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   KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04   

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https://dejure.org/2004,5530
KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04 (https://dejure.org/2004,5530)
KG, Entscheidung vom 20.08.2004 - 25 U 1/04 (https://dejure.org/2004,5530)
KG, Entscheidung vom 20. August 2004 - 25 U 1/04 (https://dejure.org/2004,5530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten einer als Anlageberaterin auftretenden Bank; Erfordernis der Anpassung der Anlage an die persönlichen Verhältnisses des jeweiligen Kunden; Unterscheidung zwischen den allgemeinen und den speziellen Risiken einer Anlage bei der Aufklärung; Vermutung ...

  • Judicialis

    BGB § 676; ; BGB § 278; ; BGB § 249; ; BGB § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 676; BGB § 278; BGB § 249; BGB § 254
    Schadenersatzpflicht der Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1, pVV
    Pflicht zur anleger- und anlagegerechten Beratung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Der Beratungsvertrag ist am 22. Februar 2000 formlos durch konkludentes Verhalten, nämlich durch das zwischen der Mitarbeiterin der Bank, Frau Snnn , über die Neuanlage des Geldes zustandegekommen (vgl. BGH MDR 1979, 748 f.; BGHZ 100, 117 ff.; WM 2000, 1441; KG, 7. Zivilsenat, KGR 2000, 191).

    Die Mitarbeiterin der Beklagten musste jedenfalls, als die Klägerin Interesse an einer Neuanlage zeigte, davon ausgehen, dass sie Aufklärung und Unterrichtung über die angebotene Vermögensanlage erwartete und dass sie diese Informationen zur Grundlage ihrer Entschlüsse machen wollte (BGHZ 100, 117; OLG Celle, OLGR 1994, 22; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 89).

    Es muss eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen worden sein (BGHZ 100, 117; s.a. BGH MDR 1998, 111).

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Der Beratungsvertrag ist am 22. Februar 2000 formlos durch konkludentes Verhalten, nämlich durch das zwischen der Mitarbeiterin der Bank, Frau Snnn , über die Neuanlage des Geldes zustandegekommen (vgl. BGH MDR 1979, 748 f.; BGHZ 100, 117 ff.; WM 2000, 1441; KG, 7. Zivilsenat, KGR 2000, 191).

    Die Anlage muss unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Kunden anlagegerecht sein (BGH MDR 1993, 861; WM 2000, 1441).

    Einem Kunden, der eine sichere Anlage zur Alterssicherung wünscht, darf keine spekulative Anlage verkauft werden (BGH WM 2000, 1441, 1443).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Der Beratungsvertrag ist am 22. Februar 2000 formlos durch konkludentes Verhalten, nämlich durch das zwischen der Mitarbeiterin der Bank, Frau Snnn , über die Neuanlage des Geldes zustandegekommen (vgl. BGH MDR 1979, 748 f.; BGHZ 100, 117 ff.; WM 2000, 1441; KG, 7. Zivilsenat, KGR 2000, 191).

    Die als Anlageberaterin auftretende Bank trifft die Pflicht zu einer umfassenden, wahrheitsgemäßen, sorgfältigen Information über alle Tatsachen und Umstände, die für die jeweilige Anlageentscheidung des Kunden Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 74, 103).

  • BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00

    Ausführung eines Wertpapierverkaufsauftrags nach Ablauf der Geltungsdauer

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Anhaltspunkte dafür liegen nicht vor (s. im Übrigen zur Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge: BGH WM 2001, 1716).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 336/01

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Effektenkommissionär

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Im Rahmen des § 254 BGB könnte allenfalls eine Schadensminderung eintreten, wenn davon auszugehen wäre, dass die Klägerin durch die Nichtgeltendmachung ihrer Ansprüche dazu beigetragen hätte, dass die Papiere nicht werthaltig sind (vgl. OLG Düsseldorf WM 1996, 1089; s.a. BGH WM 2002, 1502).
  • OLG Koblenz, 22.03.1996 - 8 U 1120/95

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; DM-Auslandsanleihe als

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Im Rahmen des § 254 BGB könnte allenfalls eine Schadensminderung eintreten, wenn davon auszugehen wäre, dass die Klägerin durch die Nichtgeltendmachung ihrer Ansprüche dazu beigetragen hätte, dass die Papiere nicht werthaltig sind (vgl. OLG Düsseldorf WM 1996, 1089; s.a. BGH WM 2002, 1502).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH WM 2000, 426 (429); WM 1998, 1673, 1674).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 6 U 9/02

    Vorteilsausgleichung bei Anlageberatung; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Es kann die Einlage Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile verlangt werden (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Düsseldorf WM 1996, 1088; vgl. auch OLG Düsseldorf WM 2003, 1263).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99

    Haftung des Anlageberaters - Anbieter von Kapitalanlagen - Erfüllung von

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muss (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234; siehe zur sekundären Darlegungslast: OLG Düsseldorf WM 1996, 1082).
  • OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97

    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04
    Es muss eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen worden sein (BGHZ 100, 117; s.a. BGH MDR 1998, 111).
  • OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • OLG Hamm, 22.10.1993 - 20 U 147/93

    Massedifferenz; Kollision eines Geländewagens mit einem Hasen; Verlassen der Spur

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 7 U 278/02

    Verletzung der Beratungspflicht des Anlagevermittlers bei fehlendem Hinweis auf

  • OLG Jena, 17.05.2005 - 5 U 693/04

    Anlegergerechte Beratung

    Einem Kunden, der eine Anlage zur Alterssicherung wünscht, darf keine spekulative Anlage verkauft werden (Kammergericht Berlin, Urteil vom 20. August 2004, Az.: 25 U 1/04; BGH, WM 2000, S. 1441, 1443).

