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   KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06   

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https://dejure.org/2006,6434
KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06 (https://dejure.org/2006,6434)
KG, Entscheidung vom 27.12.2006 - 12 U 94/06 (https://dejure.org/2006,6434)
KG, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 12 U 94/06 (https://dejure.org/2006,6434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Streit über einen Verkehrsunfall; Voraussetzungen für die Annahme der Einordnung in den fließenden Verkehr; Überprüfbarkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung durch die Berufungsinstanz; Notwendigkeit der Einhaltung der Grundsätze der freien Beweiswürdigung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Begriff des "Anfahrens" gemäß § 10 StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einfahren aus dem Parkbereich auf den Mittelstreifen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 11.03.2004 - 12 U 285/02

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 UU 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).

    Eine Strecke von 10 - 15 m zwischen Anfahren und Kollision wahrt den räumlichen und zeitlichen Zusammenhang (OLG Köln, a. a. O.; Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - KGR 2004, 382 = DAR 2004, 387).

  • OLG Köln, 04.02.1986 - 22 U 159/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit

    Auszug aus KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06
    Das Einfahren aus einem Parkbereich auf einem Mittelstreifen ist erst dann abgeschlossen, wenn sich der Einfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln VersR 1986, 666).

    Dies ist erst dann der Fall, wenn sich der Anfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 4. Februar 1986 - 22 U 159/85 - VersR 1986, 666).

  • KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen

    Auszug aus KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rn 3; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 UU 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

    Dabei muss jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen sein (Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 12 U 94/06 - OLG Köln VersR 1986, 666).
  • LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen

    Die höchste Sorgfaltspflicht des § 10 Abs. 1 S. 1 StVO entfällt regelmäßig erst dann, wenn sich der Anfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (KG Berlin, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 12 U 94/06 -, Rn. 21, juris; LG Mönchengladbach, Urteil vom 16. Februar 2021 - 5 S 29/20 -, Rn. 25, juris).

    Dabei wahrt eine Strecke von 10 - 15 m zwischen Anfahren und Kollision den räumlichen und zeitlichen Zusammenhang (KG Berlin, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 12 U 94/06 -, Rn. 21, juris; OLG Köln, Urteil vom 4. Februar 1986 - 22 U 159/85 -, Rn. 20, juris).

  • KG, 20.08.2008 - 12 U 158/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zusammenhang mit einem

    Darüber hinaus ist der Vorgang des Wendens erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt worden ist, wobei jede Einflussnahme des Wendevorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen sein muss (insoweit gelten dieselben Grundsätze wie zu § 10 StVO , vgl. dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 15. August 2007 - 12 U 202/06 - MDR 2008, 562 = KGR 2008, 410 = NJOZ 2008, 2468 = VRS 114, 204 ; Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 12 U 94/06 - KGR 2007, 772 = VRS 113, 33).
  • LG Limburg, 22.11.2019 - 3 S 189/18
    Selbst eine Strecke von 10 bis 15 Meter nach dem Anfahren wahrt den haftungsbegründenden räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein-bzw. Anfahren (KG VRS 113, 33, NZV 08, 413).
  • LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20

    Verkehrsunfall - Anfahrender verletzt Sorgfaltspflicht

    Die höchste Sorgfaltspflicht des § 10 Abs. 1 S. 1 StVO entfällt regelmäßig erst dann, wenn sich der Anfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (KG Berlin, Beschluss vom 27.12.2006 - 12 U 94/06, Rn. 21, juris.de).
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Rechtsprechung
   KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06   

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https://dejure.org/2006,6188
KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06 (https://dejure.org/2006,6188)
KG, Entscheidung vom 28.12.2006 - 12 U 178/06 (https://dejure.org/2006,6188)
KG, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 12 U 178/06 (https://dejure.org/2006,6188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen eines erstinstanzlichen Gerichts bei Einhaltung der Grundsätze der freien Beweiswürdigung durch das Gericht; Endgültige Einordnung eines Fahrzeuges in den fließenden Verkehr oder ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Unfallverursachung bei Ausfahren aus Tankstellenausfahrt in öffentliche Straße - freie Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 13.10.1980 - 1 U 42/80
    Auszug aus KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06
    Denn der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder anderer Stelle abgestellt worden ist; das Ausfahren wird nicht schon dadurch beendet, dass das ausfahrende Fahrzeug etwa zwei bis drei Minuten in der Position gestanden hat, in der sich die Kollision ereignete (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 1980 - 1 U 42/80 - VRS 60, 420 = VersR 1981, 754; OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 - OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VRS 109, 99 = VM 2006, 18 Nr. 19; Senat, Beschluss vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 -).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 27.11.2006 - 12 U 181/06

