Rechtsprechung
   KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1462
KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01 (https://dejure.org/2002,1462)
KG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 24 W 309/01 (https://dejure.org/2002,1462)
KG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 24 W 309/01 (https://dejure.org/2002,1462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nutzerwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Videoüberwachung der Wohnanlage; Eingriff in Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer; Zusätzliche Messkosten als Gemeinschaftskosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlussfassung über Anbringung einer Videoüberwachung muss den Datenschutz beachten; §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 22 WEG; 7 Abs. 2, 8 Abs. 2 HeizkostenVO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Videoüberwachung der Wohnanlage durch Kleinstkamera in Klingeltableau; zusätzliche Ablesekosten bei Nutzerwechsel

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 21 III; ; HetzKVO § 7 II; ; HetzKVO § 8 II; ; HetzKVO § 9 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Viedeoüberwachung in Wohnungseigentumsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz)

    §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; § 6b BDSG; §§ 7 Abs. 2, 8 Abs. 2, 9b HeizKVO
    Wohnungseigentum - Videoüberwachung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Eingangsbereich?

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des Hauseingangs: Was zulässig ist - und was nicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2798
  • MDR 2002, 1364
  • NZM 2002, 702
  • FGPrax 2002, 211
  • ZMR 2002, 864
  • NJ 2003, 95 (Ls.)
  • KGReport Berlin 2002, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
    Die Verursachung allein ist noch kein Grund, von der allgemeinen Kostenverteilung abzugehen (vgl. BGHZ 92, 18 = NJW 1984, 2576).
  • BGH, 12.10.2001 - V ZR 268/00

    Übertragung eines übergebauten Gebäudeteils bei Veräußerung des darunter

    Auszug aus KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
    Für das Landgericht bestand in dieser Hinsicht noch kein Aufklärungsbedarf, weil dies in dieser Form noch nicht vorgetragen worden war (vgl. zum Eigengrenzüberbau BGH NJW 2002, 54 = MDR 2002, 22 = NZM 2002, 43 = GE 2002, 126).
  • LG Berlin, 31.10.2000 - 65 S 279/00

    Videoüberwachung

    Auszug aus KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
    Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904; siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97

    Zulässigkeit einer Überwachungseinrichtung in Form von zwei Videokameras zur

    Auszug aus KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
    Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904; siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, WuM 2008, 663; LG Darmstadt, aaO; Horst, NZM 2000, 937, 940), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Nach ständiger kommt eine Beeinträchtigung solcher Rechte insbesondere für Grundstücksnachbarn ( BGH , Urteil vom 25.04.1995, Az.: VI ZR 272/94, u.a. in: NJW 1995, Seiten 1955 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 30.10.2008, Az.: 21 U 22/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1827 f.; OLG München , Beschluss vom 04.01.2012, Az.: 20 U 4641/11, u.a. in: "juris"; LG Berlin , Urteil vom 23.07.2015, Az.: 57 S 215/14, u.a. in: Grundeigentum 2015, Seiten 1100 f.; LG Detmold , Urteil vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15, u.a. in: ZD 2015, Seiten 530 f.; LG Potsdam , Urteil vom 29.05.2015, Az.: 1 S 35/12, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 17524; LG Potsdam , Urteil vom 22.04.2009, Az.: 13 S 9/09, u.a. in: BeckRS 2010, Nr.: 09078; BeckRS 2010, Nr.: 09078; AG München , Urteil vom 20.03.2015, Az.: 191 C 23903/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 20085; AG Lemgo , Urteil vom 24.02.2015, Az.: 19 C 302/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 12299; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11 ) und Mieter in einem privaten Mietshaus ( KG Berlin , WuM 2008, Seite 663; Horst , NZM 2000, Seiten 937 ff. ) sowie für Betroffene in einer Wohnungseigentumsanlage ( KG Berlin , NZM 2002, Seiten 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, Seiten 703 f.; AG Bergisch Gladbach , Urteil vom 03.09.2015, Az.: 70 C 17/15, u.a. in: "juris"; Huff , NZM 2002, Seiten 89 ff. ) in Betracht, die sich der Überwachungsmaßnahme nicht entziehen können, da sie gezwungen sind, dementsprechende Verkehrsflächen zu nutzen ( Stöber , NJW 2015, Seiten 3681 ff.; Neuner , JuS 2015, Seiten 961 ff.; Elzer , NJW 2013, Seiten 3537 ff.; Reinhold , NJW 2009, Seiten 1787 f. ).

