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   KG, 02.12.2004 - 8 U 119/04   

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https://dejure.org/2004,7227
KG, 02.12.2004 - 8 U 119/04 (https://dejure.org/2004,7227)
KG, Entscheidung vom 02.12.2004 - 8 U 119/04 (https://dejure.org/2004,7227)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 8 U 119/04 (https://dejure.org/2004,7227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Miteigentümers einer Eigentumswohnungsanlage durch ein Straßenreinigungsunternehmen, wenn die Hausverwaltung ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nicht nachkommt; Möglichkeit der privatrechtlichen Ausgestaltung von Verträgen über Müllabfuhr ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines einzelnen Wohnungseigentümers für Müllabfuhrentgelte

  • Judicialis

    StrReinG § 4 Abs. 1; ; StrReinG § 7 Abs. 1; ; StrReinG § 7 Abs. 2; ; StrReinG § 5 Abs. 1; ; KrW-/AbfG Berlin § 5 Abs. 2; ; KrW-/AbfG Berlin § 8 Abs. 1; ; LAbfG § 6 Abs. 2; ; LAbfG ... § 24; ; BGB n.F. § 305 ff.; ; BGB § 421; ; AGBGB § 2 Abs. 1; ; BBauG § 134 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentümer haftet wenn Hausverwaltung ihren Aufgaben nicht nachkommt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heranziehung eines Miteigentümers zur Straßenreinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Straßenreinigungsgebühr - einer für alle?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 466
  • ZMR 2005, 472
  • ZMR 2005, 902 (Ls.)
  • KGReport 2005, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 24.10.2003 - 1 Bf 265/03

    Personenmehrheit als Wohnungs- bzw. Teileigentümer

    Auszug aus KG, 02.12.2004 - 8 U 119/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten zu 2) zitierten Entscheidung des OVG Hamburg (NZM 2004, 796).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus KG, 02.12.2004 - 8 U 119/04
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 3. November 1983 ( GE 1984, 381) ausgeführt, dass der Gegenstand des Leistungsverhältnisses, nämlich Straßenreinigung und Müllabfuhr eine Regelung in zivilrechtlicher Form nicht ausschließen.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    aa) Die AVG ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag auf dem Gebiet der Müllentsorgung und damit in einem Bereich der Daseinsvorsorge tätig (vgl. BGHZ 40, 355, 360; BGH MDR 1983, 824; KG-Report 2005, 145); solche Tätigkeit wird von der Rechtsprechung seit jeher als öffentliche Aufgabe angesehen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268; 45, 16, 19; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7; vgl. auch den Gesetzentwurf zum Korruptionsbekämpfungsgesetz BT-Drucks. 13/5584, S. 12).
  • KG, 24.04.2009 - 24 W 55/08
    Die Entscheidung hat in der Literatur, die sich teilweise bereits zuvor dezidiert für eine ausschließliche Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochen hatte (vgl. nur Greiner ZMR 2005, 902 [KG Berlin 02.12.2004 - 8 U 119/04] ; Sauren ZMR 2006, 750 und Kümmel GE 2007, 1471), ein teils zustimmendes (vgl. nur Wenzel IMR 2008, 167), teils ablehnendes (vgl. nur Briesemeister ZWE 2008, 230) Echo erfahren.

    Insoweit "entfällt die Freiwilligkeit des Vertragsschlusses" ( BGH Urteil vom 03.11.1983 III ZR 227/82 aaO. Rdn. 26; ebenso KG NZM 2005, 466 [KG Berlin 02.12.2004 - 8 U 119/04] ).

  • KG, 23.01.2006 - 8 U 169/05

    Leistungsbestimmung bei der Abfallentsorgung: Abänderung des von der Berliner

    Bei dem von der Beklagten verlangten und von den Klägern gezahlten Entgelt handelt es sich um ein Entgelt aus einem privatrechtlich ausgestalteten Rechtsverhältnis ( BGH Urteil vom 03. November 1983 - III ZR 227/82 , GE 1984, 381ff. ; BGH Urteil vom 05. Juli 2005 - X ZR 99/04, GE 2005, 1058 ; BGH Urteil vom 05. Juli 2005 - X ZR 60/04, WuM 2005, 589; vgl. Senatsurteile vom 16. Februar 2004 - 8 U 216/03, KG Report 2005, 3 und Senatsurteil vom 02.Dezember 2004 - 8 U 119/04 ).
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