Weitere Entscheidung unten: KG, 13.05.2004

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   KG, 01.11.2004 - Not 7/04   

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https://dejure.org/2004,6524
KG, 01.11.2004 - Not 7/04 (https://dejure.org/2004,6524)
KG, Entscheidung vom 01.11.2004 - Not 7/04 (https://dejure.org/2004,6524)
KG, Entscheidung vom 01. November 2004 - Not 7/04 (https://dejure.org/2004,6524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6b
    Abbruch des Ausschreibungsverfahrens zur Besetzung von Notarstellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Ausschreibung für eine Notarstelle aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen an die Bewerber; Eingriff in das Recht auf freie Berufswahl durch die Rücknahe einer Ausschreibung für Notarstellen; Sinn und Zweck der ...

  • Judicialis

    BNotO § 111; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; FGG § 24 Abs. 3; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Abbruchs des laufenden Auswahlverfahrens für die Besetzung von Notarstellen unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 20. 4. 2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • KGReport 2005, 143
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 15.05.1992 - 1 TG 2485/91

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Zuständigkeit zur Rückgängigmachung einer

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Für die Besetzung von Beamtenstellen ist anerkannt, dass der Dienstherr in jedem Stadium des Verfahrens - bis zur Ernennung eines Bewerbers - das Auswahlverfahren abbrechen kann, sofern ein sachlicher Grund dafür gegeben ist (vgl. z.B. BVerwGE 101, 112; NVwZ-RR 2000, 172; VGH Kassel, ZBR 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 4 S 1933/93

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Für die Besetzung von Beamtenstellen ist anerkannt, dass der Dienstherr in jedem Stadium des Verfahrens - bis zur Ernennung eines Bewerbers - das Auswahlverfahren abbrechen kann, sofern ein sachlicher Grund dafür gegeben ist (vgl. z.B. BVerwGE 101, 112; NVwZ-RR 2000, 172; VGH Kassel, ZBR 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 1 B 442/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Benennung des Statusamtes und der

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Um dies zu erreichen, müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Kriterien bekannt sein, nach denen die Bewerber ausgewählt und die Stellen besetzt werden (vgl. für das Beamtenrecht z.B. BVerwGE 115, 58; OVG Münster, Beschluss vom 27.6.2003 - 1 B 442/03 ; Günther, ZBR 1987, 321, 333).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Um dies zu erreichen, müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Kriterien bekannt sein, nach denen die Bewerber ausgewählt und die Stellen besetzt werden (vgl. für das Beamtenrecht z.B. BVerwGE 115, 58; OVG Münster, Beschluss vom 27.6.2003 - 1 B 442/03 ; Günther, ZBR 1987, 321, 333).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Für die Besetzung von Beamtenstellen ist anerkannt, dass der Dienstherr in jedem Stadium des Verfahrens - bis zur Ernennung eines Bewerbers - das Auswahlverfahren abbrechen kann, sofern ein sachlicher Grund dafür gegeben ist (vgl. z.B. BVerwGE 101, 112; NVwZ-RR 2000, 172; VGH Kassel, ZBR 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Für die Besetzung von Beamtenstellen ist anerkannt, dass der Dienstherr in jedem Stadium des Verfahrens - bis zur Ernennung eines Bewerbers - das Auswahlverfahren abbrechen kann, sofern ein sachlicher Grund dafür gegeben ist (vgl. z.B. BVerwGE 101, 112; NVwZ-RR 2000, 172; VGH Kassel, ZBR 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 20.4.2004 (1 BvR 838/01 u.a., veröffentlicht z.B. ZNotP 2004, 281 ff.) festgestellt, dass die bisher praktizierte Umsetzung der Auswahlmaßstäbe des § 6 BNotO verfassungswidrig ist.
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Beispielhaft angeführt sei ein potenzieller Notarbewerber, der sich wegen seiner Examensnote keine Chancen bei einer Bewerbung ausgerechnet hat, aber durch eine langjährige ständige Vertretung eines Notars seine Qualifikation in einer Form unter Beweis gestellt hat, die nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (unter C III 5 b) entgegen der bisherigen Praxis (BGH, Beschluss v. 16.7.2001 - NotZ 1/01, ZNotP 2001, 443) zumindest die Gewährung von Sonderpunkten rechtfertigt.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Sie dient auch dem aus Art. 12, 33 Abs. 2 GG herzuleitenden Recht aller potenziellen Notarbewerber, ebenfalls nach Leistung und Befähigung den Zugang zum Notaramt erlangen zu können (BVerfG DNotZ 1987, 121, 124).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 44/95

    Voraussetzungen der Zurücknahme der Ausschreibung einer Notarstelle

    Auszug aus KG, 01.11.2004 - Not 7/04
    Diese Grundsätze gelten entsprechend für das Verfahren zur Besetzung von Notarstellen (BGH, Beschluss vom 10.3.1997 - NotZ 44/95 - ).
  • VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Klaglosstellung eines Mitbewerbers

