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   OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 5 Ws 39/04   

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https://dejure.org/2004,12625
OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 5 Ws 39/04 (https://dejure.org/2004,12625)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2004 - 5 Ws 39/04 (https://dejure.org/2004,12625)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2004 - 5 Ws 39/04 (https://dejure.org/2004,12625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Übersetzers auf Schreibauslagen für die Erstellung der Urschrift der Übersetzung

  • Judicialis

    JVEG § 8 Abs. 1; ; JVEG § 12 Abs. 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 27.05.1991 - 17 W 130/91

    Anspruch auf Zeilenhonorar eines Übersetzers nur für eine Übersetzung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 5 Ws 39/04
    Hierauf stützte sich die - soweit ersichtlich zuletzt einhellige - Rechtsprechung, die über § 17 Abs. 1 ZSEG für Aufwendungen des Übersetzers die für den Sachverständigen geltenden Bestimmungen in § 8 Abs. 1 Nr. 3 bzw. in § 11 Abs. 2 ZSEG entsprechend anwandte ( OLG Hamm, B. v. 9.3.1999, JurBüro 1999, 427; OLG Köln, B. v. 27.5.91, JurBüro 1991, 1397; siehe auch Meyer/Höver/Bach , ZSEG 22.Aufl., Rn 19 zu § 17 mit weiteren Nachw. zur Rechtsprechung ).
  • OLG Hamm, 09.03.1999 - 2 Ws 607/98

    Dolmetscher, Übersetzer, Festsetzung der Entschädigung, ZSEG, Zusage einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 5 Ws 39/04
    Hierauf stützte sich die - soweit ersichtlich zuletzt einhellige - Rechtsprechung, die über § 17 Abs. 1 ZSEG für Aufwendungen des Übersetzers die für den Sachverständigen geltenden Bestimmungen in § 8 Abs. 1 Nr. 3 bzw. in § 11 Abs. 2 ZSEG entsprechend anwandte ( OLG Hamm, B. v. 9.3.1999, JurBüro 1999, 427; OLG Köln, B. v. 27.5.91, JurBüro 1991, 1397; siehe auch Meyer/Höver/Bach , ZSEG 22.Aufl., Rn 19 zu § 17 mit weiteren Nachw. zur Rechtsprechung ).
  • OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15

    Abgrenzung von Dolmetscher-, Übersetzer- und Sprachsachverständigentätigkeit:

    Eine gesonderte Vergütung der Schreibleistungen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 JVEG kommt nicht in Betracht, weil sich diese Vorschrift nur auf Gutachten und nicht auf Übersetzungen bezieht (BT-Drs. 15/1971, 184; OLG Stuttgart Justiz 2005, 251; Binz a. a. O. § 11 JVEG Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 2 Ws 111/11

    Gebührenrecht: Festsetzung der Gebühren einer Übersetzerin bei kyrillischem

    Der Aufwand der schriftlichen Fixierung der gedanklichen Leistung des Übersetzers ist nicht nur üblicherweise, sondern stets und wesensmäßig mit der Übersetzertätigkeit verknüpft (OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.11.2004, Az. 5 Ws 39/04, juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 3 Ws 493/05

    Beauftragung des Instituts für Rechtsmedizin eines Universitätsklinikums mit

    Soweit vereinzelt ein Ersatz für Schreibauslagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 JVEG abgelehnt worden ist (OLG München JurBüro 2005, 376; OLG Stuttgart Rpfleger 2005, 218), handelt es sich nicht um - wie hier - Gutachten, sondern um Übersetzungen, welche in der hier fraglichen Vorschrift des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 JVEG nicht erwähnt und daher einer anderen rechtlichen Behandlung zugänglich sind.
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