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   KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04   

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https://dejure.org/2005,4940
KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,4940)
KG, Entscheidung vom 05.09.2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,4940)
KG, Entscheidung vom 05. September 2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,4940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klärung der Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Berliner Mauer; Anforderungen an die Substantiierung des Besitzerwerbs im Prozess; Einordnung eines Mauersegments als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks; Konkludente Kündigung eines Nutzungsrechtes durch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnungsbescheid; Bindung der Zivilgerichte; Mauergrundstück

  • Judicialis

    BGB § 94; ; BGB § ... 892 Abs. 1; ; BGB § 929 ff.; ; ZPO n.F. § 524 Abs. 1; ; ZPO n.F. § 524 Abs. 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 533; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 264 Nr. 3; ; ZPO § 129; ; ZPO § 130; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; Gesetz über die Staatsgrenze der DDR v. 25.03.1982 § 8; ; ZGB/DDR § 17; ; ZGB/DDR § 18; ; ZGB/DDR § 467; ; ZGB/DDR § 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentumsrecht an Grund und Boden der ehemaligen Berliner "Mauer"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Berliner Mauer" ist wesentlicher Bestandteil des Mauergrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 301
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 21.04.1999 - 24 U 7798/98

    Schadensersatz wegen Beschädigung oder Beseitigung von im Dritteigentum stehenden

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Dies ergebe sich auch aus einer Entscheidung des Kammergerichts vom 21. April 1999 in einem Vorprozess des Beklagten gegen das Lnn Bnnn - 24 U 7798/98 - .

    Aber auch aus den vom Senat beigezogenen Akte des Vorprozesses - 13 O 418/98 Landgericht Berlin// 24 U 7798/98 Kammergericht - ergibt sich für den Eigentumsübergang nichts.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Hierauf finden die Vorschriften, die die Zulässigkeit einer Klageänderung regeln, keine Anwendung, dies gilt nicht nur für § 263 ZPO, sondern auch für § 533 ZPO (BGH Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03 - NJW 2004, 2152; Münchener Kommentar/ Lüke, ZPO, 4. Auflage, § 264 ZPO, Rdnr. 4; Kritisch dagegen Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Auflage, § 533 ZPO, Rdnr. 3).

    Kann das Berufungsgericht auf der Grundlage des bereits in erster Instanz angefallenen Prozessstoffes eine abschließende Entscheidung über den modifizierten Klageantrag treffen, widerspräche es den Grundsätzen der Prozesswirtschaftlichkeit, würde man die Parteien, gestützt auf § 533 ZPO, auf einen neuen Rechtsstreit verweisen ( BGH Urteil vom 19. März 2004 , a.a.O., Seite 2155).

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Die "Berliner Mauer" als solche war aufgrund ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung zu keiner Zeit ein verkehrsfähiges Wirtschaftsgut (BGHZ 129, 66, 72).

    Die Berliner Mauer war - dem Eigentum des Grundstücks folgend - sozialistisches Eigentum in der Gestalt von Volkseigentum im Sinne der §§ 17, 18 ZGB/DDR, das grundsätzlich unantastbar war (BGHZ 129, 66, 74).

  • BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60

    Versorgungsleitungen in Bundesstraßen

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Entsprechendes gilt, wenn umgekehrt aus einem wesentlichen Bestandteil ein Scheinbestandteil werden soll (BGHZ 37, 353, 359 = NJW 1962, 1817; Münchener Kommentar/ Holch, BGB, 3. Auflage, § 95 BGB, Rdnr. 10).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Der bestandskräftige Zuordnungsbescheid wirkt rechtsgestaltend, den Zivilgerichten ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit verwehrt (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2003 - 8 U 169/02 - unveröffentlicht; vgl. KG-Report 2004, 559, MDR 98, 1280; WuM 2004, 298).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Dabei kann der Sachvortrag in tatsächlicher Hinsicht nicht durch die pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden (vgl. BGHZ 22, 254; BGH NJW 1953, 259; 59, 885; 67, 728).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 168/85

    Eigentumsverhältnisse an einem Anbau an einen Scheinbestandteil eines Grundstücks

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Bestandteil kann die Sache nur werden, wenn sich der Eigentümer mit dem Grundstückseigentümer über den Eigentumsübergang einigt (BGHZ 23, 57; BGH NJW 1959, 1487; NJW 1987, 774) und dabei der Zweck verfolgt wird, die Sache dauernd mit dem Grundstück zu verbinden.
  • BGH, 19.01.1967 - VII ZB 13/66
    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Dabei kann der Sachvortrag in tatsächlicher Hinsicht nicht durch die pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden (vgl. BGHZ 22, 254; BGH NJW 1953, 259; 59, 885; 67, 728).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Dem Gericht kann nicht zugemutet werden, "das Passende" aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (Zöller/Greger, a.a.O., § 130 BGB, Rdnr. 2; vgl. BVerfG NJW 1994, 2683).
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Bestandteil kann die Sache nur werden, wenn sich der Eigentümer mit dem Grundstückseigentümer über den Eigentumsübergang einigt (BGHZ 23, 57; BGH NJW 1959, 1487; NJW 1987, 774) und dabei der Zweck verfolgt wird, die Sache dauernd mit dem Grundstück zu verbinden.
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZB 6/59
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

  • OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07

    Streit über die Wirksamkeit eines notariell nicht beurkundeten Kaufvertrages;

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als Scheinbestandteile jede Art von Gebäuden, selbst Fabrikgebäude, Anlagen von Tankstellenbetrieben und Betonbunker angesehen worden (vgl. die Nachweise bei MüKoBGB/Holch, 5. Aufl., § 95, Rdnrn. 14 und 15; aus jüngerer Zeit sogar Bestandteile der "Berliner Mauer", vgl. KG NJW-RR 2006, 301, wobei im entschiedenen Fall die Frage der Zweckrichtung einer vorübergehenden Verbindung zweifelhaft war).
  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.]; im selben Sinne BAG 16.5.2012 (Fn. 51) [III.2 c. - Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.]; im selben Sinne BAG 16.5.2012 (Fn. 51) [III.2 c. - Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.]; im selben Sinne BAG 16.5.2012 (Fn. 51) [III.2 c. - Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

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