Weitere Entscheidung unten: KG, 24.10.2005

Rechtsprechung
   KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05   

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https://dejure.org/2006,7103
KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05 (https://dejure.org/2006,7103)
KG, Entscheidung vom 10.02.2006 - 6 U 139/05 (https://dejure.org/2006,7103)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 6 U 139/05 (https://dejure.org/2006,7103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruflichkeit des Bezugsrechts der zugunsten der Ehefrau eines Handwerksmeisters abgeschlossenen privaten Rentenversicherung bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall; Zugehörigkeit des nach der Kündigung des Versicherungsvertrages durch ...

  • Judicialis

    BGB § 328 Abs. 2; ; BGB § 330; ; VVG § 165 Abs. 1; ; VVG § 166; ; VVG § 166 Abs. 1; ; AVB § 7 Ziffer 2; ; AVB § 8 Ziffer 1; ; AVB § 9 A. Ziffer 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 2; ; BetrAVG § 10 Abs. 3 Nr. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentenversicherung: Beitragsrückvergütung gehört nicht zur Insolvenzmasse

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentenversicherung - Beitragsrückvergütung gehört nicht zur Insolvenzmasse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Lebensversicherung - Rückkaufswert: Unwiderrufliches Bezugsrecht bei vorzeitig gekündigter Rentenversicherung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1349
  • KGReport 2006, 352
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofs dem Arbeitnehmer, für den sein Arbeitgeber zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge eine sogen. Direktversorgung abgeschlossen hat, nicht ohne Weiteres ein unwiderrufliches Bezugsrecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn die Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden ist (vgl. BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211; 1996, 65; 2000, 80).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofs dem Arbeitnehmer, für den sein Arbeitgeber zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge eine sogen. Direktversorgung abgeschlossen hat, nicht ohne Weiteres ein unwiderrufliches Bezugsrecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn die Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden ist (vgl. BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211; 1996, 65; 2000, 80).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
    Die Begünstigung ist in der Regel so zu verstehen, dass das Recht des Bezugsberechtigten sämtliche aus dem Versicherungsvertrag fällig werdende Leistungen umfassen soll (BGH VersR 2003, 1021, 1022; BGHZ 45, 162).
  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
    Die Begünstigung ist in der Regel so zu verstehen, dass das Recht des Bezugsberechtigten sämtliche aus dem Versicherungsvertrag fällig werdende Leistungen umfassen soll (BGH VersR 2003, 1021, 1022; BGHZ 45, 162).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofs dem Arbeitnehmer, für den sein Arbeitgeber zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge eine sogen. Direktversorgung abgeschlossen hat, nicht ohne Weiteres ein unwiderrufliches Bezugsrecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn die Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden ist (vgl. BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211; 1996, 65; 2000, 80).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
    Ob es überhaupt einer Kündigung bedurfte oder das Vertragsverhältnis infolge der Insolvenzeröffnung umgestaltet wurde, wie der Bundesgerichtshof für den Fall des widerruflichen Bezugsrechts entschieden hat (BGH VersR 1993, 689), kann daher ebenfalls offenbleiben.
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Rechtsprechung
   KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29731
KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04 (https://dejure.org/2005,29731)
KG, Entscheidung vom 24.10.2005 - 12 U 264/04 (https://dejure.org/2005,29731)
KG, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 12 U 264/04 (https://dejure.org/2005,29731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KGReport 2006, 352
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.01.2003 - 12 U 138/01

    Kfz-Unfall: Anforderung an die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch ein

    Auszug aus KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04
    Zwar wird in der Regel von einer solchen Zeitspanne auszugehen sein, doch beginnt diese Frist erst mit der Kenntnisnahme von der Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Januar 2003, 12 U 138/01).
  • KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten eines Sonderrechtsfahrers;

    Auszug aus KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts kann die allgemeine Unkostenpauschale mit 20,- EUR bemessen werden (vgl. Urteile des Senats vom 18. Juli 2005, 12 U 50/04 und vom 25. April 2005, 12 U 123/04; KG, Urteil vom 8. November 2004, 22 U 225/03).
  • KG, 18.07.2005 - 12 U 50/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit

    Auszug aus KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts kann die allgemeine Unkostenpauschale mit 20,- EUR bemessen werden (vgl. Urteile des Senats vom 18. Juli 2005, 12 U 50/04 und vom 25. April 2005, 12 U 123/04; KG, Urteil vom 8. November 2004, 22 U 225/03).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, dass über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt ( KG Berlin , KG-Report 2006, Seite 352 ).
  • AG Brandenburg, 27.05.2022 - 31 C 290/20

    Verkehrsunfall - Vorfahrtverletzung durch Linksabbieger

    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, dass über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt (KG Berlin, KG-Report 2006, Seite 352).
  • AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18

    Haftung bei einer Fahrt in Gegenrichtung der Einbahnstraße

    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, dass über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt ( KG Berlin , KG-Report 2006, Seite 352 ).
  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts wird bei Unfällen, die sich nach Einführung des EURO am 1. Januar 2002 ereignet haben, die allgemeine Unkostenpauschale mit 20 EUR bemessen (Kammergericht, Urteile vom 24. Oktober 2005 - 12 U 264/04 -, 18. Juli 2005 -12 U 50/04 -, 25. April 2005 - 12 U 123/04 -, 8. November 2004 - 22 U 225/03-).
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, dass über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt ( KG Berlin , KG-Report 2006, Seite 352 ).
  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, dass über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt ( KG Berlin , KG-Report 2006, Seite 352; OLG Celle , Urteil vom Urteil vom 29.04.2004, Az.: 14 U 214/03, u.a. in: MDR 2004, Seiten 1352 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 09.04.2010, Az.: 13 S 219/09, u.a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1115 f.; LG Lüneburg , Urteil vom 17.09.2003, Az.: 2 O 134/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 153324 ).
  • KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09

    Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach

    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, das über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt (Senat, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 12 U 264/04, juris, Tz. 3; vgl. ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 17 StVG, Rn. 22 m. w. Nachw.).
  • KG, 13.09.2010 - 12 U 208/09

    Schadenersatz nach einem Auffahrunfall: Haftung bei vorangegangenem

    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, das über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt (Senat, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 12 U 264/04, juris, Tz. 3; vgl. ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 17 StVG, Rn. 22 m. w. Nachw.).
  • LG Essen, 14.01.2015 - 11 O 94/13
    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, das über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus geht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt (vgl. KG Berlin, Urt. v. 24.10.2005, Az.: 12 U 264/04; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 17 StVG, Rn. 22 m. w. N.).
  • LG Berlin, 15.06.2011 - 42 O 85/10

    Verkehrsunfall- Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich entstandener

    Bei der gewählten pauschalen Berechnung beträgt die gem. § 287 ZPO zu schätzende Unkostenpauschale nunmehr 20, 00 EUR (vgl. KG, 12 U 50/04 vom 18. Juli 2005; 12 U 123/04 vom 25. April 2005; 22 U 225/03 vom 08. November 2004; 12 U 264/04 vom 24. Oktober 2005).
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