Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01   

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https://dejure.org/2001,7750
OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 16.01.1995 - 25 U 4190/94
    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01
    Denn - unterstellte - Verfahrensfehler sind grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. beispielsweise MünchKomm/Feiber, ZPO, § 42 Rz. 28; OLG München v. 16.1.1995, OLGR 95, 107 ).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06

    Richterablehnung: Nicht aufzuklärender Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung

    In derartigen Zweifelsfällen, in welchen die tatsächlichen und damit objektivierbaren Grundlagen der Auseinandersetzung unaufklärbar sind, spricht nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Richter und dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben (h.M., vgl. BayObLGZ 74, 131; OLG Braunschweig, OLGR 2000, 122; OLG Köln, OLGR 2001, 260; Zöller/Vollkommer, § 42 Rnr. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rnr. 9).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • OLG Hamm, 11.07.2011 - 32 W 11/11

    Ablehnungsgesuch, Ausschluss der Ablehnung, mündliche Verhandlung, Einlassen in

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. etwa OLG Köln, OLGR Köln 2001, 260; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 169; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 43 Rdnr. 8; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 3; Voessler, MDR 2007, 992, 994), dass ein Ablehnungsgesuch auch auf früher bekannte und noch nicht geltend gemachte Tatsachen gestützt werden kann, wenn aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Umstände in der Summe die Besorgnis der Befangenheit hergeleitet wird.
  • OLG Brandenburg, 07.07.2009 - 12 W 25/09

    Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen: Überschreitung der

    Dann spreche nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Sachverständigen und dem Ablehnungsgesuch sei stattzugeben (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O., zitiert nach juris Rn. 3 unter Verweis auf BayObLGZ 74, 131; OLG Braunschweig, OLGR 2000, 122; OLG Köln, OLGR 2001, 260).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01   

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https://dejure.org/2001,5616
OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 940 ZPO, Art 6 BGBEG
    Bindungswirkung der Entscheidung des internationalen Verbandsgerichts der IAAF über Wettkampfsperre für einen Sportler wegen Dopingverstoßes

  • Wolters Kluwer

    Leistungsverfügung; Befriedigung des Gläubigers; Sofortige Erfüllung ; Sportrecht; Ordre public; Nichtanerkennung; Internationaler Sportverband

  • Judicialis

    GWB § 20; ; GWB §... 33; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 241; ; LAO § 1; ; RVO-DLV § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Leistungsverfügung im Sportrecht - Entscheidung des übergeordneten internationalen Sportverbandes - Darlegungslast

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2001, 159
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01
    Der Senat hat bereits in seiner vorzitierten Entscheidung vom 18. Mai 2000 zu Aktenzeichen 13 W 29/2000 ausgeführt, daß einerseits im deutschen Rechtskreis im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen gegen den Erlaß einer Leistungsverfügung im Sportbereich keine durchgreifenden Bedenken bestehen, andererseits aber deshalb strenge Anforderungen an die Annahme, daß dem Verfügungskläger eine vorweggenommene Anspruchsbefriedigung aus besonderem Grunde nicht versagt werden darf, gestellt werden müssen, weil dem Schuldner nur aufgrund eines summarischen Verfahrens die Erbringungen von Handlungen oder Vermögensopfern auferlegt werden, die später in der Regel nicht, jedenfalls aber nicht vollständig rückgängig gemacht werden können.
  • KG, 24.05.2004 - 8 U 320/03

    Zivilrechtsstreit: Einwand der materiellen Rechtskraft

    Das Landgericht hat in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt, dass dem geltend gemachten Anspruch der von Amts wegen zu berücksichtigende Einwand der materiellen Rechtskraft des am 6. Dezember 2002 verkündeten Urteils des 13. Zivilsenates des Kammergerichts - 13 U 66/01 - entgegensteht.

    Der Streitgegenstand dieses Prozesses ist mit dem in dem Verfahren 13 U 66/01 bereits entschiedenen Streitgegenstand identisch.

    Die im hiesigen Verfahren eingeklagten 13.293,59 EUR sind in der Summe von 20.000,00 EUR aus dem hilfsweise gestellten Klageantrag zu 3) des Verfahrens 13 U 66/01 enthalten.

  • KG, 28.11.2018 - 24 U 75/18

    Kontrolle von (Doping)-Verbandsstrafen eines Traberzuchtvereins

    Es kommt deshalb nicht auf die Frage an, ob eine Sanktion - insbesondere eine repressive Sanktion, wie sie zumindest die Verhängung einer Geldbuße darstellt - im Vereinsstrafrecht zwingend ein Verschulden oder einen Verschuldensnachweis voraussetzt (verneinend BGH NJW 1959, 982, 983 jedenfalls für "kleinere Vereinsstrafen"; Otto in: Stöber / Otto aaO. Rdn. 986 m.w.N. in Fn.11; a.A. etwa Ellenberger in: Palandt: BGB (77. Auflage 2018) § 25 Rdn. 15; differenzierend zwischen präventiven und repressiven Maßnahmen etwa bei Verbandssanktionen wegen Zuschauerausschreitungen Walker NJW 2014, 119) und ob die Anwendung des Grundsatzes der sog. "strict liability", wie sie etwa den IAAF-Dopingregeln zugrunde liegt, im Vereinsstrafrecht einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB standhält, wenn sie im Sinne einer echten Beweislastumkehr oder einer Gefährdungshaftung aufgefasst wird (gegen eine Vereinbarkeit mit § 242 BGB insoweit etwa OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1117 Rdn. 58-62; OLG Frankfurt SpuRt 2001, 159 Rdn. 61; OLG Hamm NJW-RR 2002, 389 Rdn. 39; offen lassend OLG Düsseldorf SpuRt 2015, 212 Rdn. 58, 60 - jeweils nach juris).
  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

