Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 09.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 1 Ws 152/04   

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https://dejure.org/2005,973
OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 1 Ws 152/04 (https://dejure.org/2005,973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.01.2005 - 1 Ws 152/04 (https://dejure.org/2005,973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 1 Ws 152/04 (https://dejure.org/2005,973)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • aufrecht.de

    Abfangen von E-Mails strafbar ?!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens; Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Verletzung des Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnisses

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    StGB § 206 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 172; ; StPO § 152 Abs. 2; ; StPO § 160; ; PostG § 39 Abs. 2; ; PostG § 39 Abs. 3; ; TKG § 88 Abs. 2; ; TKG § 88 Abs. 3; ; TKG § 85

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 206 Abs. 2 Nr. 2; PostG § 39 Abs. 2; PostG § 39 Abs. 3; TKG § 88 Abs. 2; TKG § 88 Abs. 3; TKG § 85
    Staatliche Hochschule kann Post- und Fernmeldegeheimnis durch Herausfiltern privater E-Mails verletzen L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren bei unbegründeter Verneinung der Strafbarkeit - Unternehmensbegriff und Rechtfertigungsgründe bei Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses - technisches Herausfiltern einer E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • heise.de (Pressebericht, 17.01.2005)

    Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Ausfiltern von E-Mails ist strafbar

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Spam-Filter erfordern möglicherweise Einwilligung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ausfiltern von e-mails ist strafbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausfiltern von E-Mails ist strafbar

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.1.2005)

    Ausfiltern von e-mails an Universitäten ist strafbar

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 990 (Ls.)
  • MMR 2005, 178
  • K&R 2005, 181
  • DÖV 2005, 351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2002 - 1 Ws 85/02

    Klageerzwingungsverfahren: Ausreichender Anfangsverdacht; Beurteilungsspielraum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 1 Ws 152/04
    Im Klageerzwingungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft durch eine gerichtliche Entscheidung zur Aufnahme von Ermittlungen aufgefordert werden, wenn sie eine Strafbarkeit aus unzutreffenden rechtlichen Gründen verneint (Fortführung von Senat, Die Justiz 2003, 270 ff.).

    Denn für die rechtliche Bewertung macht es keinen Unterschied, ob die Staatsanwaltschaft formell Ermittlungen durchführt oder diese ablehnt, weil in beiden Fällen die Beachtung des Legalitätsprinzips in Frage steht (OLG Karlsruhe, Die Justiz 2003, 270 ff).

    Das Legalitätsprinzip gebietet es, den Ermittlungsansätzen, - soweit eine Durchbrechung aufgrund der Vorschriften der §§ 153 ff StPO nicht angezeigt erscheint -, im Rahmen der vorhanden Möglichkeiten und Ressourcen zunächst einmal nachzugehen (Senat Die Justiz 2003, 270 ff.).

  • VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Entgegen der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Beschluss vom 10.01.2005 - 1 Ws 152/04 - sei die Beklagte bei Erlass des Nutzungsverbots davon ausgegangen, dass sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein Unternehmen i. S. des Telekommunikationsrechts sein könne.

    Denn sie hatte die Nutzung ihrer Telekommunikationsanlage zu Zwecken gestattet, die nicht im unmittelbaren oder nur mittelbaren Zusammenhang mit ihren hoheitlichen Aufgaben standen, so dass sie dadurch auch außerhalb ihres hoheitlichen Aufgabengebietes tätig geworden war und sich deshalb nicht mehr auf ihre hoheitliche Stellung zurückziehen konnte (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Karlsruhe, B. v. 10.01.2005, - 1 Ws 152/04 -, DuD 2005, 167 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 4 Ws 328/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12445
OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 4 Ws 328/04 (https://dejure.org/2004,12445)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.2004 - 4 Ws 328/04 (https://dejure.org/2004,12445)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 4 Ws 328/04 (https://dejure.org/2004,12445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.11.1982 - 5 Ws 87/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 4 Ws 328/04
    Die Rechtsbeschwerde entfaltet keine aufschiebende Wirkung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juni 1989 - 4 Ws 156/89; OLG Frankfurt StV 1983, 467; OLG Hamm ZfStrVO 1979, 192; OLG Koblenz ZfStrVO 1978, 180; OLG Celle, NdsRpfl 1978, 267; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. A., § 116 Rn 6).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 373/08

    Keine aufschiebende Wirkung der durch die Vollzugsbehörde eingelegten

    Dies gilt auch im Falle einer von der Vollzugsbehörde gegen eine den Betroffenen begünstigende Entscheidung eingelegte Rechtsbeschwerde (OLG Koblenz ZfStrVo 1978, 180; OLG Hamm ZfStrVo 1979, 192; OLG Celle NStZ 1981, 118; KG GA 1980, 258; OLG Frankfurt StV 1983, 467; ZfStrVo 1986, 188; OLG Zweibrücken StV 1987, 543; OLG Stuttgart Justiz 2005, 253; AK-Kamann/Volckart zu § 116 Rn 15f.; Schwind/Böhm/Jehle-Schuler zu § 116 Rn13).

    Einer Beschränkung der Vorschrift des § 116 Abs. 3 StVollzG auf den Antragsteller belastende und folglich auch von diesem angegriffene Entscheidungen steht der eindeutige Wortlaut entgegen (OLG Koblenz ZfStrVo 1978, 180; OLG Hamm ZfStrVo 1979, 192; OLG Celle NStZ 1981, 118; KG GA 1980, 258; OLG Frankfurt StV 1983, 467; ZfStrVo 1986, 188; OLG Zweibrücken StV 1987, 543; OLG Stuttgart Justiz 2005, 253).

  • OLG Celle, 01.09.2010 - 1 Ws 443/10

    Aufgaben der Vollzugsbehörde bei Antrag auf Außervollzugsetzung der angefochtenen

    Auch die Vollzugsbehörde kann wegen der ihr zukommenden Pflicht zur Ausführung von Kammerentscheidungen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. November 2008, 1 Ws 540/08 (StrVollz) und vom 22. August 2007, 1 Ws 313/07 (StrVollz)) und der wegen § 116 Abs. 3 Satz 1 StVollzG fehlenden Suspensivwirkung von Rechtsbeschwerden (vgl. OLG Karlsruhe, StraFo 2009, 305; OLG Koblenz ZfStrVo 1978, 180; OLG Hamm ZfStrVo 1979, 192; OLG Celle NStZ 1981, 118; KG GA 1980, 258; OLG Frankfurt StV 1983, 467; ZfStrVo 1986, 188; OLG Zweibrücken StV 1987, 543; OLG Stuttgart Justiz 2005, 253; a.A. OLG Bremen NStZ 1983, 525) im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Außervollzugsetzung erwirken.
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