Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16, 3 Ws 684/16 (HEs 104/16) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Beschleunigungsgrundsatz, Haftsachen, Nichthaftsachen, Jugendsachen
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Förderung von Jugendstrafverfahren und Jugendschutzsachen; Pflicht des Staats zur Vermeidung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 121 Abs 1 StPO, § 72 Abs 5 JGG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 1 ÜberlVfRSchG, §§ 1 ff ÜberlVfRSchG
Untersuchungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes in Jugend- und Jugendschutzsachen - landesrecht-bw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Förderung von Jugendstrafverfahren und Jugendschutzsachen; Pflicht des Staats zur Vermeidung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen
- rechtsportal.de
GVG § 198 Abs. 1
Anforderungen an die Förderung von Jugendstrafverfahren und Jugendschutzsachen - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der Beschleunigungsgrundsatz in Jugend(haft)sachen
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 59
- StV 2017, 711
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10
Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16
Die Strafgerichte haben nämlich - im Hinblick auf die Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes auch für das Zwischenverfahren (BVerfG, B. v. 4.5.2011 - 2 BvR 2781/10 - bei Juris [Rdn. 14ff.]) - im Falle der Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu beschließen und anschließend im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen. - BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ladung zum Haftantritt zur …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16
Es stellt einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (BVerfG, B. v. 8.4.2013 - 2 BvR 2567/10) dar, wenn rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen immer mehr (soweit dem Senat bekannt ist, werden Statistiken hierüber nicht geführt) unter Anwendung der sog. "Vollstreckungslösung" (BGHSt 52, 124) als scheinbar nicht zu vermeidender Nachteil Akzeptanz finden und sich nicht mehr nur auf besondere bzw. außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Einzelfälle beschränken. - BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16
Es stellt einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (BVerfG, B. v. 8.4.2013 - 2 BvR 2567/10) dar, wenn rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen immer mehr (soweit dem Senat bekannt ist, werden Statistiken hierüber nicht geführt) unter Anwendung der sog. "Vollstreckungslösung" (BGHSt 52, 124) als scheinbar nicht zu vermeidender Nachteil Akzeptanz finden und sich nicht mehr nur auf besondere bzw. außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Einzelfälle beschränken. - BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16
Im Rahmen der Abwägung kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (BVerfG, StV 2006, 703).
- OLG Karlsruhe, 27.10.2016 - 3 Ws 708/16
Untersuchungshaft: Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz bei fehlender …
Beide Entlastungsmaßnahmen hatten jeweils gravierende Folgen für die Bearbeitung von Nichthaftsachen, die in einer zunehmenden Zahl von Fällen nicht mehr in angemessener Zeit abgeschlossen werden können (vgl. zur Rechtsstaatswidrigkeit von Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen Senatsbeschluss vom 14.10.2016 - 3 Ws 684/16-HEs 104/16). - KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Rückstellung bereits terminierte Nichthaftsachen zugunsten von Haftsachen
Es stellt einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot einer funktionierenden Strafrechtspflege dar, wenn rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen immer mehr unter Anwendung der sog. "Vollstreckungslösung" als scheinbar nicht zu vermeidender Nachteil Akzeptanz finden und sich nicht mehr auf besondere bzw. außergewöhnliche Fälle beschränken (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2017, 59).