Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02   

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OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02 (https://dejure.org/2002,1837)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.2002 - 3A W 50/02 (https://dejure.org/2002,1837)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 2002 - 3A W 50/02 (https://dejure.org/2002,1837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelrichter ; Kammer für Handelssachen; Vorsitzender Richter; Entscheidungsbefugnis eines Einzelrichters; Beschwerdesachen; Ablehnungsgesuch eines Sachverständigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kammer für Handelssachen: Vorsitzender kein Einzelrichter

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beweisrecht - Beweis durch Sachverständige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1962
  • MDR 2002, 778
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Der Einzelrichter des Beschwerdegerichts hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt und im übrigen die Rechtsbeschwerde zugelassen, "weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO insoweit vorliegen, als es um die Grundsatzfrage der Entscheidungszuständigkeit des originären Einzelrichters geht und die vorliegende Entscheidung dazu von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Zweibrücken (NJW 2002, S. 1962 bzw. S. 2722) abweicht".

    Die seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozeßordnung aufgetretene Frage der Anwendbarkeit des § 568 Satz 1 ZPO auf erstinstanzliche Entscheidungen des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen ist nicht nur in der prozeßrechtlichen Literatur, sondern insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (gegen eine Behandlung des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen als Einzelrichter i.S. des § 568 Satz 1 ZPO: OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962; OLG Frankfurt [5. Zivilsenat], OLGReport 2002, 250 ff.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle, Beschl. v. 25. September 2002 - 11 W 45/02, veröffentl. in juris; OLG Schleswig, OLGReport 2003, 192 [6. Zivilsenat] sowie 278 [16. Zivilsenat]; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO 61. Aufl. § 349 Rdn. 1; Albers in Baumbach/Lauterbach aaO, § 568 Rdn. 2; Zimmermann, ZPO 6. Aufl. § 349 Rdn. 9 u. § 568 Rdn. 1; Zöller-Gummer, ZPO 24. Aufl. § 568 Rdn. 3 - unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen gegenteiligen Auffassung; dafür: OLG Köln, OLGReport 2002, 344; OLG Dresden, OLGReport 2003, 452; OLG Frankfurt [13. Zivilsenat], OLGReport 2003, 342; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO 25. Aufl. § 568 Rdn. 2; Greger, NJW 2002, 3049, 3053; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 f.).

  • OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03

    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Einzelrichter im Sinne dieser Bestimmung ist auch der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen (vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 568, Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 568, Rdnr. 2; a.M. OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962), der hier entschieden hat.
  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

    Es will dabei von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Zweibrücken (Beschl. v. 18.6.2002 - 3 W 119/02, NJW 2002, 2722), Karlsruhe (Beschl. v. 23.4.2002 - 3A W 50/02, NJW 2002, 1962) und Frankfurt/M. (Beschl. v. 24.5.2002 - 5 W 4/02, OLG-Report 2002, 250) abweichen und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des für die Entscheidung über die Beschwerde funktionell zuständigen Gerichts - Senat oder Einzelrichter - vorgelegt.
  • OLG Köln, 18.12.2003 - 22 W 60/03

    Unstatthaftigkeit von außerordentlichen Rechtsmitteln wegen "greifbarer

    Seine Entscheidungen sind daher nicht als Entscheidungen des Einzelrichters im Sinne des § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO aufzufassen (OLG Karlsruhe, MDR 2002, 778; Zöller/Gummer, ZPO., 24.Aufl., § 568 Rdn.3 m.w.Nachw. aus der Rspr.).
  • OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02

    Isolierte Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

    Er schließt sich vielmehr der überzeugend begründeten Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 23. April 2002 - 3A W 50/02 -) an.
  • OLG Köln, 22.09.2005 - 17 W 172/05

    Wirkungsloser Kostenfestsetzungsbeschluss bei Wegfall des zugrunde liegenden

    Auf dieser Grundlage sind sodann die im Beschwerdeverfahren entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu berechnen, über deren Verteilung einzig noch zu befinden ist, nach dem der Kläger sein Rechtsmittel für erledigt erklärt (nicht zurück genommen) hat (s. hierzu: BGH NJW 1998, 2453; OLG Frankfurt MDR 1998, 559; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 56; Lindacher MK-ZPO, § 91 a Rdnr. 126 ff.; Lipp MK-ZPO, Ergänzungsband, 2. Aufl., § 569 Rdnr. 21; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 a Rdnr. 8).
  • OLG Schleswig, 01.10.2002 - 6 W 32/02

    Vorsitzender der Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter

    Auch im übrigen nimmt der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen eine besondere Position ein (§§ 136, 272 Abs. 2, 275, 276 ZPO, 176, 194 GVG; mit entsprechender Begründung ebenso OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962; anderer Auffassung - allerdings ohne jegliche Begründung - Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 568 Rn. 2 und Thomas-Putzo-Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 568 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 30 W 13/02

