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   OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09   

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OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09 (https://dejure.org/2009,7903)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2009 - 2 Ws 309/09 (https://dejure.org/2009,7903)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2009 - 2 Ws 309/09 (https://dejure.org/2009,7903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus

  • Judicialis

    StGB § 67 e

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Anforderungen an Fortdauer der zehn Jahre übersteigenden Sicherungsverwahrung; Richterliche Kontrolle des Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67e
    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Mit diesen Voraussetzungen hat der Gesetzgeber - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 109, 133 ) - den Anforderungen, die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem mit zunehmender Dauer der Sicherungsverwahrung erstarkenden Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen auf der einen Seite und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen auf der anderen Seite ergeben, Rechnung getragen.

    § 67d Abs. 3 StGB begründet ein Regel-Ausnahmeverhältnis, indem regelmäßig Erledigung angeordnet und nur ausnahmsweise für den Fall einer bestehenden Gefährlichkeit die Fortsetzung der Vollstreckung gestattet wird (BVerfGE 109, 133 ).

    Die Fortdaueranordnung ist nur zulässig, wenn - entgegen nunmehr gesetzlich vermuteter Ungefährlichkeit (BVerfGE 109, 133 ) - konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Untergebrachte trotz Überschreitens der zeitlichen Grenze nach wie vor im Sinne des § 67d Abs. 3 StGB gefährlich ist.

    Kann eine Gefährlichkeitsprognose in dem beschriebenen Umfang gestellt werden, so ist die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich als verhältnismäßig anzusehen (BVerfGE 109, 133 ).

    Sie muss dem Gutachten des Sachverständigen vielmehr richterliche Kontrolle entgegensetzen (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 70, 297 ), die sich nicht allein auf das Untersuchungsergebnis, sondern auch auf die Qualität der gesamten Wahrscheinlichkeitsprognose bezieht (Senat, a.a.O.).

    Auch die Sicherungsverwahrung ist - wie der Strafvollzug - am Resozialisierungsgedanken ausgerichtet (BVerfGE 109, 133 ).Die Verpflichtung, den Maßregelvollzug am Ziel der Wiedereingliederung des Untergebrachten in die Gesellschaft auszurichten und den Vollzug nicht auf eine bloße Verwahrung zu beschränken, entspricht - wie im Rahmen des Strafvollzugs - dem durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsschutz und der durch das Sozialstaatsprinzip gebotenen staatlichen Vor- und Fürsorge.

    Es ist Aufgabe des Staates, im Rahmen des Zumutbaren alle gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet und nötig sind, den Untergebrachten zu befähigen, künftig als freier Mensch in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (BVerfGE 109, 133).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Die Strafvollstreckungskammer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sachverständigen auszuwählen, der dem Wunsch des Untergebrachten entspricht (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 90 ).

    Der Senat hat darüber hinaus in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass die Strafvollstreckungskammer sich der gutachterlichen Wahrscheinlichkeitsaussage über das zu erwartende Legalverhalten des Verurteilten nicht einfach anschließen darf (Senat, NStZ-RR 2006, 90 ; StV 2006, 426, stRspr).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 1 Ws 186/04

    Strafvollzug: Begriffsbestimmung hinsichtlich der "Behandlung" des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Die in § 4 Abs. 1 Satz 1 StVollzG enthaltene Aufforderung an den Gefangenen zur Mitwirkung ist stets im Zusammenhang mit der in Satz 2 enthaltenen Verpflichtung der Vollzugsbehörde zu sehen, die Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen zu wecken und zu fördern (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2005, 337 ; B. vom 09.02.2005 - 1 Ws 330/04 -, stRspr).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Sie wird im Rahmen der Ausübung ihres Ermessens je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls auch berücksichtigen können und müssen, innerhalb welcher Frist ein Gutachten erstellt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 125 ).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 1 durch die Anordnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Der Verfahrensvorschrift liegt ersichtlich die gesetzgeberische Erwägung zugrunde, dass der Richter nach sachverständiger Beratung eine eigenständige Prognoseentscheidung in der Regel verlässlich nur treffen kann, wenn er nicht nur das schriftliche Gutachten zur Kenntnis genommen, sondern den Sachverständigen auch mündlich angehört hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris Rdn.22); von einer mündlichen Anhörung kann daher nur ausnahmsweise und bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO abgesehen werden.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Die Pflicht zur Begründung der richterlichen Entscheidung dient hier - wie stets - nicht nur dem Zweck, die Anfechtungsberechtigten in die Lage zu versetzen, eine sachgerechte Entscheidung über ihr mögliches weiteres prozessuales Vorgehen zu treffen und die Erfolgsaussichten eines mit Kosten und Auslagen verbundenen Rechtsmittels abzuschätzen; sie dokumentiert zugleich, dass das Gericht dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) genügt und seinen Sachvortrag im Verfahren zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung erwogen hat (BVerfG, NJW 2004, 1519); der Umfang der Begründungspflicht wird regelmäßig nicht nur durch die Bedeutung des Vortrags des Verfahrensbeteiligten für das Verfahren, sondern auch durch die Schwere des Grundrechtseingriffs bestimmt (BVerfG, a.a.O.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Sie muss dem Gutachten des Sachverständigen vielmehr richterliche Kontrolle entgegensetzen (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 70, 297 ), die sich nicht allein auf das Untersuchungsergebnis, sondern auch auf die Qualität der gesamten Wahrscheinlichkeitsprognose bezieht (Senat, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 04.10.2006 - 2 Ws 243/06

