Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 31.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 4 Ws 274/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7614
OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 4 Ws 274/02 (https://dejure.org/2003,7614)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2003 - 4 Ws 274/02 (https://dejure.org/2003,7614)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 4 Ws 274/02 (https://dejure.org/2003,7614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für das Kostenfestsetzungsverfahren bei Zurückweisung einer Strafsache; Beuaftragen eines Sachverständigen als notwendige Auslage einer beteiligten Partei; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten

  • Judicialis

    StPO § 38; ; StPO § ... 220 Abs. 1; ; StPO § 220 Abs. 3; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 464b Satz 3; ; StPO § 484a Abs. 2; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; RPflG § 11 Abs. 1n; ; RPflG § 21 Nr. 1; ; BRAGO § 97 Abs. 2; ; BRAGO § 126 Abs. 2; ; GKG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für Kostenfestsetzungsverfahren nach Zurückverweisung an eine anderes Gericht - Kosten des vom Angeklagten gestellten Sachverständigen als notwendige Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 127
  • JR 2003, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1990 - 2 ARs 422/90

    Zuständigkeit für das Kostenfestsetzungsverfahren nach Zurückverweisung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 4 Ws 274/02
    Die Zurückweisung an ein anderes Gericht nach § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO bestimmt nur die weitere Zuständigkeit für das Erkenntnisverfahren für das Kostenfestsetzungsverfahren ist das zuerst mit dem Verfahren Gericht zuständig (BGH NStZ 1991, 145).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2000 - Ws 36/00

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit des Gerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 4 Ws 274/02
    Da aber vorliegend das Landgericht Stuttgart als örtlich zuständiges Gericht ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgericht Stuttgart liegt, trifft das Beschwerdegericht die Entscheidung in der Sache (OLG Nürnberg StraFo 2000, 280).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 4 Ws 274/02
    Trotz kritischer Stimmen in Teilen der Literatur (Jakubetz JurBüro 1999, 564; Dahs NStZ 1991, 354) sieht der Senat keinen Anlass für eine Abweichung VOR diesem Grundsatz, der auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, da es kein Prinzip der StPO gibt, wonach einem nicht verurteilten Beschuldigten sämtliche Auslagen erstattet werden müssten (BVerfG NJW 1985, 727).
  • OLG Hamburg, 08.08.1974 - 2 Ws 368/74

    Auferlegung von Kosten bei erfolgloser Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 4 Ws 274/02
    Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf 1997, 511; HansOLG Hamburg MDR 1975, 74; OLG Hamm 1989, 588; KG 1999, 476; OLG Karlsruhe Die Justiz 1976, 266; OLG Koblenz N81Z-RR 2000, 64) sind nämlich Kosten für Gutachten, die von der Verteidigung oder dem Angeklagten in Auftrag gegeben wurden, grundsätzlich nicht als notwendige Auslagen gem. § 464 a Abs. 2 StPO zu erstatten, weil die Interessen des Angeklagten im Strafverfahren durch die gesetzliche Verpflichtung der Ermittlungsbehörden und Gerichte zur vollständigen Sachaufklärung hinreichend gewahrt sind, durch Beweisanregungen und Beweisanträge jederzeit aktiviert werden können und durch den Grundsatz in dublo pro reo genügend geschützt sind.
  • LG Zweibrücken, 02.12.2020 - 1 Qs 33/20

    Bußgeldverfahren, Erstattung, Sachverständigenkosten

    Vorrangig sind daher insbesondere Beweisanträge zu stellen (vgl. KG StraFo 2012, 380; OLG Celle StV 2006, 32; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 127; LG Duisburg RVGreport 2013, 156; KK-Gieg, § 464a Rn 7; Meyer-Goßner/Schmitt, § 464a Rn 16).
  • LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07

    Kostenerstattung für ein privates Gutachten des Betroffenen im Bußgeldverfahren

    Zweite - übergeordnete - Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten ex ante ist es daher, dass dem Betroffenen/Beschuldigten andernfalls eine wesentliche Verschlechterung seiner Prozesslage droht (so zutreffend zusammenfassend OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 127 f. = JR 2003, 435 f. m. abl.
  • OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ws 318/04

    Gebühren und Kosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten privater Ermittlungen

