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   KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03   

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https://dejure.org/2004,8142
KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03 (https://dejure.org/2004,8142)
KG, Entscheidung vom 23.08.2004 - 12 U 218/03 (https://dejure.org/2004,8142)
KG, Entscheidung vom 23. August 2004 - 12 U 218/03 (https://dejure.org/2004,8142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsähnliche Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung) auf eine Vollstreckungsgegenklage gegen einen Gebührenfestsetzungsbeschluss nach § 19 BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte) ; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach § 628 Abs. 2 BGB ...

  • Judicialis

    ZPO § 767 Abs. 2; ; BRAGO § 19 a.F.; ; BGB § 628 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltliche Beratung bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Auszug aus KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03
    cc) Eine Pflichtverletzung der Kläger lässt sich auch nicht damit begründen, diese hätten den Beklagten nicht darüber aufgeklärt, dass nach dem Wortlaut des Vergleichs keine Ansprüche wegen eines weiteren materiellen Schadens mehr geltend gemacht werden können (vgl. BGH NJW 2002, 292).

    Da der Beklagte nach seiner eigenen Darstellung dem Vergleich vor der Zivilkammer 17 - wenn auch mit Bedenken - zugestimmt hat und die Kläger dem Beklagten zudem in dem Vergleich eine Widerrufsmöglichkeit vorbehalten hatten, lässt sich eine Pflichtverletzung auch nicht damit begründen, die Kläger hätten ohne vorherige Zustimmung des Klägers den Vergleich abgeschlossen (vgl. dazu BGH NJW 2002, 292).

  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94

    Haftung des Rechtsanwalts wegen mangelhafter Aufklärung des Mandanten vor

    Auszug aus KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03
    Der Anwalt hat von einem Vergleich dann abzuraten, wenn nach der Prozesslage begründete Aussicht besteht, dass im Fall einer Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen ist (BGH NJW-RR 1996, 567, 568).
  • OLG Oldenburg, 12.04.1991 - 6 U 230/90

    Aussichten von Vergleichsverhandlungen; Beratung des Mandanten

    Auszug aus KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03
    aa)Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt aufgrund des Anwaltsvertrages verpflichtet, seinen Mandanten bei der Entscheidung über die Annahme eines Vergleichsvorschlages gründlich über das Für und Wider zu beraten (OLG Oldenburg, NJW-RR 1991, 1499; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 280 Rdnr. 82 m.w.N.).
  • BGH, 05.01.1968 - VI ZR 137/66

    Zur Haftung des Rechtsanwalts für einen Vergleich im Rahmen der

    Auszug aus KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03
    Dabei ist dem Anwalt der Ermessensspielraum zu belassen, dessen er auch bei gewissenhafter Interessenabwägung bedarf (BGH VersR 1968, 450, 451; OLG Oldenburg a.a.O.; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Rdnr. 277, 280).
  • BGH, 05.12.1996 - IX ZR 67/96

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen

    Auszug aus KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03
    Dabei kann dahinstehen, ob, wie das Landgericht meint, die vom Bundesgerichtshof (in NJW 1997, 743) entwickelte Rechtsprechung zur rechtsähnlichen Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO auf eine Vollstreckungsgegenklage gegen einen Gebührenfestsetzungsbeschluss nach § 19 BRAGO a.F. auch auf den hier vorliegenden Fall einer Klage (des Gläubigers) auf Zustimmung zur Auszahlung eines hinterlegten Betrages anwendbar ist und ob das Landgericht die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 767 Abs. 2 ZPO zutreffend bejaht hat.
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18

    Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen

    Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung oder dem Aufhebungsvertrag bestehen (BAG, NJOZ 2003, 1760, 1765; LAG Köln, Urteil vom 21. Juli 2006 - 4 Sa 574/06, juris Rn. 54; OLG Koblenz, MDR 1976, 44; KG Berlin, Urteil vom 23. August 2004 - 12 U 218/03, juris Rn. 12; Staudinger/Preis, aaO § 628 Rn. 43; jurisPK-BGB/Weth, 8. Aufl., § 628 Rn. 27; Erman/Belling/Riesenhuber, aaO § 628 Rn. 34; Sandmann in Henssler/Willemsen/Kalb, aaO § 628 Rn. 52; BeckOGK-BGB/Günther, aaO § 628 Rn. 147; BeckOK-BGB/Fuchs/Baumgärtner, 2018, § 628 Rn. 13; MünchKomm-BGB/Henssler, aaO § 628 Rn. 83).
  • OLG Köln, 21.09.2007 - 3 U 114/06

    Anrechenbarkeit von Rentenzahlungen der Berufsgenossenschaft für

    darstellt, wobei für die Frage der Günstigkeit die zu prognostizierenden Prozessaussichten bezogen auf die Zeit des Vergleichsschlusses maßgeblich sind - der Anwalt hat abzuwägen, inwieweit bei Fortsetzung des Prozesses ein gegenüber dem Vergleich günstigeres Ergebnis erzielbar ist und hat von einem Vergleich abzuraten, wenn sich der Vergleich gegenüber den Aussichten bei streitiger Entscheidung als ungünstiger darstellt (OLG Hamm, Urteil vom 25.9.1998, 33 U 19/98, FamRZ 1999, 1423; KG Berlin, Urteil vom 23.8.2004, 12 U 218/03, juris Rn. 7; OLG Dresden, Urteil vom 3.7.2002, 8 U 628/02, juris Rn. 17).
  • AG Lübeck, 29.09.2006 - 24 C 1853/06

    Anwaltsmediation: Haftung des Anwaltsmediators; Honoraranspruch bei Kündigung des

    Sie setzt dann aber voraus, dass ein anwaltliches Fehlverhalten von der Schwere eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt (vgl. etwa KG Berlin, KGR Berlin 2005, 89 - 90; OLG Koblenz, OLGR, 2005, 686 - 688; Weth in Juris PK § 628 Rn 15).
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