Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 07.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08   

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OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08 (https://dejure.org/2008,7186)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2008 - 1 Ss 679/08 (https://dejure.org/2008,7186)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 1 Ss 679/08 (https://dejure.org/2008,7186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfallsanordnung wegen Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Kraftomnibusses; Einsparung von Aufwendungen für Instandsetzung oder Reparatur als Vermögensvorteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfallerklärung von Vermögensvorteilen aus einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Judicialis

    OWiG § 29 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 29a
    Verfallerklärung von Vermögensvorteilen aus eine Verkehrsordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vermögensvorteil und Anordnung des Verfalls

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vermögensvorteil und Anordnung des Verfalls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08
    Der wirtschaftliche Wert des Erlangten bestimmt sich danach, welchen Vorteil der Täter durch die mit Geldbuße bedrohte Handlung erzielt hat (BGHSt 47, 260, 268).

    Die Abschöpfung muss spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen (BGHSt 47, 260, 268; OLG Koblenz Zfs 2007, 108, 111; Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 29 a Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1999 - 2b Ss 217/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08
    Die Ersparnis liegt beispielsweise bei Mindestlohnunterschreitungen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes im Betrag der Unterschreitung (OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 175), bei Nichtabführung der Urlaubskassenbeiträge von Leiharbeitern im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes in diesen Beiträgen (BayObLG NStZ 2000, 537) oder bei Abfallbeseitigungsverstößen in den ersparten Mülldeponiekosten (OLG Düsseldorf, wistra 1999, 478).
  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08
    Die Abschöpfung muss spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen (BGHSt 47, 260, 268; OLG Koblenz Zfs 2007, 108, 111; Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 29 a Rn. 10).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08
    Die Beschwerdeführerin versucht vergeblich, diese umgekehrte Kausalität in eine solche nach § 29 a Abs. 1 OWiG umzudeuten, um angesichts der sehr niedrigen Regelgeldbußen für die Anordnung der Inbetriebnahme eines verkehrsunsicheren Kraftfahrzeugs über das nicht pönale, sondern nur präventiv-ordnende und kondiktionsähnliche Mittel des Verfalls (vgl. BVerfG NJW 2004, 2073) eine wirksame Hemmschwelle für Beförderungsunternehmen aufzubauen.
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08
    Vorteile aus der mit Geldbuße bedrohten Handlung sind Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGH NStZ-RR 2003, 10).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00

    Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08
    Die Ersparnis liegt beispielsweise bei Mindestlohnunterschreitungen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes im Betrag der Unterschreitung (OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 175), bei Nichtabführung der Urlaubskassenbeiträge von Leiharbeitern im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes in diesen Beiträgen (BayObLG NStZ 2000, 537) oder bei Abfallbeseitigungsverstößen in den ersparten Mülldeponiekosten (OLG Düsseldorf, wistra 1999, 478).
  • OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01

    Ordnungswidrige Arbeitnehmerentsendung: Anwendbarkeit auf die deutschen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08
    Die Ersparnis liegt beispielsweise bei Mindestlohnunterschreitungen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes im Betrag der Unterschreitung (OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 175), bei Nichtabführung der Urlaubskassenbeiträge von Leiharbeitern im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes in diesen Beiträgen (BayObLG NStZ 2000, 537) oder bei Abfallbeseitigungsverstößen in den ersparten Mülldeponiekosten (OLG Düsseldorf, wistra 1999, 478).
  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Dabei muss - entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift ("dadurch') - eine unmittelbare Kausalbeziehung zwischen bußgeldbewehrter Handlung und erlangtem Vorteil bestehen; die hieran anknüpfende Abschöpfung hat spiegelbildlich dem Vermögensvorteil zu entsprechen, welcher aus der Begehung der mit Bußgeld bedrohten Handlung gezogen wurde (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 151, 152; OLG Stuttgart, wistra 2009, 167, 168; OLG Karlsruhe, ZfSch 2013, 172; Göhler/Gürtler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 16. Aufl., § 29a Rn. 10; Müller, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Stand: Oktober 2012, § 29a Rn. 4; Rebmann/Roth/Herrmann, aaO, § 29a Rn. 10; für den Verfall nach § 73 StGB: BGH, Urteil vom 27.November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 92; Urteil vom 19. Januar 2012 ? 3 StR 343/11, BGHSt 57, 79, 82; Urteil vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 884; Urteil vom 2. Dezember 2005, BGHSt 50, 299, 309; LK-StGB/Schmidt, 12. Aufl., § 73 Rn. 19; Wiedner in Graf/ Jäger/Wittig, Wirtschafts-und Steuerstrafrecht, § 73 StGB Rn. 23).
  • OLG Hamm, 08.02.2021 - 1 RBs 2/21