    Ob ein Privatgutachten erforderlich war beurteilt sich nach Auffassung des Senats aus einer Betrachtung "ex ante" aus der Sicht des jeweiligen Beschuldigten zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung (vgl. OLG Stuttgart, JR 2003, 435 (436); OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ; Jakubetz, JurBüro 1999, 564 (570)).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 2 Ss 469/02   

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https://dejure.org/2002,14406
OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 2 Ss 469/02 (https://dejure.org/2002,14406)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.10.2002 - 2 Ss 469/02 (https://dejure.org/2002,14406)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 2 Ss 469/02 (https://dejure.org/2002,14406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines unbestimmten Rechtsmittels ; Anfechtungsgegenstand der Berufung und der Revision ; Zusätzlich vorhandener Wille zur Anfechtung der Kostenentscheidung; Besonderes Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 300

  • rechtsportal.de

    StPO § 300 § 311 Abs. 2 § 464 Abs. 3
    Reichweite eines unbenannten Rechtsmittels hinsichtlich der Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75

    Verstoß gegen die Frist der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 2 Ss 469/02
    Die Einlegung eines unbestimmten Rechtsmittels deckt nur den Anfechtungsgegenstand der Berufung und der Revision ab; der zusätzlich vorhandene Wille zur Anfechtung der Kostenentscheidung muss dagegen mit dem besonderen Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in der hierfür geltenden Frist des § 311 Abs. 2 StPO bekundet worden sein (allgemeine Auffassung: vgl. BGHSt 26, 126; BGHSt 25, 77; BayObLG NJW 1974, 199; OLG Düsseldorf GA 1976, 183 und JurBüro 1983, 728; Ruß in KK-StPO a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 300 Rdnr. 3; Plöd in KMR-StPO, § 300 Rdnr. 2; Frisch in SK-StPO, Vor § 296 Rdnr. 237 ff. i.V.m. § 300 Rdnr. 15 ff.; Rautenberg in HK-StPO, 3. Aufl., § 300 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 27.09.1973 - GSSt 1/73

    Behandlung einer Revision auch als sofortige Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 2 Ss 469/02
    Die Einlegung eines unbestimmten Rechtsmittels deckt nur den Anfechtungsgegenstand der Berufung und der Revision ab; der zusätzlich vorhandene Wille zur Anfechtung der Kostenentscheidung muss dagegen mit dem besonderen Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in der hierfür geltenden Frist des § 311 Abs. 2 StPO bekundet worden sein (allgemeine Auffassung: vgl. BGHSt 26, 126; BGHSt 25, 77; BayObLG NJW 1974, 199; OLG Düsseldorf GA 1976, 183 und JurBüro 1983, 728; Ruß in KK-StPO a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 300 Rdnr. 3; Plöd in KMR-StPO, § 300 Rdnr. 2; Frisch in SK-StPO, Vor § 296 Rdnr. 237 ff. i.V.m. § 300 Rdnr. 15 ff.; Rautenberg in HK-StPO, 3. Aufl., § 300 Rdnr. 9).
  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 2 Ss 469/02
    Die Einlegung eines unbestimmten Rechtsmittels deckt nur den Anfechtungsgegenstand der Berufung und der Revision ab; der zusätzlich vorhandene Wille zur Anfechtung der Kostenentscheidung muss dagegen mit dem besonderen Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in der hierfür geltenden Frist des § 311 Abs. 2 StPO bekundet worden sein (allgemeine Auffassung: vgl. BGHSt 26, 126; BGHSt 25, 77; BayObLG NJW 1974, 199; OLG Düsseldorf GA 1976, 183 und JurBüro 1983, 728; Ruß in KK-StPO a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 300 Rdnr. 3; Plöd in KMR-StPO, § 300 Rdnr. 2; Frisch in SK-StPO, Vor § 296 Rdnr. 237 ff. i.V.m. § 300 Rdnr. 15 ff.; Rautenberg in HK-StPO, 3. Aufl., § 300 Rdnr. 9).
  • LG Freiburg, 27.10.2015 - 10 Ns 550 Js 28148/14

    Strafverfahren: Auslegung eines eingelegten Rechtsmittels als sofortige

    Ein unbestimmtes Rechtsmittel schließt die sofortige Beschwerde nicht ein, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 2015, § 464 Rn. 21 m. w. N.; vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2003, 451.
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