Rechtsprechung
KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift; Voraussetzungen für den Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses
- Judicialis
ZPO § 178 Abs. 1 Ziffer 1; ; ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wann ist Ersatzzustellung an Scheinadresse wirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Ersatzzustellung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ersatzzustellung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.09.2005 - 12 O 302/04
- KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05
Anschein; Beweiskraft; Ersatzzustellung; Niederlegung; Rechtsschein; Wohnung; …
Auszug aus KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05
Nur dann wenn ein Zustelladressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein gesetzt hat, dass er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird , kann eine Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt (Nidersächsisches Oberwaltungsgericht, NVwZ-RR 2005, 760; OLG Nürnberg, MDR 2000, 902; OLGR Naumburg 2002, 449; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 700). - OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
Verwirkung einer Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Wirksamkeit einer …
Auszug aus KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05
Nur dann wenn ein Zustelladressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein gesetzt hat, dass er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird , kann eine Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt (Nidersächsisches Oberwaltungsgericht, NVwZ-RR 2005, 760; OLG Nürnberg, MDR 2000, 902; OLGR Naumburg 2002, 449; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 700). - OLG Karlsruhe, 27.11.1991 - 9 W 72/91
Auszug aus KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05
Nur dann wenn ein Zustelladressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein gesetzt hat, dass er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird , kann eine Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt (Nidersächsisches Oberwaltungsgericht, NVwZ-RR 2005, 760; OLG Nürnberg, MDR 2000, 902; OLGR Naumburg 2002, 449; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 700). - OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung; Niederlegung eines Mandats im Falle des …
Auszug aus KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05
Nur dann wenn ein Zustelladressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein gesetzt hat, dass er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird , kann eine Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt (Nidersächsisches Oberwaltungsgericht, NVwZ-RR 2005, 760; OLG Nürnberg, MDR 2000, 902; OLGR Naumburg 2002, 449; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 700).
Rechtsprechung
KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens; Zulässigkeit der Vorwegnahme der Würdigung einer Beweisaufnahme
- Judicialis
ZPO § 114
- rechtsportal.de
ZPO § 114
Zur Zulässigkeit der Vorwegnahme der Würdigung einer Beweisaufnahme im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.10.2005 - 13 O 310/05
- KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05
- KG, 08.12.2005 - 22 W 54/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren …
Auszug aus KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05
Diese Rechtsprechung ist durch das Bundesverfassungsgericht wiederholt gebilligt worden (BVerfG, NJW 2003, 2976 ff; BVerfG, NJW-RR 2003, 1216 ff; jeweils mit umfangreichen Nachweisen.). - OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97
Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der …
Auszug aus KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05
In dieser Lage ist es allgemeine Ansicht der Fachgerichte, dass eine Beweisantizipation in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, nämlich dann, wenn eine Beweisaufnahme zwar in Betracht kommt, aber konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme zum Nachteil des Antragstellers ausgehen werde (so auch das vom Beklagten zitierte OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 484, 485, das die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für erforderlich hält, wenn ernsthafte Zweifel am Ausgang der Beweiserhebung berechtigt sind). - BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02
Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren …
Auszug aus KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05
Diese Rechtsprechung ist durch das Bundesverfassungsgericht wiederholt gebilligt worden (BVerfG, NJW 2003, 2976 ff; BVerfG, NJW-RR 2003, 1216 ff; jeweils mit umfangreichen Nachweisen.). - OLG Bremen, 20.04.1999 - 1 W 3/99
Auszug aus KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05
Die von ihm zu der Frage des Verbots der Vorwegnahme der Beweiswürdigung angeführten Entscheidungen betreffen überwiegend die Würdigung möglicher Zeugenbeweise (BGH, NJW 1988, 267; OLG Bremen, MDR 1999, 1327).
- KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08
Prozesskostenhilfeverfahren: (Un-)Zulässigkeit der Vorwegnahme der Würdigung …
Dies hat der Senat unter eingehender Würdigung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur wiederholt entschieden (Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 22 W 45/04 -, Beschluss vom 14. März 2005 - 22 W 69/04 - Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 22 W 54/05 - OLG-Report Kammergericht 2006, 406; Beschluss vom 24. Mai 2006 - 22 W 30/06 - Beschluss vom 29. November 2006 - 22 W 40/06 - jeweils mit Nachweisen).