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   OLG Karlsruhe, 18.11.1996 - 1 Ws 291/95   

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OLG Karlsruhe, 18.11.1996 - 1 Ws 291/95 (https://dejure.org/1996,3758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.1996 - 1 Ws 291/95 (https://dejure.org/1996,3758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 1996 - 1 Ws 291/95 (https://dejure.org/1996,3758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3183
  • Justiz 1997, 180
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 23.08.1982 - 1 Ws 102/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1996 - 1 Ws 291/95
    Wenn sich jemand mehrere Monate zu Therapiezwecken nicht in seiner bisherigen Wohnung aufhält, wohnt er in dieser Zeit nicht mehr dort mit der Folge, daß er dort nicht geladen werden kann (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 521 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0. § 37 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 193/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Wird der Angeklagte wie hier im Wege der Ersatzzustellung durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten (§ 180 ZPO) geladen, so liegt eine wirksame Ladung nur vor, wenn er zum Zustellungszeitpunkt unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft war (OLG Hamm NStZ 1982, 521; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; NStZ-RR 2003, 174; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489; OLG Hamm VRS 106, 57).

    Ob der Zustellungsempfänger tatsächlich am Zustellungsort wohnhaft war, so dass eine wirksame Zustellung erfolgt ist, ist nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung von Amts wegen zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 174; Senat, Beschluss vom 26.6.2003, 2 Ws 30/03; a.A. Köln NStZ-RR 2002, 142).

    Dabei ist - da die Analogie der §§ 329 Abs. 3, 45 StPO sich in Fällen einer unwirksamen Zustellung allein auf die Rechtsfolgen, nicht aber auf die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung bezieht - eine nach § 45 Abs. 2 S. 1 StPO fristgerechte Begründung des Antrags ebensowenig gefordert wie eine Glaubhaftmachung der den tatsächlichen Wohnort begründenden Tatsachen (OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Hamburg StV 2001, 339; Senat, Beschluss vom 26.6.2003, 2 Ws 30/03; a.A. OLG Köln NStZ-RR 2002, 142).

  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 1 Ws 63/17

    Berufungseinlegung durch den Angeklagten: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Dabei ist die Wirksamkeit einer Ladung zur Berufungshauptverhandlung nicht nur vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 329 Abs. 1 StPO, sondern auch im Wiedereinsetzungsverfahren nach § 329 Abs. 3 StPO von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Hamburg, StV 2001, 339 ff. m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1997, 3183; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O.; a.A. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999, 5 Ws 35-36/99, wonach das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung nur mit der Revision gerügt werden könne).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    In der Rechtsprechung wird teilweise gefordert, in Fällen des § 329 StPO habe das Gericht Mängel der Ladung von sich aus zu prüfen und von Amts wegen zu berücksichtigen; der Betroffene brauche die den Ladungsmangel begründenden Tatsachen weder dazulegen noch glaubhaft zu machen (OLG Celle JR 1979, 121; OLG Hamburg MDR 1982, 250; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 194/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Wird der Angeklagte wie hier im Wege der Ersatzzustellung durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten (§ 180 ZPO) geladen, so liegt eine wirksame Ladung nur vor, wenn er zum Zustellungszeitpunkt unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft war (OLG Hamm NStZ 1982, 521; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; NStZ-RR 2003, 174; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489; OLG Hamm VRS 106, 57).

    Ob der Zustellungsempfänger tatsächlich am Zustellungsort wohnhaft war, so dass eine wirksame Zustellung erfolgt ist, ist nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung von Amts wegen zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 174; Senat, Beschluss vom 26.6.2003, 2 Ws 30/03; a.A. Köln NStZ-RR 2002, 142).