    Denn nach deutschem Rechtsverständnis, und insoweit auch den unabdingbaren Kern der öffentlichen Rechtsordnung prägend, darf niemand mit einem auch nur zeitweiligen Berufsverbot belegt werden, wenn ihm nicht auch ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden kann (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2001, 13 U 66/2001, Anlage B 21).
  • LG Berlin, 29.08.2007 - 35 O 339/07

    Leistungsverfügung eines Fußballvereins auf Verpflichtung eines Fußballverbandes

    Die Verpflichtung, ein Wiederholungsspiel anzusetzen und den Verfügungskläger bei Erfolg als 17. Mannschaft zum Spielbetrieb der Kreisliga ... zuzulassen, stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Verbandshoheit dar, weil das Zivilgericht bei Vorliegen eines schweren Verfahrensverstoßes diesen nicht nur feststellen, sondern - zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes auch eine entsprechende Leistungsverfügung erlassen darf (vgl. OLG Frankfurt, SpuRt 2001, 159 ff.).
  • LG Münster, 20.07.2004 - 11 O 317/04
    Der Fall liegt insofern anders als der der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung OLG Frankfurt SpuRt 2001, 159 zugrundeliegende Fall Baumann.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11229
OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Positive Feststellungsklage; Unternehmer; Wichtiger Grund; Kündigung; Handlungsvertretervertrag; Schadensersatz

  • unalex.eu

    Art. 21 EuGVÜ
    Rechtshängigkeit - Allgemein zur Rechtshängigkeitsregel der Brüssel I-VO - "Torpedoklagen" - das ungelöste Strukturproblem der Brüssel I-VO - Derselbe Anspruch - Derselbe Gegenstand bei Klagen aus Vertrag - Rechtsfolgen mehrfacher Rechtshängigkeit - Beachtung der ...

  • Judicialis

    HGB § 89 a; ; HGB § ... 89 a Abs. 2; ; ZPO § 539; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 36; ; ZPO § 167; ; EuGVÜ Art. 21; ; EuGVÜ Art. 21 I; ; EuGVÜ Art. 22; ; EuGVÜ Art. 27 Nr. 3; ; EuGVÜ Art. 6 Nr. 3; ; EMRK Art. 6

  • rechtsportal.de

    Handelsvertreter - positive Feststellungsklage - wichtiger Grund für Kündigung - Schadensersatz - "derselbe Anspruch" - Aufhebung von Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 06.06.1994 - 12 U 186/93

    Urteil; Unkenntnis der Konkurseröffnung; Unwirksamkeit ; Unterbrechung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Auf das zulässige Rechtsmittel der Beklagten ist daher - trotz Vorliegen des Aussetzungstatbestandes und unabhängig von einem dahin gestellten Berufungsantrag - die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (OLG Köln NJW-RR 1995, 891 für den Fall einer Unterbrechung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens).
  • BGH, 28.11.1985 - III ZR 3/85

    Anhängigkeit von Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einem gegensätzlichen Ergebnis könnte dies zur Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ führen, was ebenso vermieden werden soll wie eine doppelte Verurteilung mit entsprechenden Kostenfolgen zum Nachteil des Beklagten (BGH NJW 1997, 870 ff [872]; BGH IPRax 1986, 293 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 21 Rz. 7; Wolf, Rechtshängigkeit und Verfahrenskonnexität nach EuGVÜ, EuZW 1995, 365 ff; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz. 748).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Ein solches Ergebnis, das die Wirkung jeder gerichtlichen Entscheidung auf das nationale Hoheitsgebiet beschränkte, liefe den Zielen des EuGVÜ zuwider, dass auf eine Verstärkung des Rechtsschutzes innerhalb der gesamten Gemeinschaft und eine Erleichterung der Anerkennung der in jedem Vertragsstaat ergangenen gerichtlichen Entscheidungen in jedem anderen Vertragsstaat gerichtet ist (EuGH NJW 1989, 665 f [666]).
  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Dabei gilt der Prioritätsgrundsatz in Art. 21 EuGVÜ unabhängig davon, ob zuerst eine Leistungsklage oder eine Feststellungsklage erhoben wurde (BGH NJW 1995, 1758 f m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einem gegensätzlichen Ergebnis könnte dies zur Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ führen, was ebenso vermieden werden soll wie eine doppelte Verurteilung mit entsprechenden Kostenfolgen zum Nachteil des Beklagten (BGH NJW 1997, 870 ff [872]; BGH IPRax 1986, 293 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 21 Rz. 7; Wolf, Rechtshängigkeit und Verfahrenskonnexität nach EuGVÜ, EuZW 1995, 365 ff; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz. 748).
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Die Vorschrift normiert ebenso wie das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO eine negative Prozessvoraussetzung (vgl. zu Art. 21 EuGVÜ BGH, Urteile vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 36/84, NJW 1986, 662; vom 20. November 2003 - I ZR 294/02, BGHZ 157, 66, 68 zu Art. 31 Abs. 2 CMR; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 288, 289).
  • LG Bonn, 26.06.2003 - 7 O 22/02

