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   OLG Stuttgart, 30.11.2005 - 5 Ws 146/05   

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https://dejure.org/2005,14883
OLG Stuttgart, 30.11.2005 - 5 Ws 146/05 (https://dejure.org/2005,14883)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.2005 - 5 Ws 146/05 (https://dejure.org/2005,14883)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 2005 - 5 Ws 146/05 (https://dejure.org/2005,14883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht: Verneinung der Verletzteneigenschaft von Angehörigen eines verstorbenen Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber einem Verstorbenen; Anwendbarkeit von § 172 Strafprozessordnung auf Angehörige des Verstorbenen als "Verletzte"; Fehlende Antragsbefugnis mangels notwendiger Verletzteneigenschaft; Verletzteneigenschaft bei unmittelbarer ...

  • Judicialis

    StPO § 172

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.02.1986 - 6 Ws 9/86

    Verletzter ; Berechtigter zur Klageerzwingung; Verletzung von Privatgeheimnissen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2005 - 5 Ws 146/05
    Dass die Antragstellerin durch die behauptete Tat möglicherweise (mittelbar) in ihren vermögensrechtlichen Interessen beeinträchtigt ist, macht sie nicht zur Verletzten im Sinne des § 172 StPO (OLG Hamm NStZ 1986, 327; vgl. auch KK-Schmid aaO Rn. 21).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Aus der gebotenen Sachdarstellung muss sich deshalb neben der Verletzteneigenschaft und damit der Antragsbefugnis des Antragstellers (OLG Stuttgart Justiz 2006, 236 f.; OLG Hamm VRS 109, 351 ff.) und den tatsächlichen Grundlagen etwaiger Verfahrenshindernisse auch - wenigstens in großen Zügen - der Gang des Ermittlungsverfahrens ergeben.
  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

    Aus der gebotenen Sachdarstellung muss sich deshalb neben der Verletzteneigenschaft und damit der Antragsbefugnis des Antragstellers (OLG Stuttgart Justiz 2006, 236 f.; OLG Hamm VRS 109, 351 ff.) und den tatsächlichen Grundlagen etwaiger Verfahrenshindernisse auch - wenigstens in großen Zügen - der Gang des Ermittlungsverfahrens ergeben.
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