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   OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03   

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https://dejure.org/2003,4244
OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03 (https://dejure.org/2003,4244)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.05.2003 - 8 W 130/03 (https://dejure.org/2003,4244)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 8 W 130/03 (https://dejure.org/2003,4244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verhandlungs- bzw. Erörterungsgebühr im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer fiktiven Verhandlungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 423
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03

    Rechtsanwaltsvergütung bei Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03
    Nachdem sich der Senat bereits durch Beschluss vom 11.03.2003 (8 W 87/03) in einer unveröffentlichten Entscheidung für die Unanwendbarkeit von § 35 BRAGO auf den nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellten Vergleich ausgesprochen hatte, hält er nach erneuter Überprüfung an dieser Auffassung fest (ebenso OLG München MDR 2003, 533).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische

    (1) Alkoholismus für sich gesehen ist keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, so dass allein darauf die Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN; OLG München OLGR 2005, 167 f.).

    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (BayObLG FamRZ 1999, 1306, 1307 mwN; OLG Stuttgart Beschluss vom 29. April 2003 - 8 W 130/03 - juris Rn. 18 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2005 - 10 WF 11/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr

    Der Feststellungsbeschluss des Gerichts dient lediglich der Protokollierung (vgl. auch OLG München MDR 2003, 533; OLG Stuttgart JurBüro 2004, 80; OLG Koblenz JurBüro 2003, 467) und bewirkt, dass der Vergleich - wie ein in der mündlichen Verhandlung geschlossener Vergleich - zum Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 278 Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer "schriftlichen" Verhandlungsgebühr bei

    Das Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO lässt sich noch weniger als das Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO (vgl. Senatsbeschl. v. 20.5.2003, Die Justiz 2003, 557) als ein Verfahren begreifen, für das eine analoge Anwendung von § 35 BRAGO in Betracht kommt.
  • OLG Zweibrücken, 30.07.2004 - 4 W 91/04

    Anwaltsvergütung: Entstehung einer Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr bei einem

    Durch ihn wurde keine abschließende oder vorbereitende Entscheidung getroffen, sondern nur protokolliert, dass die Parteien sich endgültig geeinigt haben (vgl. zu alledem OLG München NJW-RR 2003, 788; OLG Koblenz OLGR 2003, 412; OLG Schleswig OLGR 2003, 219; OLG Stuttgart OLGR 2003, 502; OLG Celle OLGR 2004, 257; OLG Hamburg MDR 2004, 598, jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • LG Stuttgart, 27.01.2005 - 10 T 14/05

    Geltendmachung und Feststellung der Unwirksamkeit eines im schriftlichen

    Die Regelung des § 278 Abs. 6 ZPO erleichtert zwar den Abschluß des Vergleichs, indem auf die Protokollierung bei Gericht verzichtet wird, begründet aber keinen Unterschied in der Rechtsnatur zwischen einem in mündlicher Verhandlung protokollierten und einem nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellten Vergleich (vgl. OLG München MDR 2003, 533; Foerste in Musielak ZPO, 4. Aufl, 2005, § 278 Rz. 18; zum Protokollierungscharakter des Beschlusses OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 423).
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