    Kostenentscheidung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Verzicht

    Über das Rechtsmittel entscheidet der Senat und nicht gemäß § 568 ZPO eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, weil die angefochtene Entscheidung, die der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nach § 349 Abs. 2 Nr. 12 ZPO getroffen hat, keine von einem Einzelrichter (§§ 348, 348a ZPO) getroffene Entscheidung ist, was sich aus §§ 349 Abs. 4, 350 ZPO ergibt (OLG Karlsruhe MDR 2002, 778).
  • OLG Schleswig, 05.04.2004 - 11 W 51/03

    Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen

    Der Senat folgt der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich überwiegenden Auffassung, wonach der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter i.S.v. § 568 Satz 1 ZPO ist, so dass das Beschwerdegericht auch nicht durch eines seines Mitglieder als Einzelrichter entscheiden kann (OLG Karlsruhe NJW 2002, 1962 f.; OLG Frankfurt OLGR 2002, 250 ff.; OLG Schleswig - 16. Zivilsenat - SchlHA 2003, 168 f.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle Beschluss vom 25.9.2002, - 11 W 45/02 - Abdruck in Juris; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 568 Rdn. 3; a.A. Kammergericht KGR Berlin 2003, 54 f.; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 ff.; vgl. auch BGH NJW 2003, 3636 f. und dazu die Entscheidungsbesprechung von Vollkommer, BGH-Report 2004, 191 f.).
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 W 77/02

    Streitwert der negativen Feststellungsklage; Besetzung des Beschwerdesenats gegen

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  • OLG Naumburg, 19.02.2003 - 2 Ww 12/03

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch

  • OLG Dresden, 21.10.2002 - 14 W 1257/02

    Zulässigkeit der Ankündigung eines "Konkurs-Waren-Verkaufs"

  • OLG Celle, 25.09.2002 - 11 W 45/02

    Vorsitzender der Kammer für Handelssachen als Einzelrichter;

  • OLG Stuttgart, 20.12.2002 - 6 W 72/02

    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers bei Kostenaufhebung im Vergleich

  • OLG Schleswig, 10.09.2002 - 16 W 90/02

    Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen;

  • OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02

    Besetzung des Senats bei Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen des

  • OLG Dresden, 12.11.2002 - 14 W 1009/02

    Nachholung rechtlichen Gehörs bei Erlass einer einstweiligen Verfügung im

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 2 W 66/02

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

  • KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02

    Besetzung des Beschwerdesenats gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7412
OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsermächtigung ohne materiellrechtliche Verwertungsbefugnis; Verwertung eines Grundpfandrechts durch den Rechtsvorgänger; Treuhänderische Rückabtretung; Unzulässige isolierte Vollstreckungsstandschaft; Auseinanderfallen von materieller und formeller ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 343/89

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsstandschaft

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Die Kläger stützen ihren Einwand vermeintlich unzulässiger "isolierter" Vollstreckungsstandschaft der Beklagten zu Unrecht auf die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der mit Urteilen vom 26.10.1984 - V ZR 218/83 - (BGHZ 92, 347 = NJW 1985, 809) und vom 05.07.1991 - V ZR 343/89 - (NJW-RR 1992, 61) eine isolierte Vollstreckungsstandschaft für unzulässig erklärt hat.
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Einer solchen Rückabtretung bedarf es indessen nicht, wenn der Zedent durch den Zessionar ermächtigt worden ist, nach wie vor - wie es der Vollstreckungstitel ausweist - Leistung an sich zu verlangen (Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 -, BGHZ 120, 387 = NJW 1993, 1396, in erklärter Abgrenzung von den vorgenannten Entscheidungen des V. Zivilsenats; ferner OLG Bamberg, OLGR 1999, 82); denn dann decken sich ebenso wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Die Kläger stützen ihren Einwand vermeintlich unzulässiger "isolierter" Vollstreckungsstandschaft der Beklagten zu Unrecht auf die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der mit Urteilen vom 26.10.1984 - V ZR 218/83 - (BGHZ 92, 347 = NJW 1985, 809) und vom 05.07.1991 - V ZR 343/89 - (NJW-RR 1992, 61) eine isolierte Vollstreckungsstandschaft für unzulässig erklärt hat.
  • OLG Bamberg, 18.05.1998 - 4 U 136/97

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nach Abtretung der Ansprüche aus dem Titel;

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Einer solchen Rückabtretung bedarf es indessen nicht, wenn der Zedent durch den Zessionar ermächtigt worden ist, nach wie vor - wie es der Vollstreckungstitel ausweist - Leistung an sich zu verlangen (Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 -, BGHZ 120, 387 = NJW 1993, 1396, in erklärter Abgrenzung von den vorgenannten Entscheidungen des V. Zivilsenats; ferner OLG Bamberg, OLGR 1999, 82); denn dann decken sich ebenso wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen.
  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 115/17