    CoronaschutzVO NRW, Verfassungsmäßigkeit Zusammenkunft, Ansammlung

    Insbesondere durfte das Rechtsmittel gem. § 142 Abs. 1 Nr. 3 GVG - wie geschehen - beim Amtsgericht Dortmund von einem Oberamtsanwalt eingelegt werden (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 Ss 679/08 -, Rn. 6 und Beschluss vom 26. August 2002 - 1 Ss 230/2002 -, Rn. 5, jeweils bei juris; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. § 142 Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Verfallsanordnung bei Befahren der Umweltzone

    Dabei reicht es aus, dass der Verfallsbetroffene als Drittbegünstigter durch die Tat des für ihn Handelnden den wirtschaftlichen Vorteil erzielt (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 16.12.2008 - 1 Ss 679/08, BeckRS 2009, 4684, beck-online m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 95/20

    Vorlageverfahren; statthafter Rechtsbehelf gegen einen amtsgerichtlichen

    Für eine (Außen-)Divergenz von vornherein unmaßgeblich sind jene obergerichtlichen Entscheidungen, die im selbständigen Einziehungsverfahren nach dem OWiG die Rechtsbeschwerde gemäß § 79 OWiG für das statthafte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Beschlüsse halten (OLG Stuttgart, wistra 2009, 167 f. und Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 Ss 193/11, unveröffentlicht; vgl. ferner OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 1 (8) SsBs 269/15 - AK 99/15).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den

    Im Bereich der Wirtschaftsdelikte liegen zum Beispiel in aller Regel mehrere Zwischenakte zwischen der Tat und dem Erlangten, ohne dass dadurch das Unmittelbarkeitsprinzip verletzt ist (BGH a.a.O.; NJW 2000, 297).Dabei reicht es aus, dass der Verfallsbetroffene als Drittbegünstigter durch die Tat des für ihn Handelnden den wirtschaftlichen Vorteil erzielt (BGH NJW 2000, 297; OLG Stuttgart Die Justiz 2009, 107; OLG Koblenz ZfS 2007, 108).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2020 - 2 Rb 21 Ss 699/20

    Selbständiges Einziehungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der

    Der Staatsanwaltschaft, die in der Hauptverhandlung auf die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 100.000 EUR angetragen hatte, steht gegen das im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß §§ 260 Abs. 1 und 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG ergangene Einstellungsurteil des Amtsgerichts das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde gem. § 87 Abs. 3 S. 2, Abs. 5, 46 Abs. 1 OWiG, §§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG zu (vgl. BGH, NJW 1963, 1116 und BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - 1 StR 95/20, juris = NStZ-RR, 322; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 Ss 679/08 = BeckRS 2009, 4684; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2016 - Ss (Bs) 45/2015 (23/15 OWi) = BeckRs 2016, 6454 und - soweit ersichtlich - zuletzt OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2020 - 1 RBs 360/19 = NZV 2020, 371; sowie Fromm, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und Verfallsanordnungen nach § 29 a OWiG in NZA 2017, 693; a.A., gestützt auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.10.2009 - 1 SsRs 25/09 -, juris = NStZ-RR 2010, 154, Korte, Aus der Rechtsprechung zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, NStZ 2011, 23).