    Ausschließliche Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, intertemporaler

    Dies gilt aufgrund der ständigen Auslegungspraxis des Europäischen Gerichtshofes zu dem Begriff "desselben Anspruch[s]" in Art. 21 EuGVÜ ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge auch im Verhältnis von Leistungsklage zu negativer Feststellungsklage (BGH, NJW 1995, 1758 f.; OLG Stuttgart, IPRax 2002, 125, 126; vgl. auch die Nachweise bei Kropholler , Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Auflage 1998, Art. 21 Rz. 6 ff.; Thomas/Putzo- Hüßtege , 23. Auflage 2001, Art. 21 EuGVÜ Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14481
OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01 (https://dejure.org/2001,14481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2001 - 12 W 3/01 (https://dejure.org/2001,14481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - 12 W 3/01 (https://dejure.org/2001,14481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem abgeschlossenen Prozessvergleich; Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich als unzulässige Rechtsausübung ; Zulässigkeit der einfachen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Einstellungsantrages; Einstellung gegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 767 § 769
    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01

    Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen einen Aussetzungsbeschluss sind nach dem

    So hat der Senat bereits in dem vergleichbaren Fall einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO entschieden (OLG Hamburg, Beschluss vom 26.2.01, OLGR 2001, 298, 299).
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Rechtsprechung
   KG, 25.09.2000 - 20 U 2190/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20812
KG, 25.09.2000 - 20 U 2190/00 (https://dejure.org/2000,20812)
KG, Entscheidung vom 25.09.2000 - 20 U 2190/00 (https://dejure.org/2000,20812)
KG, Entscheidung vom 25. September 2000 - 20 U 2190/00 (https://dejure.org/2000,20812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Länge der Kündigungsfrist für Sonderkündigung bei Geschäftsräumen; Insolvenzordnung; Konkursordnung; Kündigung durch den Konkursverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 30 U 192/99

    Vorliegen der gesetzlichen Kündigungsfrist i.R.e. Mietverhältnisses über

    Auszug aus KG, 25.09.2000 - 20 U 2190/00
    Der Senat schließt sich - anders als das Landgericht - im Ergebnis, aber nicht in der Begründung, der überwiegenden Meinung an, nach der § 565 Abs. 1 a BGB auch im Falle der Ausübung von Sonderkündigungsrechten, die - wie der hier noch maßgebliche § 19 KO - auf die gesetzliche Kündigungsfrist Bezug nehmen, anzuwenden ist (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 658 f.; LG Kiel NJW-RR 1995, 585; Sonnenschein in: Staudinger, BGB (1997), § 565 Rn. 98; ders. in: Emmerich, Miete, 7. Aufl., § 565 Rn. 42; Erman-Jendrek, BGB, 10. Aufl., § 565 Rn. 12; Schultz NZM 1999, 651 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rn. A 177; Palandt-Putzo, BGB, 59. Aufl., § 565 Rn. 27; Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. IV Rn. 202).

    Soweit der Gesetzgeber nun seit März 2000 im Entwurf zum Mietrechtsreformgesetz zu § 580 b Abs. 4 BGB durch die Erwähnung des Abs. 2 (jetzt Abs. 1 a) beabsichtigt dies klarzustellen, bedeutet das nicht, dass die vorerwähnten Ausführungen nicht zuträfen (vgl. auch OLG Hamm NZM 2000, 658 [658 f.]).

  • LG Kiel, 05.10.1994 - 14 O 131/94
    Auszug aus KG, 25.09.2000 - 20 U 2190/00
    Der Senat schließt sich - anders als das Landgericht - im Ergebnis, aber nicht in der Begründung, der überwiegenden Meinung an, nach der § 565 Abs. 1 a BGB auch im Falle der Ausübung von Sonderkündigungsrechten, die - wie der hier noch maßgebliche § 19 KO - auf die gesetzliche Kündigungsfrist Bezug nehmen, anzuwenden ist (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 658 f.; LG Kiel NJW-RR 1995, 585; Sonnenschein in: Staudinger, BGB (1997), § 565 Rn. 98; ders. in: Emmerich, Miete, 7. Aufl., § 565 Rn. 42; Erman-Jendrek, BGB, 10. Aufl., § 565 Rn. 12; Schultz NZM 1999, 651 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rn. A 177; Palandt-Putzo, BGB, 59. Aufl., § 565 Rn. 27; Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. IV Rn. 202).
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