    Vollstrecken des Titelgläubigers nach Abtretung der Grundschuld gegen den

    bb) Nach anderer Ansicht, der sich das Berufungsgericht anschließt, kommt es für die Vollstreckung durch den zur Einziehung ermächtigten Titelgläubiger nicht darauf an, ob der Zessionar in den Sicherungsvertrag eingetreten ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2012 - 4 U 182/11, juris Rn. 40; OLGR Köln 2002, 211 f.; KG, Urteil vom 17. September 2014 - 24 U 171/13, unveröffentlicht; OLG Dresden, Urteil vom 27. Februar 2014 - 8 U 927/13, unveröffentlicht).
  • OLG Hamm, 11.06.2018 - 5 U 4/17

    Zulässigkeit der Geltendmachung der Leistung an sich durch den Zedenten

    Denn in einem solchen Fall decken sich - wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung - die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger ausgewiesenen (vgl. auch OLG Köln in OLGR Köln 2002, 211 - Rdn. 26 zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    In einem solchen Fall der materiell-rechtlichen Ermächtigung decken sich nämlich, wie genauso im Fall einer treuhänderischen Rückübertragung der Forderung, die prozessualen und die materiell-rechtlichen Befugnisse des im Titel als Gläubiger ausgewiesenen Ermächtigten; deswegen ist in einem solchen Fall eine auf das Auseinanderfallen von formeller und materieller Berechtigung gestützte Vollstreckungsgegenklage unbegründet (s. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.06.2011 - I-5 U 33/11, Bl. 532 ff ; OLG Köln Urteil vom 06.02.2002 - 13 U 18/01).
  • OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12

    Klage betreffend die Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen

    In einem solchen Fall ist eine Vollstreckungsgegenklage, mit der ein Auseinanderfallen von materiell-rechtlicher und formeller Berechtigung geltend gemacht wird, nicht begründet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.02.2002 - 13 U 18/01 -, zitiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11

    Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde;

    Denn in einem solchen Fall decken sich - wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung - die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen (vgl. auch Urteil des OLG Köln v. 06.02.2002, Az.: 13 U 18/01, BeckRS 2002, 30238230).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7510
OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01 (https://dejure.org/2001,7510)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.11.2001 - 16 W 27/01 (https://dejure.org/2001,7510)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. November 2001 - 16 W 27/01 (https://dejure.org/2001,7510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Begründet wird dies damit, dass die beklagte Partei im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung die Möglichkeit zur Verteidigung haben müsse und die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen eine bereits für vollstreckbar erklärte Versäumnisentscheidung einzulegen, einer Verteidigung vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig sei, weil eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangt werden könne und die beklagte Partei weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein könne (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Begründet wird dies damit, dass die beklagte Partei im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung die Möglichkeit zur Verteidigung haben müsse und die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen eine bereits für vollstreckbar erklärte Versäumnisentscheidung einzulegen, einer Verteidigung vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig sei, weil eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangt werden könne und die beklagte Partei weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein könne (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Begründet wird dies damit, dass die beklagte Partei im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung die Möglichkeit zur Verteidigung haben müsse und die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen eine bereits für vollstreckbar erklärte Versäumnisentscheidung einzulegen, einer Verteidigung vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig sei, weil eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangt werden könne und die beklagte Partei weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein könne (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Vielmehr kann im Rahmen des Anerkennungs- und Vollstreckbarkeitserklärungsverfahrens dann, wenn sich Inhalt und Umfang der Leistungspflicht ohne weiteres den einschlägigen ausländischen Vorschriften entnehmen lässt, die für eine Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung erfolgen (vgl. BGH MDR 1990, 1107 = WM 1990, 1122; BGH NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 = IPrax 1994, 637).
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Vielmehr kann im Rahmen des Anerkennungs- und Vollstreckbarkeitserklärungsverfahrens dann, wenn sich Inhalt und Umfang der Leistungspflicht ohne weiteres den einschlägigen ausländischen Vorschriften entnehmen lässt, die für eine Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung erfolgen (vgl. BGH MDR 1990, 1107 = WM 1990, 1122; BGH NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 = IPrax 1994, 637).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01
    Begründet wird dies damit, dass die beklagte Partei im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung die Möglichkeit zur Verteidigung haben müsse und die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen eine bereits für vollstreckbar erklärte Versäumnisentscheidung einzulegen, einer Verteidigung vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig sei, weil eine Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Umständen nur unter erschwerten Voraussetzungen erlangt werden könne und die beklagte Partei weiteren prozessualen Nachteilen ausgesetzt sein könne (EuGH EuGHE 1993, I-5661 = IPrax 1993, 394 = EuZW 1993, 39 u. EuGHE 1996, I 4943 = NJW 1997, 1061; BGH IPrax 1993, 396 = NJW 1993, 2688 u. ZIP 1999, 483).
  • OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02

