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   VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96   

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VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96 (https://dejure.org/1998,1731)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.1998 - 13 S 2792/96 (https://dejure.org/1998,1731)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 (https://dejure.org/1998,1731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche Gemeinschaft nicht entscheidend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung gegen nachträgliche zeitliche Beschränkung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung; Fehlende aufenthaltsrechtlich geschützte familiäre Lebensgemeinschaft; Ununterbrochene Beschäftigung bei einem Arbeitgeber; Vollziehbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 592
  • VBlBW 1998, 352
  • DVBl 1998, 734 (Ls.)
  • Justiz 1998, 540
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Der Begriff der familiären - ehelichen - Lebensgemeinschaft fordert jedoch nicht unbedingt eine häusliche Gemeinschaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1998 - 1 C 28.96 - und v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, jeweils m.w.N.).

    Wie der Zusammenhang zwischen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft und der bestehenden Rückkehrverpflichtung zeigt, hat der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung beabsichtigt, Härten zu begegnen, die sich daraus ergeben können, daß Ausländern - besonders Frauen, die aufgrund einer physischen oder psychischen Mißhandlung zur Auflösung der Ehe gezwungen sind (vgl. BT-Drs. 13/4948 S. 8) -, aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (BVerwG, Urt. v. 27.1.1998 - 1 C 28.96).

    Der von seinem Prozeßbevollmächtigten in erster Instanz geltend gemachte Umstand, daß er sich vor seiner Einreise in das Bundesgebiet schon längere Zeit nicht mehr in der Türkei aufgehalten und von seinem Heimatstaat entfremdet habe, ist hierbei nicht zu berücksichtigen, weil er in keiner Beziehung zu der Beendigung seiner ehelichen Lebensgemeinschaft steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1998 - 1 C 28.96).

    Offen lassen kann der Senat, ob dem Kläger im Hinblick darauf, daß die Behörde über seinen am 17.2.1995 gestellten Verlängerungsantrag unter der Geltung der alten Fassung des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AuslG ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat, unter dem Gesichtspunkt einer Folgenbeseitigungslast ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, zumindest für die zurückliegende Zeit, erwachsen könnte (vl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.1.1998 - 1 C 28.96 - m.w.Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95

    Verhältnis von Abschiebungsandrohung und Duldung; Abschiebungsandrohung während

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Denn eine Duldung berührte weder Wirksamkeit noch Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung (vgl. Senatsurteil v. 4.12.1996, InfAuslR 1997, 245).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Schließlich ist auch die nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit der Berufungsverhandlung zu beurteilende (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.1993, BVerwGE 94, 35 (40f.)) Unterlassung einer befristeten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 11 S 1090/93

    Zum Anwendungsbereich des AuslG 1990 § 7 Abs 1 bei fehlenden besonderen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Auch Anhaltspunkte dafür, daß der Kläger den weiteren Aufenthalt zu einem im Ausländergesetz nicht oder nicht abschließend geregelten Zweck erstrebt, der die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 7 Abs. 1, 15 AuslG in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1996, NVwZ 1997, 189; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.6.1993, ESVGH 43, 307 = NVwZ-RR 1994, 179), sind nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Auch Anhaltspunkte dafür, daß der Kläger den weiteren Aufenthalt zu einem im Ausländergesetz nicht oder nicht abschließend geregelten Zweck erstrebt, der die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 7 Abs. 1, 15 AuslG in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1996, NVwZ 1997, 189; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.6.1993, ESVGH 43, 307 = NVwZ-RR 1994, 179), sind nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Denn diese Regelung setzt voraus, daß der Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt wird, zu dem sich der Ausländer rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält (BVerwG, Urt. v. 3.6.1997, InfAuslR 1997, 391 (394f.)).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Denn nur in dieser Zeit hat der Kläger über ein unbestrittenes Aufenthaltsrecht und über eine gesicherte Rechtsposition auf dem Arbeitsmarkt verfügt, wie dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften für die Annahme einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und damit für den Erwerb eines Aufenthaltsrechts nach dieser Bestimmung erforderlich ist (vgl. EuGH, Slg. 1990, I-3461 = InfAuslR 1991, 2 (Sevince); EuGH, Slg. 1992, I-6781 = NVwZ 1993, 258 = InfAuslR 1993, 41 (Kus); EuGH, InfAuslR 1997, 338 = DVBl. 1997, 894 (Kol)).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Denn nur in dieser Zeit hat der Kläger über ein unbestrittenes Aufenthaltsrecht und über eine gesicherte Rechtsposition auf dem Arbeitsmarkt verfügt, wie dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften für die Annahme einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und damit für den Erwerb eines Aufenthaltsrechts nach dieser Bestimmung erforderlich ist (vgl. EuGH, Slg. 1990, I-3461 = InfAuslR 1991, 2 (Sevince); EuGH, Slg. 1992, I-6781 = NVwZ 1993, 258 = InfAuslR 1993, 41 (Kus); EuGH, InfAuslR 1997, 338 = DVBl. 1997, 894 (Kol)).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Denn nur in dieser Zeit hat der Kläger über ein unbestrittenes Aufenthaltsrecht und über eine gesicherte Rechtsposition auf dem Arbeitsmarkt verfügt, wie dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften für die Annahme einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und damit für den Erwerb eines Aufenthaltsrechts nach dieser Bestimmung erforderlich ist (vgl. EuGH, Slg. 1990, I-3461 = InfAuslR 1991, 2 (Sevince); EuGH, Slg. 1992, I-6781 = NVwZ 1993, 258 = InfAuslR 1993, 41 (Kus); EuGH, InfAuslR 1997, 338 = DVBl. 1997, 894 (Kol)).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
    Die Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft gehört zu der nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Privatsphäre der Ehegatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 45, 174) und berufliche oder sonstige Gründe, die nicht die ehelichen Bindungen als solche berühren, können auch das Leben in getrennten Wohnungen plausibel erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil v. 23.1.1996 - 13 S 507/95; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -, InfAuslR 1995, 315 (316); VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.1993 - 11 S 855/93 -, NVwZ 1994, 605; Hailbronner, AuslR, A 1 § 17 Rn. 22; Weichert, NVwZ 1997, 1053 (1054)).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 11 S 855/93

    Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer nach AuslG 1990 § 23 Abs 1 Nr 3, AuslG

  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 29.05.1997 - C-386/95

    Eker / Land Baden-Württemberg

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 10 S 1152/98

    Supranationales Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmer im Verhältnis zu

    Ist dies der Fall, steht die nachträgliche zeitliche Beschränkung im Ermessen der Behörde, sofern nicht dem Ausländer ungeachtet des Wegfalls der Erteilungsvoraussetzungen ein (anderer) Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung zusteht (BVerwG, Urteile vom 12.12.1995 - 1 C 35.94 -, NVwZ 1996, 1116, und vom 27.06.1995 - 1 C 5.94 -, BVerwGE 99, 28 = NVwZ 1995, 1123; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, 352).

    Gemessen daran ist die vorliegende Beschränkungsverfügung nach der maßgebenden Sach- und Rechtslage bei Erlaß des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.1991 - 1 C 20.89 -, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1998, a.a.O.) rechtmäßig.

    Die Annahme einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 setzt nämlich nicht nur voraus, daß der betreffende Arbeitnehmer ein Jahr lang über eine gesicherte Rechtsposition auf dem Arbeitsmarkt in Form einer Arbeitserlaubnis und eines Arbeitsplatzes bei einem bestimmten Arbeitgeber verfügt hat, sondern auch, daß er in dieser Zeit ein unbestrittenes Aufenthaltsrecht besessen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1998, a.a.O., mit Nachweisen zur Rechtsprechung des EuGH).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften setzt aber ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 nicht nur eine ununterbrochene ordnungsgemäße Beschäftigung von einem Jahr bei ein- und demselben Arbeitgeber (EuGH, InfAuslR 1997, 336 - Eker), sondern auch voraus, daß die Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber fortgesetzt werden soll (EuGH InfAuslR 1994, 385 - Eroglu; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1998 - 13 S 2792/96 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Abschiebungsandrohung als sog. selbständige Abschiebungsandrohung oder in Verbindung mit einem aufenthaltsbeendenden Verwaltungsakt (als sog. unselbständige Abschiebungsandrohung) ergeht (a.A. wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, 352 = EZAR 023 Nr. 11; auch HessVGH, Beschluss vom 24.6.2002 - 9 TG 1064/02 -, NVwZ-Beil. I 2003, 3,4).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 2619/06

    Zur Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung - vollziehbare Ausreisepflicht

    Bei der gerichtlichen Kontrolle der nachträglichen zeitlichen Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 28.05.1991 - 1 C 20/89 -, NVwZ 1992, 177; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1998 - 13 S 2792/96 - und Beschl. v. 15.10.2002 - 11 S 1104/01 - VBlBW 2003, 169).

    Bei dieser Ermessensentscheidung sind die eine Aufenthaltsbeendigung rechtfertigenden öffentlichen Belange gegen die privaten Interessen des Ausländers an einem weiteren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland abzuwägen (BVerwG, Urt. v. 27.6.1995 - 1 C 5/94 -, BVerwGE 99, 28; VGH Bad.-Württ., 25.03.1998 - 13 S 2792/96 - Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 7 Rn 33 ff).

    Der Ausländer muss im einzelnen substantiiert darlegen (vgl. auch § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG), aus welchen objektiv nachvollziehbaren Gründen, die nicht die ehelichen Bindungen als solche berühren, die Ehegatten in getrennten Wohnungen leben und welche nach außen erkennbaren und nachprüfbaren objektiven Umstände belegen, dass die Ehegatten einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen (siehe insgesamt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1998, aaO).