    Damit entsprechen diese "Kameras" der Beklagten aber grundsätzlich auch nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6b ( KG Berlin , Beschluss vom 26.06.2002, Az.: 24 W 309/01, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2798 f.; OLG Karlsruhe , WM 2000, Seite 128; LG Berlin , NZM 2001, Seite 207; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11; AG Berlin-Schöneberg , GE 2001, Seite 211; AG Berlin-Wedding , WuM 1998, 342 f.; Horst , in: NZM 2000, Seiten 937 ff. ).

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Überwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums mit der Möglichkeit einer Speicherung der Bildaufzeichnungen verneint (KG, ZWE 2002, 409, 412 und OLG Köln, WuM 2007, 646 [beide Hauseingangsbereich]; OLG Düsseldorf, NJW 2007, 780, 781 [eigener KfZ-Stellplatz im Innenhof der Anlage]).
  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10

    Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau

    Der nachträgliche Einbau einer Videokamera am Klingeltableau der Wohnanlage stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar (OLG Köln, ZMR 2008, 559; Huff, NZM 2002, 89, 91, 92; Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 106; aA KG, NZM 2002, 702, 703).

    Durch eine derart zufällige Einbeziehung eines Wohnungseigentümers in die Bildübertragung erleidet er keinen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil (vgl. auch OLG Köln, ZMR 2008, 559, 560; BayOblG, NZM 2005, 107, 108; KG Berlin, NZM 2002, 702, 703).

    c) § 6b BDSG, dessen Wertungen im Rahmen des § 14 Nr. 1 WEG zu berücksichtigten sind (Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 276;Hogenschurz in Jenissen, WEG, 2. Auflage, § 22 Rn. 107; Huff, NZM 2002, 89, 90; vgl. auch BayOblG, MietRB 2005, 180, 181; KG, NJW 2002, 2798, 2799), steht der Zulässigkeit der Anbringung der fraglichen Videokamera im Klingeltableau nicht entgegen.

  • AG München, 22.11.2018 - 213 C 15498/18

    Nachbarargusaugen

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, NZM 2009, 736 = WuM 2008, 663; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; Horst, NZM 2000, 937 [940]), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NJW 2002, 2798 = NZM 2002, 702; OLG Karlsruhe, NJW 2002, 2799 = NZM 2002, 703; Huff, NZM 2002, 89, 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.".
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

    Eine Videoüberwachung anstelle einer Videoaufzeichnung hätte - vorbehaltlich ihrer Zulässigkeit (vgl. zu den Grenzen eines entsprechenden Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft: KG NJW 2002, 2798) - auch die Beklagte weniger beeinträchtigt, da die oben beschriebenen Wiederholungs- und Missbrauchsgefahren nicht erst entstanden wären.

    Das Kammergericht (NJW 2002, 2798) erklärte schließlich die Einführung der Videoüberwachung im Hauseingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage für unzulässig, die es jedem Bewohner ermöglicht hätte, den Eingangsbereich per Tastendruck vom eigenen Fernsehgerät aus einzusehen.

  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04

    Eigentümerbeschluss zur Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs der

    Dies muss aber im Eigentümerbeschluss im Einzelnen geklärt sein (KG FGPrax 2002, 211 f. = NZM 2002, 702).

    Die Frage der Zulässigkeit und der Grenzen einer Videoüberwachung ist umstritten (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2002, 703; KG FGPrax 2002, 211; AG Frankfurt a. Main NZM 2003, 68 f.; Bärmann/Pick WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 22; Gottschalg, Rechtsprechungsübersicht zum Wohnungseigentumsrecht, FGPrax 2003, 47/51; Drasdo, Literaturübersicht zum Wohnungseigentum, NZM 2003, 704/708).

    Jedenfalls muss im Eigentümerbeschluss auch festgelegt sein (so auch KG FGPrax 2002, 211 f.), dass und wie der Umstand der Beobachtung und der verantwortlichen Stelle erkennbar gemacht wird (vgl. § 6 Abs. 2 BDSG) und wie das erforderliche Löschen der Daten geregelt wird (vgl. § 6 Abs. 5 BDSG).

