Rechtsprechung
   KG, 28.06.2004 - 10 U 182/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2919
KG, 28.06.2004 - 10 U 182/03 (https://dejure.org/2004,2919)
KG, Entscheidung vom 28.06.2004 - 10 U 182/03 (https://dejure.org/2004,2919)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 10 U 182/03 (https://dejure.org/2004,2919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Internetanbieters für deliktischen Inhalt von Kontaktanzeigen; Zurechnung von fremden Informationen; Anforderungen an das Vorliegen notwendiger Kenntnis vom persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalt einer Kontaktanzeige

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    TDG § 8 Abs. 1; ; TDG § 8 Abs. 2; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; TDG § 11

  • doerre.com PDF

    Haftung für Kontaktanzeigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TDG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; TDG § 11
    Keine Haftung des Internetanbieters für den deliktischen Inhalt von Kontaktanzeigen, die von Dritter Seite verfasst wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 22.10.2004)

    Webportal-Betreiber haften nicht für gefälschte Kontaktanzeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Schadensersatz wg. Internet-Kontaktanzeige

  • beck.de (Leitsatz)

    Geldentschädigung wegen Kontaktanzeige im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Schadensersatz wegen Internet-Kontaktanzeige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 673
  • ZUM 2005, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus KG, 28.06.2004 - 10 U 182/03
    Bei anderer Betrachtung entstünde ein unauflöslicher Widerspruch zur presserechtlichen Behandlung, denn ein Verleger wird für den Inhalt von Leserbriefen auch dann nicht wie für eigene Inhalte zur Verantwortung gezogen, wenn auf derselben Seite Werbung plaziert wird (vgl. Spindler, MMR 2002, 549, 550; BGH NJW 1986, 2503, 2505).
  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

    Auszug aus KG, 28.06.2004 - 10 U 182/03
    Zwar hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 28. Mai 2002 - 15 U 221/01 - (CR 2002, 680) ausgeführt, dass in dem dort entschiedenen Fall bereits das Integrieren fremder Beträge in das eigene Dienstangebot den Anschein erweckt habe, der Diensteanbieter identifiziere sich grundsätzlich mit den fremden Inhalten.
  • KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09

    Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Solche liegen aber auch dann vor, wenn der Verwender automatisch generierte Inhalte in Form einer Trefferliste so übernimmt, das er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung übernehmen will (vgl. BT-Drs. 13/7385, S. 19; KG KGR Berlin 2005, 55f; OLG München CR 2000, 541, 542; OLG Köln CR 2002, 678).
  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Die deutliche Zunahme der Bereitschaft, das Internet als modernen Pranger mit regelrechten Prangerseiten zu nutzen, offenbaren sich ebenso wie die außerordentlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten auch in Entscheidungen wie derjenigen des KG Berlin vom 28.06.2004 (CR 2005, 62 ff.), in der dieses Ansprüche gegen den Betreiber einer Internetseite ablehnte.
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