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   KG, 21.10.2004 - 8 U 51/04   

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https://dejure.org/2004,14796
KG, 21.10.2004 - 8 U 51/04 (https://dejure.org/2004,14796)
KG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 8 U 51/04 (https://dejure.org/2004,14796)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 8 U 51/04 (https://dejure.org/2004,14796)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2 § 705 § 738
    Konkurrenzschutz eines Mieters bei bereits ansässiger Konkurrenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KGReport 2005, 173
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor

    Grundsätzlich setzt Konkurrenzschutz danach voraus, dass sich die Leistungen des Mieters und des Konkurrenten im "Hauptsortiment" überschneiden und an dieselben Verbraucherkreise richten (s. BGH NJW-RR 1986, 9 -juris Tz 18; OLG Düsseldorf GE 2010, 411; OLGR Bremen 2006, 371; OLG Köln ZMR 1998, 347; Senat KGR 2005, 173; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 13. Aufl., § 535 Rn 604; Ghassemi-Tabar in: Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, § 535 Rn 362, 364; Kraemer/Ehlert in: Bub/Treier, Handb.
  • KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz in einem Einkaufszentrum

    Eine weitere als die vertraglich vorausgesetzte Konkurrenz braucht der Mieter nicht zu dulden (KG KGReport 2005, 173; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III. B Rz. 1243; BGH v. 10.2.1988 - VIII ZR 33/87, WM 1988, 876).
  • KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06

    Gewerbemietvertrag; ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch auf

    Wie der Senat bereits mit Teilurteil vom 21. Oktober 2004 - 8 U 51/04 - ausgeführt hat, haben die Beklagten gegen den vertragsimmanenten Konkurrenzschutz verstoßen, in dem der Beklagte zu 2), der bis kurz vor Eröffnung des Konkurrenzbetriebes mit dem Kläger ein gemeinsames Geschäft betrieben hat, in nur 5 Metern Entfernung auf dem selben Gelände unter Mitnahme zumindest eines Teils der ehemaligen Kunden ein Konkurrenzunternehmen eröffnet hat.
  • KG, 21.01.2008 - 8 W 85/07

    Konkurrenzschutz Nagelstudio - Friseur

    Vielmehr ist nach den Umständen des einzelnen Falles abzuwägen, inwieweit nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien der Schutz vor der Konkurrenz geboten ist, um dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten (BGH NJW 1979, 1404 f.; Senatsurteile vom 17. Januar 2002- 8 U 353/01, KG-Report 2003, 154, und vom 21. Oktober 2004 - 8 U 51/04, KG-Report 2005, 173).
  • KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04

    Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Gewerberaummiete: Voraussetzungen und

    Vielmehr ist abzuwägen, inwieweit Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien der Schutz vor Konkurrenz geboten ist, um dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache auch weiterhin zu gewährleisten (Senatsurteil vom 17.01.2002 , KG-Report 2003, 154; BGH NJW 1979, 1404; Senatsurteil vom 21.10.2004 - 8 U 51/04 - unveröffentlicht).
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