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision bei Ausfahrt aus einem Grundstück mit einem

    Auszug aus KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06
    Denn der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder anderer Stelle abgestellt worden ist; das Ausfahren wird nicht schon dadurch beendet, dass das ausfahrende Fahrzeug etwa zwei bis drei Minuten in der Position gestanden hat, in der sich die Kollision ereignete (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 1980 - 1 U 42/80 - VRS 60, 420 = VersR 1981, 754; OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 - OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VRS 109, 99 = VM 2006, 18 Nr. 19; Senat, Beschluss vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 -).
  • OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Auszug aus KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06
    Denn der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder anderer Stelle abgestellt worden ist; das Ausfahren wird nicht schon dadurch beendet, dass das ausfahrende Fahrzeug etwa zwei bis drei Minuten in der Position gestanden hat, in der sich die Kollision ereignete (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 1980 - 1 U 42/80 - VRS 60, 420 = VersR 1981, 754; OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 - OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VRS 109, 99 = VM 2006, 18 Nr. 19; Senat, Beschluss vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 -).
  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06
    Es steht auch nicht fest - wie der Kläger auf S. 2 der Berufungsbegründung meint -, dass der Erstbeklagte wegen in einer Entfernung von etwa 100 bis 150 m in rechten Fahrstreifen haltenden Fahrzeugen, seine Geschwindigkeit so weit hätte reduzieren müssen, dass er jederzeit sofort hätte anhalten können, also quasi sich ihnen nur in Schrittgeschwindigkeit hätte nähern dürfen, selbst wenn eines der Fahrzeuge ein großer Tanklastzug war; derartiges wird ohne konkreten Anlass nicht einmal gefordert für das Vorbeifahren an Fußgängern auf einer Verkehrsinsel (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 23. April 2002 - VI ZR 180/01 - NJW 2002, 2324 = DAR 2002, 348 = NZV 2002, 365 = VersR 2002, 911).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • OLG München, 18.05.2018 - 10 U 3516/17

    Die gesteigerte Sorgfaltspflicht eines Einfahrenden führt dazu, dass bei einem

    Das Ausfahren endet erst, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet oder sein Fahrzeug verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Jagow/Janker/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 10 Rz. 10 a.E.; Senat, Urteil vom 20.05.2011 - 10 U 3958/10, juris).
  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • OLG München, 20.05.2011 - 10 U 3958/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Einfahren aus einer

    Das Ausfahren endet erst, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet oder sein Fahrzeug verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Jagow/Janker/Burmann , Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 10 Rz. 10 a.E.).
  • KG, 29.10.2007 - 12 U 5/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem

    Der Vorgang des Einfahrens aus einer Grundstückseinfahrt ist nämlich nach der ständigen Rechtsprechung erst beendet, wenn sich der Einfahrende vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat, wobei der Einfahrvorgang auch nicht dadurch unterbrochen wird, dass der Einfahrende bereits einige Zeit (bspw. 2-3 Minuten) in einer wartenden Position weitgehend auf der Fahrbahn (bspw. 1,10 m in eine insgesamt 5, 70 m breite Straße hineinragend) gestanden hat (vgl. KG, Urteil vom 15. März 2007 - 22 U 119/06 - ; OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 - VRS 109, 99 = DAR 2006, 27 = VM 2006, 18 Nr. 19; Senat, Beschlüsse vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 - VRS 112, 17 = NZV 2007, 359 = VM 2007, 37 Nr. 40; vom 28. Dezember 2006 - 12 U 178/06 - VRS 112, 332 = KGR 2007, 722).
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