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05

    Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade solche potentiellen Bewerber in Kenntnis der bisherigen Gewichtung von einer Bewerbung abgesehen haben (vgl. KG, KG-Report 2005, 143, 144 sowie Beschluss vom 3. Februar 2005 - Not 8-10/04; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 52, 53).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade solche potentiellen Bewerber in Kenntnis der bisherigen Gewichtung von einer Bewerbung abgesehen haben (vgl. KG, KG-Report 2005, 143, 144 sowie Beschluss vom 3. Februar 2005 - Not 8-10/04; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 52, 53).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Da das verfassungsrechtliche Anliegen einer Bestenauslese in jedem Verfahrensstadium gleich zu bewerten ist (BGH BeckRS 2006, 05651 Tz 28 [NotZ 40/05), war ein Abbruch sachgerecht (vergleiche zu diesem Argument auch KG KGR 2005, 143).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 40/05

    Anfechtbarkeit des Abbruchs der Ausschreibung einer Notarstelle

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade solche potentiellen Bewerber in Kenntnis der bisherigen Gewichtung von einer Bewerber abgesehen haben (vgl. KG, KG-Report 2005, 143, 144 sowie Beschluss vom 3. Februar 2005 - Not 8-10/04; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 52, 53).
  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 49/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Auswahlverfahren abgebrochen werden kann, wenn es an wesentlichen Mängeln leidet und damit die Entscheidung für die in Aussicht genommenen Bewerber nicht zu tragen vermag (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DÖD 1998, 167 f.; OVG Münster, DÖD 2004, 205 f.; SächsOVG, DRiZ 2004, 346; KG, Beschluss vom 01. November 2004 - Not 7/04 -).

    Das ist freilich selbstverständlich und folgt ohne weiteres aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch der Beteiligten, solange das Verfahren - wie offensichtlich in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrunde liegenden Fall (vgl. KG, Beschluss vom 01. November 2004 - Not 7/04 -, wonach jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Kammergerichts die Rücknahme der Ausschreibung lediglich beabsichtigt war) - noch nicht beendet ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 22/04 - betreffend die niedersächsische Landesjustizverwaltung, die ausweislich der Gründe das Besetzungsverfahren - anders als hier - fortgesetzt hat).

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade solche potentiellen Bewerber in Kenntnis der bisherigen Gewichtung von einer Bewerber abgesehen haben (vgl. KG, KG-Report 2005, 143, 144 sowie Beschluss vom 3. Februar 2005 - Not 8-10/04; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 52, 53).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 27/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade solche potentiellen Bewerber in Kenntnis der bisherigen Gewichtung von einer Bewerbung abgesehen haben (vgl. KG, KG-Report 2005, 143, 144 sowie Beschluss vom 3. Februar 2005 - Not 8-10/04; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 52, 53).
  • BGH, 29.11.2005 - NotZ 24/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade solche potentiellen Bewerber in Kenntnis der bisherigen Gewichtung von einer Bewerbung abgesehen haben (vgl. KG, KG-Report 2005, 143, 144 sowie Beschluss vom 3. Februar 2005 - Not 8-10/04; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 52, 53).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 43/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade solche potentiellen Bewerber in Kenntnis der bisherigen Gewichtung von einer Bewerbung abgesehen haben (vgl. KG, KG-Report 2005, 143, 144 sowie Beschluss vom 3. Februar 2005 - Not 8-10/04; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 52, 53).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 32/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass gerade solche potentiellen Bewerber in Kenntnis der bisherigen Gewichtung von einer Bewerbung abgesehen haben (vgl. KG, KG-Report 2005, 143, 144 sowie Beschluss vom 3. Februar 2005 - Not 8-10/04; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 52, 53).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 28/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 25/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 29/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 22/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 23/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 19/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 25/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 31/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 20/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 47/04

    Ausschreibung einer Notarstelle; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung und Auslegung

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Rechtsprechung
   KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18473
KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04 (https://dejure.org/2004,18473)
KG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 8 W 41/04 (https://dejure.org/2004,18473)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 8 W 41/04 (https://dejure.org/2004,18473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 12 O 565/02
  • KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04

Papierfundstellen

  • KGReport 2005, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1998 - XII ZR 163/98

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung;

    Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
  • KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01

    Erledigung der Hauptsache; Einseitige Erledigungserklärung;

    Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
  • BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH gegen die Streitwertfestsetzung

    Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
    Die Zulassung einer Rechtsbeschwerde kommt nach § 25 Abs. 3 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Satz 3 GKG nicht in Betracht (BGH, BGH-Report 2002, 750).
  • KG, 09.01.2006 - 22 W 60/05

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung der bereits in den Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) und der Rechtsprechung der anderen Senate des Kammergerichts (z.B. Beschluss vom 13. Mai 2004 - Aktenzeichen 8 W 41/04 - GE 2004, 1231; Beschluss vom 3. Juli 2003 - Aktenzeichen 12 W 128/03 - MDR 2004, 116, 117), wonach sich der Streitwert nach einer einseitigen Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigung entstandenen Kosten bemisst.
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