  • VG Düsseldorf, 24.04.2012 - 22 K 7443/11

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für eine vietnamesische Staatsangehörige bei

    Für das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft ist das (ständige) Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft indes nicht notwendig zwingende Voraussetzung, vgl. für den Begriff der "familiären Lebensgemeinschaft": BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96 - HessVGH, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 9 TG 1908/00 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 -.

    An den Nachweis einer solchermaßen geführten ehelichen Lebensgemeinschaft sind - nicht zuletzt mit Blick auf die Gefahr des Rechtsmissbrauchs - strenge Anforderungen zu stellen, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 9 TG 1908/00 -, Juris Rn. 6; für den Fall, dass die Eheleute aus anderen als berufsbedingten Gründen in getrennten Wohnung leben: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 -.

    In diesem Zusammenhang obliegt es dem Ausländer, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Abs. 1 AufenthG im Einzelnen substantiiert darzulegen, auf Grund welcher objektiv nachvollziehbaren Gründe, die nicht die ehelichen Bindungen als solche berühren, die Ehegatten räumlich getrennt von einander leben und welche nach außen erkennbaren und nachprüfbaren objektiven Umstände belegen, dass sie einen intensiven persönlichen und emotionalen Kontakt zueinander pflegen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Bei der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle einer solchen Befristungsentscheidung wäre die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.1991 - 1 C 20.89 -, NVwZ 1992, 177; Senatsurteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, 352; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.2002 - 11 S 1104/01 -, VENSA; st.Rspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Dies gilt in erster Linie in den Fällen, in denen berufliche oder sonstige gewichtige Gründe, die nicht die ehelichen Bindungen als solche berühren, dies plausibel erscheinen lassen (s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, EZAR 023 Nr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06

    Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson

    Insofern hätte Anlass zu besonderem Sachvortrag bestanden (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, S. 352 und BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, InfAuslR 1998, S. 272).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2008 - 13 S 708/08

    Zum Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Verlängerung der

    Daher erfordert eine eheliche Lebensgemeinschaft, dass die Ehegatten einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen und ihre tatsächliche eheliche Verbundenheit auch nach außen erkennbar und nachprüfbar in konkreter Weise in Erscheinung tritt und in der Ausgestaltung der Beziehung einen fassbaren Niederschlag findet (vgl. Urteil des Senats vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 - Justiz 1998, 540).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

    Zwar stimmt der Senat dem auch von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten Ansatzpunkt des Verwaltungsgerichts zu, dass im vorliegenden Fall trotz (noch) getrennter Wohnsitze bzw. Ausbildungsorte aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit der Ehefrau des Antragstellers und des inzwischen geborenen Kindes von einer prinzipiell unbeschränkten Anwendung der familienschutzrechtlichen Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 GG/Art. 8 Abs. 1 EMRK auszugehen ist (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, S. 352 und BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, InfAuslR 1998, S. 272); auch bei einer durch die genannten Vorschriften geschützten ehelichen Lebens- bzw. Familiengemeinschaft bedarf es aber nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen immer einer Gewichtung der familiären Bindungen und der Folgen der jeweils angefochtenen Maßnahme für die Betroffenen (siehe dazu etwa BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 1996 -, InfAuslR 1998, S. 213; OVG Berlin, Beschluss vom 4.9.2003, InfAuslR 2004, S. 68 und Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.9.2003, AuAS 2004, S. 40; siehe auch EGMR, Urteil vom 11.7.2000, InfAuslR 2000, S. 473 und BVerfG, Beschluss vom 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81, 93 sowie Beschluss vom 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, InfAuslR 2003, 322).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Ehebestandszeit - Unterbrechung der

    Für die Bemessung der Ehebestandszeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 AuslG maßgeblich ist nicht die formalrechtliche Dauer der Ehe, sondern nur die Zeit der tatsächlichen Verbundenheit der Ehegatten, die regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommt und bei getrennten Wohnungen einer besondere Darlegung der Bestrebungen der Ehegatten bedarf, sie gleichwohl durch intensive Kontakte und äußerlich erkennbar und nachprüfbar aufrecht zu erhalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, Justiz 1998, 540, [IURIS]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 S 1104/01

    Beurteilungszeitpunkt: nachträgliche zeitliche Beschränkung einer

  • VGH Hessen, 24.07.2000 - 9 TG 1908/00

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche

  • VG Düsseldorf, 29.08.2016 - 7 L 46/16

    Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der fehlenden

  • VG Aachen, 05.05.2009 - 8 L 502/08
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99

    Ehegatten; Mißhandlung; Eheliche Lebensgemeinschaft

  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 1394/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2000 - 12 M 1785/00

    Eheliche Lebensgemeinschaft; getrennte Wohnungen; Scheinehe; Verlängerung

  • OVG Niedersachsen, 15.12.1999 - 11 M 4060/99

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis;; Aufenthaltserlaubnis; Ausreisepflicht;

  • VG München, 01.07.2008 - M 10 S 08.2715

    Zuständigkeitsänderung durch Umzug in anderes Bundesland

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