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   KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04   

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https://dejure.org/2005,3446
KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04 (https://dejure.org/2005,3446)
KG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 12 U 235/04 (https://dejure.org/2005,3446)
KG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 12 U 235/04 (https://dejure.org/2005,3446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unabhängigkeit des Anspruches auf Nutzungsentschädigung von der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ; Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei unentgeltlicher Überlassung des PKW zur Nutzung an einen Dritten auf Grund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes für eine unfallbedingte HWS-Distorsion und der Entschädigung für einen Pkw-Nutzungsausfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 157
  • VersR 2006, 806
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Allerdings steht dem Kläger für diejenige Zeit kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu, während der er wegen der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen nicht dazu in der Lage gewesen wäre, den bei dem Unfall beschädigten PKW zu nutzen, denn insoweit fehlt es an der erforderlichen Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGHZ 45, 212; BGH NJW 1985, 2471; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. § 12 StVG Rdnr. 45 m. w. N.).
  • BGH, 28.01.1975 - VI ZR 143/73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Zwar kommt ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der geschädigte Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug einem Dritten, etwa Familienangehörigen oder seiner Verlobten unentgeltlich zur Nutzung überlassen hätte (BGH NJW 1974, 33; NJW 1975, 922), doch setzt ein derartiger Anspruch eine vor dem Unfall getroffene Vereinbarung zwischen dem Fahrzeugeigentümer und dem Dritten voraus (KG, 22 U 14/02 Urteil vom 3. März 2003).
  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Zwar kommt ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der geschädigte Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug einem Dritten, etwa Familienangehörigen oder seiner Verlobten unentgeltlich zur Nutzung überlassen hätte (BGH NJW 1974, 33; NJW 1975, 922), doch setzt ein derartiger Anspruch eine vor dem Unfall getroffene Vereinbarung zwischen dem Fahrzeugeigentümer und dem Dritten voraus (KG, 22 U 14/02 Urteil vom 3. März 2003).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Allerdings steht dem Kläger für diejenige Zeit kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu, während der er wegen der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen nicht dazu in der Lage gewesen wäre, den bei dem Unfall beschädigten PKW zu nutzen, denn insoweit fehlt es an der erforderlichen Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGHZ 45, 212; BGH NJW 1985, 2471; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. § 12 StVG Rdnr. 45 m. w. N.).
  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Entgegen der von den Beklagten in erster Instanz geäußerten Rechtsansicht steht der Umstand, dass der Kläger nach dem streitgegenständlichen Unfall kein Ersatzfahrzeug beschafft hat dem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nicht entgegen (Senat, DAR 2004, 352, ständige Rechtsprechung).
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Zutreffend ist, dass trotz persönlicher Fahruntauglichkeit ein Entschädigungsanspruch bestehen bleiben kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug aufgrund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung einem Dritten - etwa einem Angehörigen, einem Ehepartner oder einer sonstigen nahestehenden Person - unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte und der Dritte es in der Zeit nach dem Unfall tatsächlich genutzt hätte (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2007, Az.: I-1 U 52/07; BGH NJW 1974, 33; BGH NJW 1975, 922; OLG Köln VersR 1977, 937; KG DAR 2006, 151).
  • KG, 21.06.2010 - 12 U 20/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Thoraxprellung,

    Bei einer HWS - Distorsion I. Grades (mit weiteren begleitenden Verletzungen, die folgenlos ausgeheilt sind) ist regelmäßig ein Schmerzensgeld im Bereich von 1.000 EUR pro Monat der Erwerbsunfähigkeit angemessen, solange letztere mindestens 50% betragen hat (KG, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 12 U 173/08 - NJW 2009, 3040 = VRS 116, 181; Urteil vom 12. November 2009 - 22 U 36/09 - Urteil vom 3. September 2007 - 22 U 196/06 - VersR 2007, 1708 = OLGR 2007, 1032; vgl. auch Urteile vom 19. Februar 2007 - 22 U 30/06 - ; vom 16. September 2005 - 22 U 232/04; vom 20. September 2007 - 22 U 24/07 - vgl. auch Senat, Urteil vom 29. September 2005 - 12 U 235/04 - KGR 2006, 127 = DAR 2006, 151 = NZV 2006, 157).
  • KG, 09.10.2008 - 12 U 173/08

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Distorsion I. Grades

    In Fällen einer HWS - Distorsion I. Grades (mit weiteren begleitenden Verletzungen, die folgenlos ausgeheilt sind) ist regelmäßig ein Schmerzensgeld im Bereich von 1.000 EUR pro Monat der Erwerbsunfähigkeit angemessen, solange letztere mindestens 50% betragen hat (KG, Urteil vom 3. September 2007 - 22 U 196/06 - VersR 2007, 1708 = OLGR 2007, 1032; vgl. auch Urteile vom 19. Februar 2007 - 22 U 30/06 - ; vom 16. September 2005 - 22 U 232/04; vom 20. September 2007 - 22 U 24/07 - vgl. auch Senat, Urteil vom 29. September 2005 - 12 U 235/04 - KGR 2006, 127 = DAR 2006, 151 = NZV 2006, 157 ).
  • OLG Schleswig, 04.01.2022 - 7 U 61/21

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Rechtslenkerfahrzeug

    An der Benutzungsmöglichkeit fehlt es, wenn der Geschädigte aus gesundheitlichen Gründen kein Kraftfahrzeug nutzen kann, zum Beispiel, weil er aufgrund des Unfalls bettlägerig ist (KG, NZV 2006, 157, 158).
  • AG Münster, 14.06.2017 - 140 C 1370/17

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit; Schmerzensgeld; HWS

    Realistisch dürfte ein nicht unwesentlich unter 600, 00 EUR liegender Betrag sein (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 29.09.2005, - 12 U 235/04 -, NZV 2006, 157, 158: 300, 00 EUR; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.06.1996, - 6 U 84/96 -: 1.000,00 DM; AG Gifhorn, Urteil vom 06.07.2000, - 13 C 353/00 -: 600, 00 DM; sowie die weiteren Nachweise bei Slizyk in: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 13. Auflage 2017).
  • LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21

    Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener

    Dies setzt jedoch mindestens voraus, dass der Geschädigte das Fahrzeug auf Grund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung einem Dritten, etwa einem Angehörigen oder einem Ehepartner unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte und der Dritte es in der Zeit nach dem Unfall tatsächlich genutzt hätte (Senat, Urt. v. 15.10.2007 - 1 U 52/07, BeckRS 2007, 18614; BGH, NJW 1974, 33; NJW 1975, 922; OLG Köln, VersR 1977, 937; KG, NZV 2006, 157 = DAR 2006, 151).
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