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   KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02   

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https://dejure.org/2002,7744
KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2002,7744)
KG, Entscheidung vom 26.11.2002 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2002,7744)
KG, Entscheidung vom 26. November 2002 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2002,7744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung einer eingetragenen Marke durch Aufmachung einer Zigarettenpackung; Anspruch auf Vernichtung der markenverletzenden Verpackungen, Auskunftserteilung und Rechnungslegung; Verwechslungsgefahr bei Warenidentität und hoher Zeichenähnlichkeit; Warenidentifizierende ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 25; ; MarkenG § 26; ; ZPO § 531 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsverletzung durch Inverkehrbringen einer verpackungsmäßig verwechslungsfähigen Zigarettenmarke - Schutz der Bildmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 310
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Dem trägt die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung (vgl. auch BGH GRUR 2000, 510-"Kontura").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Bundesgerichtshofes ist die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387/389 - "Säbel/Puma"; GRUR 1998, 922/923 - "Canon"; BGH GRUR 2001, 158/159 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung" und a.a.O. "Marlboro-Dach").
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Die Üblichkeit bei Zigaretten orientiert sich daran, dass aufgrund der konkreten Aufmachung der Packungen das Bildzeichen vom Verkehr isoliert als Herkunftshinweis aufgenommen und nicht nur als "farbliche Unterlegung" der Wortmarke angesehen wird (vgl. BGH a.a.O. 1319 - "Marlboro-Dach"; GRUR 1993, 972/974 - "Sana/Schosana").
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Bundesgerichtshofes ist die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387/389 - "Säbel/Puma"; GRUR 1998, 922/923 - "Canon"; BGH GRUR 2001, 158/159 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung" und a.a.O. "Marlboro-Dach").
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Dieses charakteristische Element wird vom Verkehr nicht lediglich als schmückendes Beiwerk oder als Zierrat betrachtet, sondern herkunftskennzeichnend verstanden (vgl. BGH WRP 2001, 1315/1317 - "Marlboro-Dach"; WRP 2000, 535 - "ATTASCHE/TISSERAND"; EuGH WRP 1999, 407 - "BMW").
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Bundesgerichtshofes ist die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387/389 - "Säbel/Puma"; GRUR 1998, 922/923 - "Canon"; BGH GRUR 2001, 158/159 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung" und a.a.O. "Marlboro-Dach").
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Dieses charakteristische Element wird vom Verkehr nicht lediglich als schmückendes Beiwerk oder als Zierrat betrachtet, sondern herkunftskennzeichnend verstanden (vgl. BGH WRP 2001, 1315/1317 - "Marlboro-Dach"; WRP 2000, 535 - "ATTASCHE/TISSERAND"; EuGH WRP 1999, 407 - "BMW").
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Dieses charakteristische Element wird vom Verkehr nicht lediglich als schmückendes Beiwerk oder als Zierrat betrachtet, sondern herkunftskennzeichnend verstanden (vgl. BGH WRP 2001, 1315/1317 - "Marlboro-Dach"; WRP 2000, 535 - "ATTASCHE/TISSERAND"; EuGH WRP 1999, 407 - "BMW").
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Hat sich der Schuldner nicht bereits außergerichtlich auf Verjährung berufen, wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist, muss dem Umstand, dass bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verjährung eingetreten ist, deshalb grundsätzlich durch Erhebung der Einrede in dieser Instanz Rechnung getragen werden (so auch OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 2216; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG München BauR 2004, 1982; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256; KG GRUR-RR 2003, 310; a.A. OLG Karlsruhe OLG-Report 2005, 42; OLG Naumburg NJOZ 2005, 3651).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03

    Berufung: Zulassung erstmals vorgebrachter Angriffsmittel bei eigener Möglichkeit

    Deshalb ist anerkannt, dass eine Partei bereits im ersten Rechtszug ungeachtet der Frist des § 124 BGB ein ihr zustehendes Anfechtungsrecht ausüben (Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 31 zu § 531 unter Berufung auf BAG MDR 1984, 347) oder die Verjährungseinrede erheben muss (KG, Urt. v. 26.11.2002, KGR Berlin 2003, 392, 394; OLG Oldenburg, Urt. v. 29.07.2003, 9 U 65/02, zur Veröffentlichung in OLGR vorgesehen; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 32 zu § 531).
  • LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16

    Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung

    Es gilt daher im Einzelfall zu prüfen, ob der Verkehr in dem Zeichen möglicherweise auch einen Herkunftshinweis sieht (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 153 - Pippi; KG GRUR-RR 2003, 310 - Fertigzigaretten).
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