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   KG, 03.01.2008 - 1 W 537/07   

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https://dejure.org/2008,20405
KG, 03.01.2008 - 1 W 537/07 (https://dejure.org/2008,20405)
KG, Entscheidung vom 03.01.2008 - 1 W 537/07 (https://dejure.org/2008,20405)
KG, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 1 W 537/07 (https://dejure.org/2008,20405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähige Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten; Erforderlichkeit eines Privatgutachtens zur Geltendmachung von substantiierten Einwendungen gegen ein gerichtliches Gutachten

  • Judicialis

    ZPO § 411 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 4
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. OLG Köln OLGR 2009, 527; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz Rpfleger 91, 388; OLG Schleswig VersR 91, 117; OLG Saarbrücken JurBüro 88, 1360).
  • KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten

    Eine Ausnahme gilt aber dann, wie sich aus § 411 Abs. 4 ZPO ergibt, wenn die Partei das zusätzliche Gutachten benötigt, um substantiierte Einwendungen gegen das gerichtliche Gutachten zu erheben (KG, Beschluss v. 03.01.2008 - 1 W 537/07; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.11.2001 - 8 W 481/01; OLG Koblenz, aaO sowie Beschluss v. 15.01.1992 - 14 W 701/91; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.02.1988 - 5 W 27/88; alles zitiert nach juris).

    Auf das Ergebnis der Beweiswürdigung des Gerichts kommt es nicht an (KG, Beschluss v. 03.01.2008 - 1 W 537/07 - vgl. auch Beschluss v. 28.05.1993 - 1 W 6325/92; vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 10.01.2008 - 4 W 148/07; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.11.2001 - 8 W 481/01; so entsprechend auch OLG Koblenz, Beschluss v. 04.04.1991 - 14 W 166/91; vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 12.02.1990 - 3 W 7/90; OLG Frankfurt, Beschluss v. 08.12.1983 - 6 W 126/83; alles zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 07.01.2016 - 22 UF 966/14

    Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten im Sorgerechtsverfahren auf Gewährung

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. OLG Köln, DS 2009, 316 = OLG-Report 2009, 527; KG, KG-Report 2008 487 = BeckRS 2008, 04030, beck-online; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 388 = NZV 1991, 315; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360 = BeckRS 2011, 077865, beck-online; OLG Stuttgart vom 13.11.2001, 8 W 481/01, juris; vom 11.07.2007 8 W 265/07, juris ; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2009, 2 W 148/08; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013, Az. 25 W 94/13, juris).
  • OLG Köln, 27.06.2016 - 17 W 273/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachters im

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGHZ 192, 140 ff. aaO mit Hinweis auf OLG Köln - 17 W 18/09 -, OLGR 2009, 527 f.; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 388; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360; Pastor in Werner/Pastor: Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 175).
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 17 W 216/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten privat eingeholter Sachverständigengutachten

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGHZ 192, 140 ff. aaO mit Hinweis auf OLG Köln - 17 W 18/09 -, OLGR 2009, 527 f.; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 388; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360; Pastor in Werner/Pastor: Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 175).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 25 W 10/22

    Kosten für Privatgutachten als Kosten des Rechtsstreits

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. OLG Köln OLGR 2009, 527; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz Rpfleger 1991, 388; OLG Schleswig VersR 91, 117; OLG Saarbrücken JurBüro 1988, 1360).
  • LG Frankenthal, 21.02.2011 - 1 T 301/10

    Erstattungsfähigkeit von im Laufe eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachten

    Die Kammer folgt nicht der Auffassung, wonach die Kosten eines während des Prozesses eingeholten Privatgutachtens immer schon dann erstattungsfähig sein sollen, wenn es dazu dienen soll, die Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen zu erschüttern, unabhängig von der Beeinflussung des Prozessausgangs (Beweiswürdigung) (so Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360; Kammergericht KGR Berlin 2008, 487, wonach es ausreiche, dass das Gericht aufgrund des Privatgutachtens eine ergänzende Stellungnahme des Gerichtsgutachters einholt; OLG Hamm, Rechtspfleger 2001, 616, wonach es darauf ankommen soll, ob die Partei aus Sicht eines unbeteiligten Dritten bei ständiger Würdigung ihre Belange den Gutachter beauftragen durfte).
  • OLG Köln, 30.12.2015 - 17 W 145/15
    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGHZ 192, 140 ff. aaO mit Hinweis auf OLG Köln - 17 W 18/09 -, OLGR 2009, 527 f.; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 388; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360; Pastor in Werner/Pastor: Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 175).
  • LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten

    aa) Die Beauftragung eines privaten Sachverständigen in der Zeit nach Klageerhebung bis zur Vorlage des gerichtlichen Gutachtens war schon deshalb nicht sachdienlich, weil der Kläger - wie gezeigt - mit der Einholung eines Gutachtens rechnen musste und daher von weiteren kostenauslösenden Maßnahmen hätte Abstand nehmen müssen (vgl. auch OLG Koblenz, DAR 1991, 396; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 - 8 W 265/07, juris; KG, KG-Report 2008, 487, jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 16.07.2012 - 9 W 122/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens

    Eine Ausnahme gilt aber, wenn die betreffende Partei das zusätzliche Gutachten benötigt, um ein vom Gegner vorgelegtes Privatgutachten oder ein bereits vorliegendes gerichtlich eingeholtes - für sie negatives - Sachverständigengutachten überprüfen zu können und eventuell zu erschüttern (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 14 W 666/05 -, zitiert nach [...]; KG Berlin, Beschluss vom 03. Januar 2008 - 1 W 537/07 -, zitiert nach [...]; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 6 W 36/01 -, zitiert nach [...]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. März 2002 - 2 W 97/02 -, zitiert nach [...]; Zöller-Herget, ZPO 29. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. Nachweisen aus der Rspr.).
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