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   KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09   

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https://dejure.org/2009,7421
KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09 (https://dejure.org/2009,7421)
KG, Entscheidung vom 19.02.2009 - 12 W 2/09 (https://dejure.org/2009,7421)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 12 W 2/09 (https://dejure.org/2009,7421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Vorweggenommene Beweiswürdigung im PKH-Verfahren und Alleinhaftung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Beweiswürdigung in Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 Abs. 2a; ZPO § 118; ZPO § 127
    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Beweiswürdigung in Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 627
  • NZV 2009, 339
  • VersR 2009, 991
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069).".
  • OLG Hamm, 11.04.2005 - 13 U 133/04

    Kinder als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, mitwirkendes Verschulden eines

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Dieser Vertrauensgrundsatz erfährt lediglich Einschränkungen im Bereich des § 3 Abs. 2 a StVO gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, wobei jedoch selbst hier konkrete Umstände dafür sprechen müssen, dass ein nicht verkehrsgerechtes Verhalten einer solchen Person droht ( vgl. etwa für 10 Jahre altes Kind auf Fahrrad in Richtung Fahrbahn: BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - VI ZR 205/96 - NJW 1997, 2756; für 11 Jahre altes Kind: OLG Hamm, Urteil vom 11. April 2005 - 13 U 133/04 - NZV 2006, 151 = DAR 2006, 272).
  • KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Unvermeidbarkeit einer nächtlichen Kollision mit

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Kann aber kein Verschulden des Kraftfahrers an der Kollision mit einem sorglos die Fahrbahn überquerenden Fußgänger festgestellt werden, tritt die Haftung aus Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges hinter dem groben Eigenverschulden des Fußgängers zurück (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 29. September 2003 - 12 U 315/01 - KGR 2004, 50 = DAR 2004, 30 = VRS 106, 4 = NZV 2004, 158 = VersR 2005, 809 L; KG, Urteil vom 3. März 2008 - 22 U 130/07 -).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    "Die Annahme der Fachgerichte, dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht zwar bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2745 ).
  • OLG Braunschweig, 11.12.1996 - 3 U 73/96
    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Schon ein altersgemäß entwickeltes Kind von 12 Jahren weiß dagegen, dass man sich nicht auf eine Fahrbahn begeben darf, ohne sich zu vergewissern, dass kein bevorrechtigter Verkehr herannaht (100% Haftung des Kindes, OLG Braunschweig, NZV 1998, 27; Revision nicht angenommen, BGH, 12. August 1997 - VI ZR 19/97-).
  • KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05

    Überqueren einer Straße durch Fußgänger trotz Rotphase der Fußgängerampel als

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Denn die für ein im Sinne des Antragstellers überzeugendes Gutachten unerläßlichen Anknüpfungstatsachen sind entweder nicht dargelegt oder mit den verfügbaren Beweismitteln höchstwahrscheinlich nicht feststellbar (genauer Kollisionsort; genaue Entfernung des Kfz vom Kollisionsort im Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung - vgl. KG, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 22 U 193/05 - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, VersR 2008, 797 - ; genaue vom Antragsteller zurückgelegte Wegstrecke sowie Gehgeschwindigkeit des Antragstellers); die erforderlichen Anknüpfungstatsachen lassen sich auch nicht mit hinreichender Sicherheit der polizeilichen Unfallskizze entnehmen; aus dieser lassen sich lediglich ein "vermuteter" Unfallort und eine "vermutete" Gehstrecke entnehmen, die der Antragsteller auf S. 4 seiner Antragsschrift auch noch als unzutreffend bezeichnet; für seine Behauptung, er habe die Fahrbahn mit "normaler Gehgeschwindigkeit" überquert, hat der Kläger - wie er selbst auf S. 2 seiner Beschwerde einräumt - keinen Beweis angeboten, so dass es insoweit keine sichere Anknüpfungstatsache gibt.
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Dieser Vertrauensgrundsatz erfährt lediglich Einschränkungen im Bereich des § 3 Abs. 2 a StVO gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, wobei jedoch selbst hier konkrete Umstände dafür sprechen müssen, dass ein nicht verkehrsgerechtes Verhalten einer solchen Person droht ( vgl. etwa für 10 Jahre altes Kind auf Fahrrad in Richtung Fahrbahn: BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - VI ZR 205/96 - NJW 1997, 2756; für 11 Jahre altes Kind: OLG Hamm, Urteil vom 11. April 2005 - 13 U 133/04 - NZV 2006, 151 = DAR 2006, 272).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Der Antragsteller macht auf S. 3 seiner Beschwerde unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 2003, 2976, geltend, das Landgericht habe eine im Rahmen des PKH-Verfahrens unzulässige Beweisantizipation vorgenommen.
  • KG, 06.06.2006 - 12 U 138/05

    Haftung beim Motorradunfall: Betriebsgefahr des Motorrades gegenüber dem groben

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Dies gilt selbst dann, wenn das Kraftfahrzeug in einem Abstand von 40 m erkennbar herannahte, als der (alkoholisierte) Fußgänger die Fahrbahn betrat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 12 U 138/05 - KGR 2006, 745 = VRS 111, 166 = zfs 2007, 20 = NZV 2007, 80 = MDR 2007, 48).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069).".
  • OLG Frankfurt, 16.06.2003 - 3 Ss 175/03

    Nötigung durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH NZV 2002, 365, 366; KG KGR 2009, 473, 474; OLG Schleswig MDR 2011, 846; König in Hentschel/König/Dauer, aaO § 3 StVO Rn. 29b a. E.).
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