    Fluchtgefahr; Strafhöhe; Gesamtstrafenbildung; Härteausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten hin hat der Senat im Verfahren 2 Ws 243/06 die Frage einer fort bestehenden Gefährlichkeitsprognose eigenständig und umfassend geprüft und ist mit der Strafvollstreckungskammer zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gefährlichkeit des Untergebrachten weiterhin fort besteht.
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Die Strafvollstreckungskammer hat zu prüfen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Mindeststandards genügt, und sie ist verpflichtet, das Ergebnis der Begutachtung einer kritischen Hinterfragung zu unterziehen (BVerfG, a.a.O.; BGH StV 2005, 124f.).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2005 - 2 Ws 76/05

    Erledigung einer 10 Jahre übersteigenden Sicherungsverwahrung: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
    Der Senat hat darüber hinaus in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass die Strafvollstreckungskammer sich der gutachterlichen Wahrscheinlichkeitsaussage über das zu erwartende Legalverhalten des Verurteilten nicht einfach anschließen darf (Senat, NStZ-RR 2006, 90 ; StV 2006, 426, stRspr).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16

    Maßregelvollzug: Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Im Hinblick auf die nach der Einholung des Gutachtens eines anstaltsexternen Sachverständigen gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörungen (§§ 454 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3, 463 Abs. 3 Satz 3 StPO) ist die Sache deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses entgegen § 309 Abs. 2 StPO an das Landgericht zurückzuverweisen (Senat, Die Justiz 2011, 10; NStZ-RR 2016, 355).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

    Zweifel an der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten wirken sich zu Gunsten des Verurteilten aus (OLG Karlsruhe Beschluss vom 31. August 2009 [2 Ws 309/09]; OLG Koblenz Beschluss vom 19. November 2007 [1 Ws 141/07).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15

    Maßregelvollstreckung: Sachverständigengutachten bei Entscheidung über die

    Erklärt der Untergebrachte, er werde sich von dem von der Strafvollstreckungskammer ausgewählten Sachverständigen nicht explorieren lassen und erklärt er zugleich seine Bereitschaft, sich von einem anderen - anerkannten - Sachverständigen explorieren zu lassen, so wird die Aufklärungspflicht es in der Regel gebieten, der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen, weil das auf der Grundlage einer ausführlichen Exploration gewonnene Sachverständigengutachten einen ungleich größeren Aufklärungsgewinn als das nach Aktenlage erstellte Gutachten verspricht (Senat, Die Justiz 2011, 10, 11; Beschluss vom 19.1.2012 - 2 Ws 13/12).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach

    Es wäre mit der durch § 67d Abs. 6 S. 2 und 3 StGB bezweckten, dem Grundrechtsschutz dienenden kriminalprognostischen Beweislastumkehr (vgl. zum Ausnahmecharakter der Fortdauer der Unterbringung über sechs bzw. zehn Jahre hinaus auch Senat, Beschluss vom 31. August 2009 - 2 Ws 309/09, juris Rn. 17) nicht vereinbar, hinsichtlich des gleichrangig neben der (fortbestehenden) Gefährlichkeit stehenden - wie ausgeführt auch in § 67d Abs. 6 S. 3 StGB als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal enthaltenen - Merkmals "infolge seines Zustands", das die Bindung der Fortdauer der Unterbringung an ihren Zweck sicherstellen soll (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80, juris Rn. 41 = BVerfGE 70, 297 zum Maßregelzweck vgl. nur Fischer, StGB, 67. Aufl., § 63 Rn. 2), die bloße Möglichkeit des Fortbestehens des Defektzustands bzw. eines Zusammenhangs zwischen dem Defektzustand und der Gefährlichkeit ausreichen zu lassen.
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 2 Ws 233/16

    Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Von einer mündlichen Anhörung kann daher nur ausnahmsweise bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO abgesehen werden, wenn der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung verlässlich bereits auf der Grundlage des schriftlichen Gutachtens treffen kann, da von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen keine weitere Sachaufklärung zu erwarten ist (vgl. Senat Die Justiz 2011, 10 und Beschluss vom 26.8.2015 - 2 Ws 326-327/15).
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 2 Ws 218/10

    Fortdauer der Unterbringung bei Wechsel der Diagnose

    Soweit sie sich auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 31.08.2009 (= BeckRS 2009, 28772) stützen, lag dieser ein dem vorliegenden nicht ansatzweise vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
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