    Der 1. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart, der bereits mit Beschluss vom 16.12.2008 (1 Ss 679/08 -, juris = wistra 2009, 167) die im Beschluss vom 02.08.1990 vertretene Rechtsansicht (stillschweigend) aufgegeben hatte, hat auf Anfrage des Senats gemäß § 121 Abs. 2 GVG nunmehr ausdrücklich bestätigt, dass er an der in der bezeichneten Entscheidung vom 02.08.1990 vertretenen Rechtsansicht zur Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bei einer "Negativentscheidung" im selbständigen Einziehungsverfahren nicht mehr festhalte.

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Umfang der Darlegung

    Aus dem Erfordernis der unmittelbaren Kausalbeziehung folgt, dass der durch die Anordnung des Verfalls abgeschöpfte Wert spiegelbildlich dem erzielten Vermögensvorteil entsprechen muss (OLG Celle a.a.O.; OLG Stuttgart, Die Justiz 2009, 107, 108; Göhler, OWiG, 16. Aufl.,§ 29a Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2012 - 2 (6) SsBs 457/11

    Zu den Voraussetzungen einer Verfallsanordnung bei einer

    Erforderlich ist dabei eine unmittelbare Kausalbeziehung zwischen der Tat und dem Vorteil (OLG Stuttgart, Die Justiz 2009, 107, 108; Gürtner, in Göhler, OWiG, § 29a Rn. 10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13831
OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08 (https://dejure.org/2008,13831)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.11.2008 - 1 Ws 298/08 (https://dejure.org/2008,13831)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. November 2008 - 1 Ws 298/08 (https://dejure.org/2008,13831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Formlos übersandter Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft; Beginn der Monatsfrist

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ingangsetzens der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO mit Zugang des Beschwerdebescheids an den Verfahrensbevollmächtigten; Unterscheidung von Zugang und Bekanntgabe

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 172 Abs. 2 Satz 1
    Beginn der Frist für die Anbringung eines Klageerzwingungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 30.11.1989 - Ws 526/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08
    Dem Antrag müssen sich auch die Daten entnehmen lassen, welche die Einhaltung der einmonatigen Antragsfrist nach § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO begründen; notfalls muss das Oberlandesgericht diese Daten dem als Anlage beigefügten Beschwerdebescheid entnehmen, wenn dieser einen Eingangsvermerk oder Eingangsstempel enthält (OLG Bamberg NStZ 1990, 202; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. März 2007 - 1 Ws 107/07, zitiert nach Juris; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 172 RdNr. 38).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08
    Zur Zulässigkeit des Antragsvorbringens, das nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO diejenigen Tatsachen enthalten muss, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, gehören auch die prozessualen Voraussetzungen einer Sachentscheidung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331).
  • OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Antragsschrift

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08
    Dem Antrag müssen sich auch die Daten entnehmen lassen, welche die Einhaltung der einmonatigen Antragsfrist nach § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO begründen; notfalls muss das Oberlandesgericht diese Daten dem als Anlage beigefügten Beschwerdebescheid entnehmen, wenn dieser einen Eingangsvermerk oder Eingangsstempel enthält (OLG Bamberg NStZ 1990, 202; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. März 2007 - 1 Ws 107/07, zitiert nach Juris; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 172 RdNr. 38).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08
    Ob bei förmlicher Zustellung an einen Rechtsanwalt nach §§ 37 Abs. 1 StPO, 174 ZPO auf den Zeitpunkt der persönlichen Kenntnisnahme von dem zustellungshalber mit Empfangsbekenntnis übersandten Schriftstück abzustellen wäre (vgl. BVerfG NJW 2001, 1563; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 37 RdNr. 19 m.w.N.), kann hier dahin stehen, da eine solche Zustellung nicht erfolgt ist.
  • KG, 05.11.2015 - 3 Ws 535/15

    Klageerzwingungsverfahren: Erforderliche Angaben zur Darlegung der Einhaltung der

    Die Antragsschrift muss folgerichtig erst recht erweisen, dass die eigentliche Antragsfrist nach § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO eingehalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - 3 Ws 396/13 - OLG Celle StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf StraFo 2000, 22; OLG Hamm, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 Ws 155/11 - [juris]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 245; wohl auch OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 248; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 172 Rn. 27b [alld.
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