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   KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01   

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https://dejure.org/2002,17671
KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,17671)
KG, Entscheidung vom 01.02.2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,17671)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,17671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen Veröffentlichung einer Fotomontage des nackten Körpers einer Frau mit dem Kopf der Anspruchsberechtigten; Widerspruch von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlickeitsrecht einer satirisch dargestellten Person; Beurteilung satirischer oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 22 § 23; BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirische Fotomontage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Satire kann Kunst sein, muss dies aber nicht sein, weil eine einfache Meinungsäußerung oder eine solche durch Massenmedien sich ebenfalls des der Kunst wesensmäßigen Merkmals der Verfremdung, Verzerrung und Übertreibung bedienen kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387).

    Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387; BGH, NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).

    Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung von Satire zwar, dass die Maßstäbe im Hinblick auf das Wesensmerkmal der Verfremdung für die Beurteilung der Zulässigkeit der Einkleidung der Aussage im Regelfall weniger streng sind als die für die Bewertung des Aussagekerns (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).

  • KG, 13.12.1988 - 9 U 828/88

    Kunstwerk im Sinne der vorbehaltslosen Grundrechtsgewährleistung bei einer

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Dieses Fehlen der Verfremdung in der täuschend echt wirkenden Fotomontage stellt auch einen entscheidenden Unterschied zu der Veröffentlichung dar, die Gegenstand der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 1988 (NJW 1990, 1996 ) war.
  • OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 11 U 28/99

    Zulässigkeit der Veröffentlichung einer Nacktaufnahme mit satirischem Begleittext

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Hierin besteht auch der Unterschied zu den Entscheidungen des OLG Hamburg vom 27. April 1995 (vgl. NJW 1996, 1151 ff.) und der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 21. September 1999 (vgl. NJW 2000, 594 f.), die sich jeweils mit der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen von Prominenten befassten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit deren Einwilligung an anderer Stelle veröffentlicht worden waren.
  • OLG Hamburg, 27.04.1995 - 3 U 292/94

    Schauspielerin / Esther Schweins

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Hierin besteht auch der Unterschied zu den Entscheidungen des OLG Hamburg vom 27. April 1995 (vgl. NJW 1996, 1151 ff.) und der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 21. September 1999 (vgl. NJW 2000, 594 f.), die sich jeweils mit der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen von Prominenten befassten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit deren Einwilligung an anderer Stelle veröffentlicht worden waren.
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Auch bei satirischer oder glossierender Meinungsäußerung darf Erklärungen kein Inhalt untergeschoben werden, den ihnen ihr Urheber erkennbar nicht beilegen wollte (vgl. BVerfG NJW 2001, 3613, 3614).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387; BGH, NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).
  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Trotz einer erheblichen Veränderung in der Wahrnehmung von Sexualität und Nacktheit in den vergangenen Jahrzehnten, die dazu geführt hat, dass heute die Zurschaustellung nackter Personen in nur noch wenigen Fällen noch als Provokation angesehen, ja ihr mitunter sogar mit einem gewissen Desinteresse begegnet wird, ist daher die Verbreitung von Nacktaufnahmen ohne Einwilligung der Abgebildeten grundsätzlich unzulässig (BGH NJW 1985, 1617; NJW 1974, 1947; KGR Berlin 2002, 171; OLG Frankfurt NJW 2000, 594; OLG Hamburg NJW 1996, 1151; Wenzel/v. Strobl-Albeg aaO. 8.56; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts § 12 Rn 83).
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