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   OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03   

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https://dejure.org/2004,4726
OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03 (https://dejure.org/2004,4726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.06.2004 - 8 W 509/03 (https://dejure.org/2004,4726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 8 W 509/03 (https://dejure.org/2004,4726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch des vorgesehenen Betreuers; Erstattungsfähigkeit des bei der Anfahrt zum Vormundschaftsgericht zwecks Bestellung zum Betreuer entstehenden Zeitaufwands und Kostenaufwands

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Betreuers vor Bestellung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Vergütung vor Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 219
  • FamRZ 2005, 655
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 22.10.2001 - 8 W 503/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
    Dieser Rechtansicht ist der Senat bereits in der vom Bezirksrevisor herangezogenen (unveröffentlichten) Entscheidung vom 22.10.2001 (8 W 503/2001; ebenso LG Stuttgart - 2 T 431/00 - Beschl. v. 5.6.2001) beigetreten.
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
    Es ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass rechtliche Voraussetzung sowohl einer Betreuervergütung als auch einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse gem. §§ 1835 ff iVm § 1908i BGB die Bestellung zum Betreuer ist und dass die Zeit, die ein vorgesehener Betreuer vor seiner Bestellung aufwendet, mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütungsfähig ist (OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536 = RPfl 1998, 470; BayObLGZ 2001, 9 = FamRZ 2001, 575 = BtPrax 2001, 123 = JurBüro 2001, 267; Palandt / Diederichsen, BGB 63. Aufl., § 1835 Rn 1, § 1836 Rn 9; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl., § 1836a Rn 23; Erman / Holzhauer, BGB 11. Aufl., § 1896 Rn 23).
  • LG Stuttgart, 26.10.2001 - 2 T 431/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
    Darüber hinaus besteht einerseits die Gefahr, dass (Berufs-)Betreuer im Hinblick auf die erstrebte Übertragung von Betreuungen eigene Initiativen entwickeln; die 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart (2 T 431/01 - aaO) hat anschaulich von "Aquisitionstätigkeit" gesprochen.
  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00

    Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
    Es ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass rechtliche Voraussetzung sowohl einer Betreuervergütung als auch einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse gem. §§ 1835 ff iVm § 1908i BGB die Bestellung zum Betreuer ist und dass die Zeit, die ein vorgesehener Betreuer vor seiner Bestellung aufwendet, mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütungsfähig ist (OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536 = RPfl 1998, 470; BayObLGZ 2001, 9 = FamRZ 2001, 575 = BtPrax 2001, 123 = JurBüro 2001, 267; Palandt / Diederichsen, BGB 63. Aufl., § 1835 Rn 1, § 1836 Rn 9; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl., § 1836a Rn 23; Erman / Holzhauer, BGB 11. Aufl., § 1896 Rn 23).
  • LG Hamburg, 23.10.1995 - 314 T 174/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass das Vormundschaftsgericht den vorgesehenen Betreuer vor förmlicher (vorläufiger oder endgültiger) Bestellung mit bestimmten Tätigkeiten, hier mit der "Vorführung" des Betroffenen beim Vormundschaftsgericht, beauftragt hat (so aber zB LG Hamburg BtPrax 1996, 76).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02

    Verfahrenspflegervergütung im Umgangsrechtsverfahren: Vergütungsfähigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
    a) Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass dann, wenn das Gericht einem Verfahrenspfleger für das Kind (§ 50 FGG) eine über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgehende Aufgabe überträgt, etwa die Mitwirkung bei der Suche nach einer anderen Unterbringung oder beim Umgang mit dem Kind, auch Anspruch auf Vergütung für diese weiter gehende Tätigkeit besteht, wenn bei Beauftragung auf die Vergütungsfähigkeit vertraut werden durfte (z. B. Beschluss v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; v. 10.1.2003, Die Justiz 2003, 478; v. 29.1.2003, Die Justiz 2003, 479).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
    a) Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass dann, wenn das Gericht einem Verfahrenspfleger für das Kind (§ 50 FGG) eine über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgehende Aufgabe überträgt, etwa die Mitwirkung bei der Suche nach einer anderen Unterbringung oder beim Umgang mit dem Kind, auch Anspruch auf Vergütung für diese weiter gehende Tätigkeit besteht, wenn bei Beauftragung auf die Vergütungsfähigkeit vertraut werden durfte (z. B. Beschluss v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; v. 10.1.2003, Die Justiz 2003, 478; v. 29.1.2003, Die Justiz 2003, 479).
  • BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17

    Zur Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers. Zur Frage, ob auch Tätigkeiten

    bb) Auch ein solcher, vor der Bestellung liegender Zeitaufwand des späteren Amtsträgers kann aber mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütet werden (vgl. NK-BGB/Fritsche 3. Aufl. § 1836 Rn. 9; Dürbeck FamRZ 2018, 553, 563; aA OLG Stuttgart FamRZ 2005, 655).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04

    Untersuchungshaft: Verwirkung des Rechts des Untersuchungsgefangenen auf

    Auch steht die Subsidiarität des Rechtswegs nach §§ 23 ff EGGVG (vgl. § 23 Abs. 3 EGGVG) einer Überprüfung nicht entgegen, da die Unterbringung des Betroffenen in einem Haftraum mit für die gesamte Anstalt geltenden baulichen Besonderheiten nicht der Anordnungskompetenz des Haftrichters unterfällt (vgl. KG JR 1979, 519 f.; Senat Justiz 2004, 302; KK-Boujong zu § 119 StPO Rn 103; LR-Hilger zu § 119 StPO Rn 161; Cassardt NStZ 1994, 523, 524).

    Über eine der Regel des § 119 Abs. 2 StPO entgegenstehende Doppelbelegung hat vielmehr gem. § 119 Abs. 3 StPO der Haftrichter zu entscheiden (Senat Justiz 2004, 302; Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 307).

  • OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 9 WF 190/08

    Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Verfahrenspflegers vor Bekanntmachung

    Die Zeit, die ein Verfahrenspfleger vor seiner Bestellung aufwendet ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütungsfähig (ganz herrschende Meinung, vgl. Palandt-Diederichsen, 67. Aufl., § 1835 Rdnr. 2; MüKo-Wagenitz, BGB , 4. Aufl., § 1836 Rdnr. 4; Soergel-Zimmermann, BGB , 13. Aufl., § 1836 Rdnr. 43; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2001, Az. 3Z BR 393/00; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 22. Oktober 2001, Az. 8 W 503/01, und vom 15. Juni 2004, Az. 8 W 509/03 - zitiert nach juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Mai 1998, Az. 2 W 55/98; Brandenburgisches OLG, 2. Familiensenat, Beschluss vom 7. Februar 2008, Az. 10 WF 238/07 - ausdrücklich jeweils für die Betreuervergütung, für die allerdings keine anderen Maßstäbe gelten als für den Verfahrenspfleger).
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