    Dabei ist - da die Analogie der §§ 329 Abs. 3, 45 StPO sich in Fällen einer unwirksamen Zustellung allein auf die Rechtsfolgen, nicht aber auf die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung bezieht - eine nach § 45 Abs. 2 S. 1 StPO fristgerechte Begründung des Antrags ebensowenig gefordert wie eine Glaubhaftmachung der den tatsächlichen Wohnort begründenden Tatsachen (OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Hamburg StV 2001, 339; Senat, Beschluss vom 26.6.2003, 2 Ws 30/03; a.A. OLG Köln NStZ-RR 2002, 142).

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 195/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Wird der Angeklagte wie hier im Wege der Ersatzzustellung durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten (§ 180 ZPO) geladen, so liegt eine wirksame Ladung nur vor, wenn er zum Zustellungszeitpunkt unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft war (OLG Hamm NStZ 1982, 521; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; NStZ-RR 2003, 174; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489; OLG Hamm VRS 106, 57).

    Ob der Zustellungsempfänger tatsächlich am Zustellungsort wohnhaft war, so dass eine wirksame Zustellung erfolgt ist, ist nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung von Amts wegen zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 174; Senat, Beschluss vom 26.6.2003, 2 Ws 30/03; a.A. Köln NStZ-RR 2002, 142).

    Dabei ist - da die Analogie der §§ 329 Abs. 3, 45 StPO sich in Fällen einer unwirksamen Zustellung allein auf die Rechtsfolgen, nicht aber auf die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung bezieht - eine nach § 45 Abs. 2 S. 1 StPO fristgerechte Begründung des Antrags ebensowenig gefordert wie eine Glaubhaftmachung der den tatsächlichen Wohnort begründenden Tatsachen (OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Hamburg StV 2001, 339; Senat, Beschluss vom 26.6.2003, 2 Ws 30/03; a.A. OLG Köln NStZ-RR 2002, 142).

  • OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Frauenhaus als Wohnung

    Es ist mehrfach in der Rechtsprechung entschieden (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1997, 3183; OLG Hamm NStZ 1982, 521), dass derjenige, der sich mehrere Monate lang ununterbrochen zu Therapiezwecken in einer Behandlungseinrichtung und nicht in seiner Wohnung aufhält, in dieser Zeit in der Einrichtung und nicht mehr in seiner Wohnung wohnt.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2003 - 5 Ws 75/02

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung in

    Welchen Anforderungen ein solcher Antrag genügen muss und ob das zuständige Gericht die Wirksamkeit der Ladung auch im Verfahren über die Wiedereinsetzung von Amts wegen zu prüfen hat, ist umstritten (vgl. eingehend hierzu OLG Köln VRS 99, 270 ff.; OLG Hamburg NStZ-RR 2001, 302 f.; OLG Karlsruhe NJW 1997, 3183).

    b) Weitgehende Einigkeit besteht jedoch, soweit ersichtlich, darüber, dass der Postzustellungsurkunde bei der Ersatzzustellung hinsichtlich der tatsächlichen Wohnung des Adressaten zwar nicht die volle Beweiskraft des § 418 ZPO, immerhin aber eine Indizwirkung zukommt, die im Fall der Geltendmachung von nicht offen- oder aktenkundigen (zu letzteren vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138 f.) Ladungsmängeln durch die schlüssige und plausible Darlegung konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte entkräftet werden muss (BVerfG NStZ-RR 1997, 70 f.; OLG Hamburg aaO S. 303; unklar insoweit OLG Karlsruhe NJW 1997, 3183).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 3 Ws 391/03

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung:

    Der Angeklagte trägt auch kein Beweislastrisiko (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1997, 3183).
  • OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ws 123/09

    Berufung in Strafsachen: Öffentliche Zustellung der Ladung zur

    Dabei ist die Wirksamkeit einer Ladung zur Berufungshauptverhandlung nicht nur vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 329 Abs. 1 StPO, sondern auch im Wiedereinsetzungsverfahren nach § 329 Abs. 3 StPO von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Hamburg, StV 2001, 339ff. m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1997, 3183; Meyer-Goßner a.a.O.; a.A. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 - wonach das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung nur mit der Revision gerügt werden könne).
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