    Ordre public; Verstoß durch fehlerhafte Klagezustellung

    Schließlich ist der Schuldnerin die Berufung auf die mangelhafte Zustellung nicht deshalb verwehrt, weil sie im erststaatlichen Verfahren keine Rechtsmittel eingelegt hätte ( so z.B. Geimer in Geimer /Schütze, Europ. Zivilverfahrensrecht, Art. 27, Rz. 87; Senat in neuester Rechtsprechung, Beschluss vom 12.11.2001 - 16 W 27/01; vom 6.12.2002 - 16 W 12/02 -).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9778
OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 52/01 (https://dejure.org/2001,9778)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.04.2001 - 2 W 52/01 (https://dejure.org/2001,9778)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. April 2001 - 2 W 52/01 (https://dejure.org/2001,9778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung; Zuständigkeit des Registergerichts; Zuständigkeit; Abgabe ein anderes Amtsgericht; Verlegung des Firmensitzes

  • Judicialis

    FGG § 5; ; KostO § 14

  • rechtsportal.de

    FGG § 5; KostO § 14
    Bestimmung des zuständigen Gerichts in Handelsregistersachen bei Sitzverlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Unna - HRB 2175
  • LG Kiel - HRB 4535
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 52/01
 
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01 - 78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9774
OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01 - 78 (https://dejure.org/2001,9774)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.10.2001 - 6 W 311/01 - 78 (https://dejure.org/2001,9774)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 6 W 311/01 - 78 (https://dejure.org/2001,9774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus Anwaltshaftung ; Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Klage gegen die Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Anspruch des Rechtsanwalt auf ...

  • Judicialis

    BRAGO § 6; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 577; ; HGB § 124 Abs. 2; ; HGB § 129; ; BGB § 425

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
    Mehrvertretungszuschlag für Vertretung einer BGB -Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01
    Den Beklagten kann der begehrte Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht unter Verweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH, NJW 2001, 1056) versagt werden.
  • OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anwaltliche Vertretung mehrerer Gesellschafter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01
    Dieser haftungsrechtliche Hintergrund rechtfertigt es nach Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, dem mit der Abwehr einer Gesamtschuldhaftung beauftragten Rechtsanwalt einen Mehrvertretungszuschlag zuzubilligen, zumal sich durch die Vertretung einer Mehrzahl von Personen nicht nur die Arbeitsbelastung, sondern auch sein Haftungsrisiko erhöhen kann (OLG Nürnberg, a.a.O. und JurBüro 2001, 528).
  • OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung von Mitgliedern einer Sozietät im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01
    Auch unter Berücksichtigung der genannten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes steht dem Rechtsanwalt bei der Vertretung einer Anwaltssozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft auf der Passivseite der Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO jedenfalls dann zu, wenn nicht nur die Gesellschaft als solche, sondern allein oder daneben die einzelnen Gesellschafter als Gesamtschuldner verklagt werden (OLG Nürnberg, Rpfleger 2001, 514).
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Rechtsprechung
   KG, 07.02.2002 - 22 U 8424/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22853
KG, 07.02.2002 - 22 U 8424/00 (https://dejure.org/2002,22853)
KG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 22 U 8424/00 (https://dejure.org/2002,22853)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 22 U 8424/00 (https://dejure.org/2002,22853)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGB X § 116 Abs. 1
    Gesetzlicher Forderungsübergang in der Sozialversicherung vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 17 O 84/00
  • KG, 07.02.2002 - 22 U 8424/00
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 158/10

    Gesetzlicher Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger: Zeitpunkt des

    Begründet wird dies damit, dass mit der sozialen Pflegeversicherung ein völlig neuer, eigenständiger Zweig der Sozialversicherung geschaffen und dabei das Leistungsspektrum sowie der leistungsberechtigte Personenkreis erweitert worden sei (vgl. OLG Koblenz, VersR 1999, 911; OLG Saarbrücken, OLG-Report 1999, 323, 324; OLG Bamberg, OLG-Report 2000, 256, 257; KG, KGR Berlin 2002, 56, 57; Wiesner, VersR 1995, 134, 144; Küppersbusch, NZV 1997, 30, 32; Budel in 35. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1997, S. 269, 283 f. = r+s 1997, 133, 137 f.; Schrinner in 35. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1997, S. 248, 254 f.; Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 73, Rn. 21; Jahnke, VersR 1996, 924, 929; Wegmann, VersR 1995, 1288, 1289 f.; v. Wulffen/Bieresborn, SGB X, 7. Aufl., § 116 Rn. 4c; a.A. Geigel/Plagemann, aaO).
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