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   OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02   

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https://dejure.org/2003,11044
OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02 (https://dejure.org/2003,11044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.01.2003 - 1 Ws 391/02 (https://dejure.org/2003,11044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 1 Ws 391/02 (https://dejure.org/2003,11044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchbrechung der Rechtskraft in Strafverfahren und Strafvollstreckungsverfahren in Ausnahmefällen ; Befugnis zur Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen durch das erkennende Gericht bei unterbliebener Anhörung des Angeklagten zu Tatsachen und Beweisergebnissen; ...

  • Judicialis

    StPO § 33 a; ; StPO § 310 Abs. 2; ; StPO § 453 Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mündliche Anhörung des Betroffenen bei Bewährungsverstoß - Nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 190 (Ls.)
  • StV 2003, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02
    In solchen Fällen ist der Widerruf einer Bewährung wegen einer neuen Straftat aber nur in Ausnahmefällen möglich (BVerfG NStZ 1985, 357 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.03.1999 - 3 Ws 51/99 -), etwa wenn der Begründung der Strafaussetzung jede Überzeugungskraft fehlt oder seit der neuerlichen Verurteilung erneut Änderungen in den Lebensverhältnissen eingetreten sind (Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage 2003, § 56 f Rn. 8a).
  • OLG Stuttgart, 06.12.1995 - 1 Ws 199/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02
    Über diese ausdrücklich geregelten Fälle hinaus ist eine erneute Prüfung aber auch dann veranlasst, wenn der Beschwerdeführer einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, wie etwa die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) beanstandet, eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt und durch die Heilung des Verstoßes eine Verfassungsbeschwerde vermieden werden kann (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 45; Senat, Beschluss vom 12.12.2002, 1 Ws 361/02; OLG Stuttgart Die Justiz 1996, 147; KK-Ruß, StPO, 4. Aufl. 1999, Vor § 296 Rn. 4 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 3 Ws 44/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Gegenvorstellung; Umdeutung; Schwerwiegender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02
    Über diese ausdrücklich geregelten Fälle hinaus ist eine erneute Prüfung aber auch dann veranlasst, wenn der Beschwerdeführer einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, wie etwa die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) beanstandet, eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt und durch die Heilung des Verstoßes eine Verfassungsbeschwerde vermieden werden kann (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 45; Senat, Beschluss vom 12.12.2002, 1 Ws 361/02; OLG Stuttgart Die Justiz 1996, 147; KK-Ruß, StPO, 4. Aufl. 1999, Vor § 296 Rn. 4 a.E.).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02
    Eine eigene Sachentscheidung ist dem Senat daher verwehrt, selbst wenn ein Verstoß gegen Verfassungsrecht geltend gemacht wird oder eine "greifbare Gesetzeswidrigkeit" der Entscheidung vorliegt (BGHSt 45, 37 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2001, § 310 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1990 - 1 Ws 868/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02
    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem ausnahmsweise von der mündlichen Anhörung abgesehen werden kann, weil der Auflagenverstoß neben neuen Straftaten nicht ins Gewicht fällt (OLG Düsseldorf VRS 80, 284 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 13, 02,1987, 2 Ws 81/87).
  • OLG Hamm, 13.02.1987 - 2 Ws 81/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02
    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem ausnahmsweise von der mündlichen Anhörung abgesehen werden kann, weil der Auflagenverstoß neben neuen Straftaten nicht ins Gewicht fällt (OLG Düsseldorf VRS 80, 284 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 13, 02,1987, 2 Ws 81/87).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13

    Ermittlungsverfahren gegen Sozialarbeiter: Sorgfaltspflichten von Sozialarbeitern

    Zwar gilt im Rahmen der Entschließung der Staatsanwaltschaft nach § 170 StPO - und damit auch für die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach §§ 174, 175 StPO - der Zweifelssatz nicht unmittelbar, ihm kommt jedoch insoweit mittelbar Bedeutung zu, als er die zu treffende Prognose über die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung beeinflusst (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 1 und 2; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 3 und 5 - jew. m.w.N.; vgl. auch Senat Justiz 2003, 272 und zuletzt in ständ. Rechtsprechung Beschl. v. 31.10.2012 - 1 Ws 115/12 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2006 - 1 Ws 121/06

    Voraussetzungen des Widerrufs der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung

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  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 1 Ws 425/04

    Strafrestaussetzung: Kriminalprognose für einen vollzugsangepassten gefährlichen

    Wegen der Bedeutung einer mündlichen Anhörung für die zu treffende Prognoseentscheidung (vgl. BVerfG StV 1993, 313 ff.; zur Zulässigkeit einer Gegenvorstellung bei Verstoß gegen eine gebotene mündliche Anhörung, vgl. Senat Die Justiz 2003, 272 ff.) hält der Senat die Durchführung einer solchen aber immer dann für geboten, wenn hiervon eine weitere Sachaufklärung zu erwarten ist.
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