    Der Schaden besteht demnach in dem geleisteten Kaufpreis abzüglich eines erzielten Verkaufserlöses (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2004, Az.: 13 U 24/03; Kammergericht Berlin, Urteil vom 20. August 2004, Az.: 25 U 1/04; Kammergericht Berlin, Urteil vom 11. März 2004, Az.: 19 U 71/03).

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 16 U 170/06

    Umfang der Rechtskraft eines im Vorprozess ergangenen Urteils im Regressprozess

    Nach Maßgabe dessen ist eine konkrete Pflichtverletzung der ... zu bejahen, weil die von der Zeugin ... der Klägerin empfohlenen Anlagen nicht der Risikobereitschaft der Klägerin entsprachen (vgl. zu einem ähnlich liegenden Fall KG, KGR Berlin 2005, 191).

    Unter Berücksichtigung dieser von der Klägerin kenntlich gemachten und von der Zeugin erkannten Zielrichtung der Klägerin war es beratungspflichtwidrig, der Klägerin zu empfehlen, 28 % des gesamten Anlagebetrages in eine ersichtlich spekulative Anlage wie den CB-Basis-Branchen-Fonds und insgesamt 66 % des gesamten Anlagebetrags in Aktienfonds zu investieren (vgl. BGH WM 2000, 1441; Thüringer Oberlandesgericht, OLGR Jena 2005, 626; KG, KGR Berlin 2005, 191).

    Sollte die Zeugin als Mitarbeiterin der ... davon ausgegangen sein, dass es sich bei den von ihr vorgeschlagenen Anlagen insgesamt um eine Anlage handelt, die der Risikomentalität der Klägerin entspricht (Bl. 119 BA), läge die Pflichtverletzung in der auf der Grundlage dieser Bewertung der Anlagen vorgenommenen Beratung (vgl. KG, KGR Berlin 2005, 191).

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07

    Empfehlung von Aktien des Neuen Marktes sowie von Argentinien-Anleihen als

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich bereits aus den dem Anleger übergebenen Aufklärungsunterlagen ein Sachverhalt dartut, der die Vermutung einer insgesamt unvollständigen Aufklärung begründet; in diesem Fall hat dann der Berater die Beweislast dafür, dass ausführliche Risikoinformationen mündlich erteilt worden sind (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.; SchlHOLG MDR 1997, 130; KG Berlin KGR 2005, 191 ff. - zitiert nach juris Rz. 33).
  • KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Sekundäre Darlegungspflicht der Bank gegenüber

    Der Anlageberater ist in besonderen Maße dann aufklärungspflichtig, wenn sich bereits aus den dem Anleger übergebenen Aufklärungsunterlagen ein Sachverhalt dartut, der die Vermutung einer insgesamt unvollständigen Aufklärung begründet; in diesem Fall ist dem Berater die Beweislast dafür aufzuerlegen, daß ausführliche Risikoinformationen mündlich erteilt worden sind (siehe KG, 25. Zivilsenat, Urt. v. 20. August 2004 - 25 U 1/04).
  • OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08

    Hinweispflicht eines Anlageberaters auf die Risiken von Fondsanlagen;

    Der zum Schadensersatz verpflichtete Anlageberater hat den Anleger so zu stellen, als hätte sich dieser an dem Anlagemodell nicht beteiligt, und ihm deshalb das eingesetzte Kapital zu erstatten (BGH NJW-RR 2000, 998; KG KGR 2005, 191).
  • LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09

    Bank muss bei Filmfonds vernünftig beraten

    Der zum Schadensersatz verpflichtete Anlageberater hat den Anleger so zu stellen, als hätte dieser an dem Anlagemodell nicht beteiligt, und ihm deshalb das eingesetzte Kapital zu erstatten (BGH, NJW-RR 2000, 998; KG, KGR 2005, 191).
  • LG Aachen, 04.04.2006 - 10 O 599/04
    Die Beweislast für die fehlerhafte Anlageberatung liegt grundsätzlich beim Kunden (vgl. OLG Köln a.a.O.; Kammergericht Urteil vom 20.08.2004, 25 U 1/04 ; OLG Düsseldorf ZIP 2003, 471, 473 [OLG Düsseldorf 10.10.2002 - 6 U 9/02] ).
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