zwar reicht grundsätzlich für die Zulässigkeit der Erhebung der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO der Vortrag aus, das Ausbleiben des Angeklagten habe nicht als unentschuldigt angesehen werden dürfen, um eine Überprüfung der schriftlichen Urteilsgründe durch das Revisionsgericht zu erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 1997 - (4) 1 Ss 358/96 (144/96) - [juris]; Beschluss vom 28. November 2011 - (4) 1 Ss 491/11 (295/11)). - OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13
Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung: …
Auszug aus KG, 28.10.2013 - 161 Ss 198/13
Voraussetzung ist, dass der Angeklagte vor der Hauptverhandlung zumindest schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2013 - 3 Ss 20/13 - [juris]).
- KG, 30.08.2021 - 3 Ws (B) 163/21
Covid 19 und unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung
Die ihn insoweit treffende Nachforschungspflicht setzt jedoch erst ein, wenn überhaupt ein hinreichend konkreter und schlüssiger Sachvortrag vorliegt, der die Unzumutbarkeit oder die Unmöglichkeit des Erscheinens indizierende Tatsachenbehauptungen enthält (…vgl. Senat a.a.O. und Beschluss vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 - KG, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - (4) 161 Ss 198/13 (229/13) -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2013 - 3 Ss 20/13 -, juris m.w.N.) und dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind, die einer Überprüfung durch das Gericht zugänglich sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. März 2020 - 202 StRR 29/20 -, juris).