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   KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04   

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https://dejure.org/2005,3420
KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2005,3420)
KG, Entscheidung vom 03.05.2005 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2005,3420)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 19 U 75/04 (https://dejure.org/2005,3420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz gegenüber einer Bank wegen Aufklärungsverschulden und Beratungsverschulden; Falschberatung im Zusammenhang mit dem Kauf von Anteilen an einem Aktienfonds und Immobilienfonds; Darlegungslast und Beweislast des Schadensersatz fordernden Anlegers; ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 675; ; WpHG § 37a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 675; WpHG § 37a
    Zum Schadenersatzanspruch gegen Bank wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Erwerb von Fondsbeteiligungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufklärung des Kunden bei dem Erwerb von Wertpapieren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 280, 675; WpHG § 37a
    Beweislast bei behaupteter fehlerhafter Aufklärung und Beratung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Zwar trifft es grundsätzlich zu, daß eine Aufklärungspflicht gegenüber einem Kunden nicht oder gegebenenfalls nur eingeschränkt besteht, wenn dieser ein erfahrener Anleger ist oder sich nicht ersichtlich unglaubwürdig als solcher geriert oder keine Aufklärung wünscht (BGH, WM 1996, 1214, 1216; WM 1998, 1391).

    Es bedarf insbesondere keiner Entscheidung darüber, ob diese Ansicht mit der Rechtsprechung des BGH vereinbar ist, wonach die Kreditinstitute ihre Aufklärungs- und Beratungspflicht auch mündlich erfüllen können (BGH, WM 1998, 1391).

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Ein Hinweis ist in jedem Fall dann erforderlich, wenn die Anlageentscheidung von der zuvor geäußerten Anlagestrategie deutlich abweicht (BGH, WM 2004, 24, 27).
  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Der Anlageberater ist in besonderen Maße dann aufklärungspflichtig, wenn sich bereits aus den dem Anleger übergebenen Aufklärungsunterlagen ein Sachverhalt dartut, der die Vermutung einer insgesamt unvollständigen Aufklärung begründet; in diesem Fall ist dem Berater die Beweislast dafür aufzuerlegen, daß ausführliche Risikoinformationen mündlich erteilt worden sind (siehe KG, 25. Zivilsenat, Urt. v. 20. August 2004 - 25 U 1/04).
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84

    Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Dies entspricht den vom BGH gestellten Anforderungen an den Vortrag eines auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Rechtsanwaltes oder Steuerberaters, der eine Falschberatung bestreitet (BGH, NJW 1987, 1322; 1986, 2570, NJW-RR 1990, 1422, 1423; NJW 1995.2482; 1996, 2571).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Zwar trifft es grundsätzlich zu, daß eine Aufklärungspflicht gegenüber einem Kunden nicht oder gegebenenfalls nur eingeschränkt besteht, wenn dieser ein erfahrener Anleger ist oder sich nicht ersichtlich unglaubwürdig als solcher geriert oder keine Aufklärung wünscht (BGH, WM 1996, 1214, 1216; WM 1998, 1391).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Auch wenn der Schadensersatz fordernde Anleger darlegungs- und beweispflichtig für ein Beratungsverschulden ist (siehe BGH, NJW 2000, 3558, 3559), muß die aufklärungs- und beratungspflichtige Bank nicht nur zeitlich und räumlich konkretisiert, sondern auch inhaltlich spezifiziert den Inhalt der (angeblichen) Aufklärung vortragen.
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH, WM 2000, 426, 429; MDR 1998, 1099).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH, WM 2000, 426, 429; MDR 1998, 1099).
  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 182/89

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Pferdestall-Mietvertrages

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Dies entspricht den vom BGH gestellten Anforderungen an den Vortrag eines auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Rechtsanwaltes oder Steuerberaters, der eine Falschberatung bestreitet (BGH, NJW 1987, 1322; 1986, 2570, NJW-RR 1990, 1422, 1423; NJW 1995.2482; 1996, 2571).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04
    Dies entspricht den vom BGH gestellten Anforderungen an den Vortrag eines auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Rechtsanwaltes oder Steuerberaters, der eine Falschberatung bestreitet (BGH, NJW 1987, 1322; 1986, 2570, NJW-RR 1990, 1422, 1423; NJW 1995.2482; 1996, 2571).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 58/13

    Umfang der Pflicht der anlageberatenden Bank zur objektgerechten Beratung

    Dafür, dass eine Aufklärungspflicht im Einzelfall ausnahmsweise nicht bestand, ist die Bank darlegungs- und beweisbelastet (KG Berlin, Urteil vom 03.05.2005, 19 U 75/04, juris, Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07

    Empfehlung von Aktien des Neuen Marktes sowie von Argentinien-Anleihen als

    c. Die Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen waren auch kausal für die Anlageentscheidung der Eheleute V. Nach der Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH WM 2000, 426 ff. - zitiert nach juris Rn. 30 m. w. N.; KG Berlin KGR 2005, 785 ff. - zitiert nach juris Rn. 36; Saarländisches Oberlandesgericht OLGR Saarbrücken 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 543 ff. - zitiert nach juris Rn. 32; Thüringer OLG WM 2005, 1946 ff. - zitiert nach juris Rn. 40).
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