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   OLG Stuttgart, 18.11.1986 - 4 Ws 339/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5770
OLG Stuttgart, 18.11.1986 - 4 Ws 339/86 (https://dejure.org/1986,5770)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.11.1986 - 4 Ws 339/86 (https://dejure.org/1986,5770)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. November 1986 - 4 Ws 339/86 (https://dejure.org/1986,5770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung eines Verteidigers; Verfahrensgegenständliche Tat; Verdacht der Beteiligung; Eigene Verteidigung; Voraussetzungen für Aufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1987, 97
  • Justiz 1987, 80
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.1986 - 4 Ws 339/86
    Die Vorschriften wurden durch das Gesetz zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I, 3686) eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Februar 1973 (BVerfGE 34, 293) festgestellt hatte, daß die Entziehung der Verteidigungsbefugnis bei Verdacht der Tatbeteiligung als Eingriff in die Freiheit der anwaltlichen Berufsausübung i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG weder durch Gesetz noch durch Gewohnheitsrecht gedeckt war.
  • Drs-Bund, 28.07.1977 - BT-Drs 8/796
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.1986 - 4 Ws 339/86
    Dem Gesetzgeber erschien es auch bei eventuellem Fortbestehen eines Verdachts i.S.d. § 138 a Abs. 1 StPO angesichts eines freisprechenden Urteils unverhältnismäßig, die Ausschließung des Verteidigers fortdauern zu lassen (vgl. BT-Drucks. 8/796 S. 38).
  • Drs-Bund, 06.09.1974 - BT-Drs 7/2526
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.1986 - 4 Ws 339/86
    Die Ausschließung des Verteidigers, der der Beteiligung an der verfahrensgegenständlichen Tat verdächtig ist, ist abschließend in den §§ 138 a, 138 b StPO geregelt (vgl. BT-Drucks. 7/2526 S. 11).
  • OLG Celle, 04.07.2001 - 3 ARs 25/01

    Zuständigkeit und Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines selbst beschuldigten

    Die Vorschriften über das Ausschließungsverfahren nach §§ 138 a ff. StPO sind auf ihn nicht anwendbar (vgl. BGHR StPO § 138 a, Anwendbarkeit 1 Mitangeklagter als Verteidiger - unter Ablehnung von OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 80).
  • OLG Rostock, 12.03.2004 - I Ws 120/03

    Unzulässige Klageerzwingungsanträge zur Täterermittlung und weiteren

    Damit ist ein gegen Unbekannt gerichteter Klageerzwingungsantrag grundsätzlich unzulässig, da gegen einen unbekannten Täter die öffentliche Klage nicht erhoben werden kann (Senatsbeschluss vom 05.05.1999 - I Ws 112/99 - OLG Düsseldorf VRS 77, 226; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 83, OLG Stuttgart Die Justiz 1987, 80; OLG Oldenburg MDR 1986, 692; LR-Graalmann-Scherer a.a.O. § 172 Rdnr. 20).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

    Es ist zwar Aufgabe des Oberlandesgerichts, über die Einhaltung des Legalitätsprinzips zu wachen; hierzu gehört jedoch nicht, dass das Gericht erst Ermittlungen darüber anzustellen hätte, wer als Beschuldigter in Betracht kommen könnte (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112; OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 80; OLG Düsseldorf VRS 77, 226; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 172 Rdn. 34; Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 172 Rdn. 35).
  • OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 1 Ws 6/98

    Klageerzwingungsantrag bezüglich eines wegen fahrlässiger Tötung beschuldigten

    Voraussetzung eines zulässigen Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO unter anderem auch, daß der Beschuldigte entweder namentlich benannt oder wenigstens in einer leicht bestimmbaren Weise bezeichnet wird, wobei bestimmte, für den hinreichenden Tatverdacht sprechende Tatsachen vorgetragen werden müssen (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Auflage, § 172 Rdnr. 34; KK, StPO , 3. Auflage, § 172 Rdnr. 47).
  • BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95

    Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen

    Die Vorschriften über das Ausschließungsverfahren nach §§ 138 a ff. StPO sind auf ihn nicht anwendbar (a.A. OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, S. 80, 81).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 1 Ws 356/92
    Diese kann sich aber nicht gegen unbekannte Personen richten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.4.1988 - 1 Ws 311/88; vom 5.5.1989 in VRS 77, 226,227; OLG Hamburg, MDR 1961, 252; OLG Oldenburg, MDR 1986, 692; OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 80; Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 172 Rdnr. 20 m.w.N. und Rdnr. 145, 164; Müller in KK, StPO , 2. Aufl., § 172 Rdnr. 35, 51; Kleinknecht-Meyer, StPO , 40. Aufl., § 172 Rdnr. 21, 34).
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