Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 12.02.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 1 Ws 47/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13744
OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 1 Ws 47/07 (https://dejure.org/2007,13744)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.2007 - 1 Ws 47/07 (https://dejure.org/2007,13744)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 47/07 (https://dejure.org/2007,13744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsantrag: Zulässigkeit bei ergänzender Bezugnahme auf fremdsprachliche Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung einer fremdsprachlichen Urkunde im Klageerzwingungsverfahren zum ergänzenden Vortrag sowie als Beweismittel ohne beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache; Bewusst falsche Aussagen zum Nachteil eines Dritten

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 3 Satz 1; ; GVG § 184

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 664 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 1 Ws 271/04

    Klageerzwingungsantrag: Unzulässigkeit bei Zweifeln des Antragstellers an der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 1 Ws 47/07
    Denn hierdurch soll die Wahrscheinlichkeitsprognose für die Beweisbarkeit des Vortrags (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2005, 113) als für die Anzeigeerstatter günstig dargestellt werden.
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Im Strafverfahren bedürfen fremdsprachige Urkunden stets der Übersetzung in die deutsche Sprache (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 2007, 664).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    In diesem herrscht zudem - wie insbesondere auch im Zivilprozessverfahren, in dem das Gericht von einer Partei eine Übersetzung verlangen kann (§ 142 Abs. 3 ZPO) - der Beibringungsgrundsatz mit der Folge, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung unzulässig ist, wenn zur Ergänzung des Sachvortrags nicht in Deutsch verfasste Urkunden in Bezug genommen werden (vgl. ausdrücklich OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 47/07 = NStZ 2007, 664).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Ungeachtet des Umstandes, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht den Vorgaben des § 184 GVG genügt und damit von vornherein unzulässig ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 47/07 -, Rn. 7 f.; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 172 Rn. 57; Moldenhauer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 172 Rn. 33), weil ihm die erforderlichen beglaubigten Übersetzungen in deutscher Sprache (vgl. Pflieger/Ambos, in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl. 2017, § 172 StPO Rn. 10) nicht beigefügt worden sind, wahrt die Verfassungsbeschwerde nicht den Grundsatz der materiellen Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Denn hierzu wäre insoweit, worauf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe unter Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.02.2007 - 1 Ws 47/07, juris) zutreffend dargelegt hat, die Vorlage entsprechender Übersetzungen des in englischer Sprache verfassten Vertrages erforderlich gewesen (vgl. auch § 184 Satz 1 GVG).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15388
OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06 (https://dejure.org/2007,15388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.2007 - 4 Ws 330/06 (https://dejure.org/2007,15388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 4 Ws 330/06 (https://dejure.org/2007,15388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verfahrenseinstellung wegen Fraglichkeit der Aussagetüchtigkeit und Aussagezuverlässigkeit des kindlichen Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren; Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Angaben kindlicher Zeugen gegenüber ihren Eltern; Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Einstellung des ...

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 261

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1992 - 3 Ws 354/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06
    Es ist nicht nur die Schilderung des Sachverhalts, sondern auch des Verfahrensgangs und des Inhalts der Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft mitzuteilen und darüber hinaus anzugeben, welche Erwägungen rechtlicher und/oder tatsächlicher Art - unter genauer Bezeichnung der dazugehörigen Beweismittel - der Auffassung der Strafverfolgungsbehörde entgegen zu setzen sind (allgemeine Meinung: vgl. Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl., § 172 Rn. 27; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 1071).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2001 - 1 Ws 184/01

    Einschätzung der Beweislage; Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsantrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06
    Es ist nicht nur die Schilderung des Sachverhalts, sondern auch des Verfahrensgangs und des Inhalts der Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft mitzuteilen und darüber hinaus anzugeben, welche Erwägungen rechtlicher und/oder tatsächlicher Art - unter genauer Bezeichnung der dazugehörigen Beweismittel - der Auffassung der Strafverfolgungsbehörde entgegen zu setzen sind (allgemeine Meinung: vgl. Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl., § 172 Rn. 27; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 1071).
  • OLG München, 27.05.2020 - 4 Ws 56/20

    Anforderungen an den Klageerzwingungsantrag

    Die Auseinandersetzung mit der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft ist das Kernstück des Klageerzwingungsantrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2007 - 4 Ws 330/06 in BeckRS 2007, 2854).

    Dagegen versucht die Antragstellerin die eigene, vermeintlich bessere Tatsachenbewertung für vorzugswürdig, die gegenteilige Auffassung der Ermittlungsbehörden für verfehlt und die Ermittlungen für unvollständig zu halten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2007 - 4 Ws 330/06 [BeckRS 2007, 2854]).

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