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   OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ws 70/96   

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https://dejure.org/1996,7727
OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ws 70/96 (https://dejure.org/1996,7727)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.1996 - 1 Ws 70/96 (https://dejure.org/1996,7727)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 1996 - 1 Ws 70/96 (https://dejure.org/1996,7727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Justiz 1997, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 10.11.1995 - 2 VAs 11/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ws 70/96
    Der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG ist nur subsidiär und kann bei belastenden Maßnahmen im Vollzug der Untersuchungshaft nur beschritten werden, wenn die Regelung nicht in die Anordnungskompetenz des Haftrichters nach § 119 Abs. 6 Satz 1 StPO fällt (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22.05.1995 - 2 VAs 11/95 - OLG Braunschweig NStZ 1990, 608 ).
  • OLG Braunschweig, 24.07.1990 - VAs 3/90

    Zuständigkeit des Haftrichters und Subsidiarität der gerichtlichen Entscheidung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ws 70/96
    Der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG ist nur subsidiär und kann bei belastenden Maßnahmen im Vollzug der Untersuchungshaft nur beschritten werden, wenn die Regelung nicht in die Anordnungskompetenz des Haftrichters nach § 119 Abs. 6 Satz 1 StPO fällt (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22.05.1995 - 2 VAs 11/95 - OLG Braunschweig NStZ 1990, 608 ).
  • BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ws 70/96
    Bei sogenannten "Mischfällen" (vgl. hierzu Sowada NStZ 1995, 563, 566), in denen es einen individuell betroffenen Adressaten gibt, die Maßnahme sich aber zugleich objektiv zumindest mittelbar auch auf weitere Haftverhältnisse und auf die Anstaltsordnung im ganzen auswirkt, ist der Haftrichter gem. § 119 Abs. 6 Satz 1 StPO zumindest dann zuständig, wenn - wie vorliegend - bei den Begehren des Antragstellers dessen individuelle Lebensgewohnheiten im Vordergrund stehen, während die Anstaltsorganisation und auch die weiteren Haftverhältnisse nur in zweiter Linie betroffen sind (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Braunschweig a.a.O. sowie BVerfG NStZ 1995, 253 m. Anm. Sowada NStZ 1995, 563 ; a.A. für Fälle der vorliegenden Art Wendisch in LR - StPO § 119 Rdnr. 160 und Boujong in KK- StPO § 119 Rdnr. 7).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03

    Untersuchungshaftvollzug: Rechtsmittel gegen gemeinsame Unterbringung mit anderen

    Der subsidiäre Rechtsweg nach den §§ 23 EGGVG (KK-Schoreit § 23 EGGVG Rn 102; LR-Hilger zu § 119 Rn 160; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 365 f.; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 87) ist vorliegend also nicht eröffnet.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.1997 - 2 VAs 8/97

    Beschränkung der Besuchsdauer für Verteidiger

    [Vorlage eines Dauersprechscheins]; KG JR 1977, 213 = GA 1977, 115 [Besuchersperre]; JR 1979, 519, 520 [bauliche Ausgestaltung von Sprechzellen mit Trennscheiben]; zur Abgrenzung vgl. auch Senat, B.v. 22.05.1995 -2 VAs 11/95 [Zellenbeleuchtung]; OLG Karlsruhe, B.v. 19.03.1996 - 1 Ws 70/96 [sog. "Mischfälle"]; siehe auch BVerfG [2.
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