Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 9 S 1480/90   

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https://dejure.org/1990,6700
VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 9 S 1480/90 (https://dejure.org/1990,6700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.1990 - 9 S 1480/90 (https://dejure.org/1990,6700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - 9 S 1480/90 (https://dejure.org/1990,6700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Umfang effektiven Rechtsschutzes - Entscheidung des Beschwerdegerichts über eingelegte Beschwerde auch ohne Ergehen eines Nichtabhilfebeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subsidiarität des Nichtabhilfeverfahrens als Ordnungsvorschrift gegenüber dem verfassungkräftigen Gebot effektiven Rechtschutzes; Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 148 Abs. 1
    Nichtabhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 166
  • VBlBW 1991, 93
  • DVBl 1990, 1358
  • Justiz 1991, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1984 - 10 S 2813/84

    Beschwerdeverfahren - Fall der Entbehrlichkeit einer Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 9 S 1480/90
    In seinem Beschluß vom 7.11.1984 -- 10 S 2813/84 -- hat der erkennende Gerichtshof unter Hinweis auf die Regelung des § 569 Abs. 1 2. Halbsatz ZPO und das Schrifttum hierzu ausgeführt, der von der VwGO beabsichtigte Beschleunigungseffekt des § 147 Abs. 2, der über die Regelung der ZPO hinausgehend die Einlegung der Beschwerde stets unmittelbar beim Beschwerdegericht zuläßt, würde bei Eilbedürftigkeit der Sache zunichte gemacht, wenn das Beschwerdegericht ohne Ergehen und Vorlage des Nichtabhilfebeschlusses an der Entscheidung über die Beschwerde gehindert sei.
  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

    Angesichts des nahenden Schulbeginns am 12.09.2022 und den nachvollziehbar geschilderten schweren Nachteilen für die Töchter der Beschwerdeführer bei einer späteren Entscheidung handelt es sich um einen Eilfall, bei dem im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes und zur Vermeidung einer Verzögerung eine Entscheidung des Beschwerdegerichts ohne vorherige Durchführung eines Abhilfeverfahrens entschieden werden kann (vgl. OLG Koblenz, ZfWG 2009, 25; VGH BW, NVwZ-RR 1991, 166 zu § 148 VwGO; OLG Naumburg, BeckRS 2014, 19295).
  • DGH Brandenburg, 30.08.2012 - DGH BbG 5.12

    Beschwerde gegen die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung eines Richters

    Dies ergibt sich im derzeitigen Verfahrensstadium auch aus der Verpflichtung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu auch OVG Greifswald, Beschluss vom 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juli 1990 - 9 S 1480/90 -, juris = NVwZ-RR 1991, 166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 13 E 1221/10

    Berechnung des Streitwerts bei Streitigkeiten über die Zulassung eines

    Ob formelle Fehler des Abhilfverfahrens für das Beschwerdegericht in jedem Fall unbeachtlich sind oder ob es sich bei den prozessrechtlichen Vorschriften über das Abhilfeverfahren um bloße Ordnungsvorschriften handelt, so VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Juli 1990 - 9 S 1480/90 -, DVBl. 1990, 1358, und vom 30. März 2010 - 6 S 2429/09 -, juris, bedarf keiner Entscheidung, da jedenfalls die durch den Vermerk des Berichterstatters in der Gerichtsakte dokumentierte Entscheidung des Ausgangsgerichts über die Nichtabhilfe dessen gesetzlich vorgesehene Befassung nach § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 1 GKG hinreichend bezeugt.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 2 S 1395/90   

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https://dejure.org/1990,6428
VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 2 S 1395/90 (https://dejure.org/1990,6428)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.1990 - 2 S 1395/90 (https://dejure.org/1990,6428)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 2 S 1395/90 (https://dejure.org/1990,6428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Prozeßgebühr bei nur fristwahrender Berufungseinlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Justiz 1991, 97
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1988 - Z 10 S 621/88

    Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts einer Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 2 S 1395/90
    Nur für die Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten im Vorverfahren sieht § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO eine Notwendigkeitsprüfung durch das Gericht vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 16.3.1988 -- Z 10 S 621/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1989 - 5 S 2167/88

    Kostenerstattung für Photokopien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 2 S 1395/90
    Zwar gilt nach der Rechtsprechung auch für die Anwaltskosten der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.2.1989 -- 5 S 2167/88 --; Beschluß vom 24.6.1985 -- 2 S 585/85 -- mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1985 - 2 S 585/85

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten - Zweite Prozeßgebühr bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 2 S 1395/90
    Zwar gilt nach der Rechtsprechung auch für die Anwaltskosten der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.2.1989 -- 5 S 2167/88 --; Beschluß vom 24.6.1985 -- 2 S 585/85 -- mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 28.05.1982 - 4 C 81 A.602
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 2 S 1395/90
    Dieser Grundsatz, der insbesondere bei der Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Auslagen eines Rechtsanwalts Platz greift, schränkt jedoch das Recht eines Beteiligten, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Bevollmächtigten zu bedienen, nicht ein (§ 67 Abs. 2 VwGO; vgl. auch Bay.VGH, Beschluß vom 28.5.1982, NJW 1982, 2394).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2000 - 3 S 288/98

    Prozessgebühr für den Bevollmächtigten des Beschwerdegegners

    Dies gilt im allgemeinen auch dann, wenn die Beschwerdebegründung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.07.1990 - 2 S 1395/90 -, Justiz 1991, 97 f.) und wenn ihm die Beschwerdeschrift durch das Gericht nicht übersandt worden ist.

