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   KG, 09.04.2002 - 1 W 41/02   

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https://dejure.org/2002,12864
KG, 09.04.2002 - 1 W 41/02 (https://dejure.org/2002,12864)
KG, Entscheidung vom 09.04.2002 - 1 W 41/02 (https://dejure.org/2002,12864)
KG, Entscheidung vom 09. April 2002 - 1 W 41/02 (https://dejure.org/2002,12864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Testkaufauslagen Zug um Zug gegen Rückgabe der Testkaufsache; Prüfung eines Vernichtungsanspruchs gem. § 98 des Urhebergesetzes (UrhG) im Kostenfestsetzungssverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 103f; ; UrhG § 98

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 103f; UrhG § 98
    Erstattung von Testkaufauslagen Zug um Zug gegen Rückgabe der Testkaufsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 29.04.1986 - 8 W 61/86

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Testkauf als Vorbereitungskosten für

    Auszug aus KG, 09.04.2002 - 1 W 41/02
    Die Einschränkung, dass die Testkaufkosten nur Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe der gekauften Sache zu erstatten sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. JurBüro 1976, 668 und 1991, 86; ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 978), an der festgehalten wird.
  • KG, 26.05.1972 - 1 W 1269/71
    Auszug aus KG, 09.04.2002 - 1 W 41/02
    Entgegen der an dieser Rechtsprechung teilweise geübten Kritik (vgl. etwa Mümmler in Anm. zu OLG Koblenz 1985, 1865) beruht diese Einschränkung nicht auf der Prüfung und Bejahung eines sachlichrechtlichen Anspruchs aus unrechtfertigter Bereicherung, sondern bezweckt sie im Interesse einer möglichst endgültigen und richtigen Umsetzung des Kostentitels, eine durch den Kostentitel nicht gedeckte Bereicherung auf Seiten des Erstattungsgläubigers zu vermeiden (vgl. Senat NJW 1972, 2045 und JurBüro 1976, 668).
  • OLG Hamburg, 12.03.2014 - 4 W 23/14

    Kostenfestsetzung im Markenverletzungsstreit: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Die Frage, ob im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähige Testkaufkosten nur Zug um Zug gegen Herausgabe des Testkaufgegenstands festgesetzt werden können, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt: Nach einer Auffassung erfolgt die Erstattung immer nur Zug um Zug gegen Übereignung des Testkaufprodukts (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 978; KGR Berlin 2003, 163; von Eicken/Hellstab/Madert/Lappe/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl., Rn. B 424), selbst dann, wenn der Erstattungsgläubiger geltend macht, ihm stehe im Fall der Rückgabe der Sache ein urheberrechtlicher Vernichtungsanspruch zu (KG, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08

    Erstattungsfähigkeit von Testkaufkosten

    Andererseits wird die Meinung vertreten, dass erstattungsfähige Aufwendungen für einen Testkauf nur Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung der erworbenen Testsache festzusetzen sind (vgl. KG Beschluss v. 09.04.2002, 1 W 41/02 (JURIS), Rpfleger 1991, 80 und MDR 1976, 670).
  • OLG Hamburg, 12.03.2014 - 4 W 23/13

    Festsetzung der Kosten eines Testkaufs im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Frage, ob im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähige Testkaufkosten nur Zug um Zug gegen Herausgabe des Testkaufgegenstands festgesetzt werden können, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt: Nach einer Auffassung erfolgt die Erstattung immer nur Zug um Zug gegen Übereignung des Testkaufprodukts (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 978; KGR Berlin 2003, 163; von Eicken/Hellstab/Madert/Lappe/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl., Rn. B 424), selbst dann, wenn der Erstattungsgläubiger geltend macht, ihm stehe im Fall der Rückgabe der Sache ein urheberrechtlicher Vernichtungsanspruch zu (KG, a.a.O.).
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