    Darauf, dass ihnen die Beschwerdebegründung der Antragstellerin bei Einreichung ihres Zurückweisungsantrages nicht bekannt war, kommt es vorliegend - wie regelmäßig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.7.1990 - 2 S 1395/90 -, Justiz 1991, 97 f.; vgl. auch Hartmann, a.a.O., RdNr. 18 zu § 31; anderer Ansicht Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., RdNr. 20 zu § 31) - nicht an.

  • VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein

    Die Kammer verkennt bei alledem nicht, dass § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO keinen bestimmten Verfahrensstand erfordert (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838), dass § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO einem Beteiligten das Recht einräumt, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Bevollmächtigten zu bedienen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1990 - 2 S 1395/90 -, Justiz 1991, 97) und dass prozessual beachtliche Zwecke eine sofortige Einlegung einer Beschwerde - selbstredend auch unter Zuhilfenahme einer anwaltlichen Vertretung - zu rechtfertigen vermögen, etwa wenn die Antragsgegnerin ein nachvollziehbares Interesse am mit der Beschwerdeeinlegung verbundenen Devolutiveffekt verfolgt und beispielsweise noch vor vollständiger Vollziehung der einstweiligen Anordnungen vom Beschwerdegericht die Aussetzung der Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zu erreichen suchen will (§ 173 VwGO i.V. mit § 570 Abs. 3 ZPO; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.01.2006 - NC 9 S 175/05 u.a. -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2004 - NC 9 S 411/04

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen

    Dies gilt etwa bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von dem Senat insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen: Beschlüsse des Senats vom 27.10.1986 - NC 9 S 1122/86 - vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, NVwZ-RR 1989, 672 = VBlBW 1990, 136; vom 28.02.1991 - NC 98/90 -, ESVGH 42, 74 = NVwZ 1992, 388; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.07.1990 2 S 1395/90 -, Justiz 1991, 97; Beschluss vom 16.03.1988 - Z 10 S 621/88 - und Beschluss vom 06.03.1989 - 10 S 483/89 -, Justiz 1990, 104; BayVGH, Beschluss vom 28.05.1982 - 4 C 81 A.602 -, NJW 1982, 2394; OVG Berlin, Beschluss vom 04.01.2001 - 3 K 9.00 -, NVwZ-RR 2001, 614 und Beschluss vom 19.06.2001 - 3 K 52/01 -, NVwZ-RR 2002, 237; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155, m.w.N. und Beschluss vom 24.09.2001 - 8 OA 2480/01 -, NVwZ-RR 2002, 237).
  • VG München, 14.02.2020 - M 15 M 20.30090

    Prozeßbevollmächtigter, Erstattungsfähigkeit, Kostenfestsetzungsbeschluß,

    Selbst bei Einlegung der Berufung zur Fristwahrung brauchen die Antragsgegner daher mit der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für das Berufungsverfahren grundsätzlich nicht abzuwarten, bis dieser etwa durch die Berufungsbegründung zu erkennen gegeben hat, das Berufungsverfahren durchführen zu wollen (vgl. VG Würzburg, B.v. 8.4.2014 - W 3 M 14.51 - juris Rn.15; VGH BW, B.v. 27.7.1990 - 2 S 1395/90 - juris Rn. 2 m.w. N.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.1990 - A 13 S 1200/90   

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VGH Baden-Württemberg, 06.07.1990 - A 13 S 1200/90 (https://dejure.org/1990,8784)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.1990 - A 13 S 1200/90 (https://dejure.org/1990,8784)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - A 13 S 1200/90 (https://dejure.org/1990,8784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mehrfach eingehende Klage - Erledigung; Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 93
  • Justiz 1991, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 586/90

    Rechtsmitteleinlegung per Telefax

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1990 - A 13 S 1200/90
    Die Klägerin hatte mit dem am 2.3.1990 bei dem Verwaltungsgericht eingegangenen Schriftsatz keine neue Klage erhoben, nachdem sie denselben Schriftsatz bereits am 28.2.1990 per Telefax übermittelt und damit wirksam (vgl. dazu den Beschluß des 9. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 24.4.1990 -- 9 S 586/90 --) das unter dem Aktenzeichen A 9 K 707/90 des Verwaltungsgerichts geführte Klageverfahren eingeleitet hatte.
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