  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG WuM 2008, 663; LG Darmstadt, a.a.O.; Horst, NZM 2000, 937, 940), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.".
  • LG Dortmund, 28.10.2014 - 9 S 1/14

    Wann ist der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler unzulässig?

    Da ein die Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten betreffender Eigentümerbeschluss den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen muss ( BayObLG NZM 2005, 107; KG NZM 2002, 702 ), kann die nähere Ausgestaltung nicht erst in dem zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Ablesefirma abzuschließenden Vertrag erfolgen.
  • OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07

    Einbau einer Türsprech- und Videoanlage als bauliche Veränderung

    Insofern findet die solche Anlagen betreffende Rechtsprechung der Obergerichte keine unmittelbare Anwendung (so z.B. KG, NZM 2002, 702; BayObLG, WuM 2005, 478).
  • AG München, 01.02.2023 - 171 C 11188/22

    Streit um Kamera auf Nachbargrundstück

  • OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Voraussetzung eines Abwehranspruchs gegen das

  • AG Kassel, 12.11.2009 - 800 C 612/08

    Wohnungseigentumsanlage: Ständige Videoüberwachung der im Gemeinschaftseigentum

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.09.2008 - 72 C 26/08

    Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses im Falle der Montage von Videokameras

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2284
OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01 (https://dejure.org/2002,2284)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.02.2002 - 1 U 2314/01 (https://dejure.org/2002,2284)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 1 U 2314/01 (https://dejure.org/2002,2284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Versprechen einer Vertragsstrafe in AGB ; Bierlieferungsvertrag; Treu und Glauben bei AGB; Benachteiligung in AGB; Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe

  • Judicialis

    AGBG § 9

  • prewest.de PDF

    § 9 AGBG
    Bierlieferungsvertrag - AGB - Vertragsstrafen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    AGBG § 9
    Vertragsstrafe in den AGB eines Bierlieferungsvertrages

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 917
  • MDR 2002, 629
  • NZM 2002, 966
  • KGReport Berlin 2002, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01
    Diese Berechnung steht - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vergleiche BGHZ 107, 67, 69 f.).
  • BGH, 18.04.1984 - VIII ZR 50/83

    Unwirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einem Pachtvertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01
    Die Rechtslage ist aber eine andere bei formularmäßigen Klauseln: Hier sind Versprechen einer Vertragsstrafe unabhängig von einem Verschulden nur wirksam, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen (Palandt-Heinrichs a.a.O., § 339 Rn. 3 und § 11 ABGB Rn. 33; BGHZ 72, 174, 178/179; BGH NJW 85, 57 f.).
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84

    Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01
    Diese Konstellation weist Ähnlichkeiten mit den Fällen auf, in denen - von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vergleiche BGH NJW 85, 2693, 2694) für unwirksam befunden - bei Fortbestehen der Bezugsverpflichtung des Gastwirtes formularmäßig die Rückgabe von leihweise überlassenem Gaststätteninventar bei Vertragsverletzung vereinbart war: In beiden Fällen wird dem Gastwirt die Grundlage seiner Erwerbstätigkeit entzogen, während er gleichzeitig weiterhin finanziell für die Erfüllung seiner Vertragspflichten einzustehen hat.
  • BGH, 28.09.1978 - II ZR 10/77

    Wirksamkeit von Straffracht- und Schmuggelklauseln in Konnossementsbedingungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01
    Die Rechtslage ist aber eine andere bei formularmäßigen Klauseln: Hier sind Versprechen einer Vertragsstrafe unabhängig von einem Verschulden nur wirksam, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen (Palandt-Heinrichs a.a.O., § 339 Rn. 3 und § 11 ABGB Rn. 33; BGHZ 72, 174, 178/179; BGH NJW 85, 57 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer vertraglichen

    Es sprich Einiges dafür, dass eine Schadensersatzpauschale von 50 % den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt (vgl. OLG München MDR 2002, 445, das bereits eine Pauschale von 30 % des Tagespreises der von dritter Seite bezogenen Getränke für überhöht gehalten hat; Kieninger in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 309 Nr. 5 Rdn. 19; a. A. für eine 30 %-Pauschale OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 917).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - 24 U 207/06

    Zur Wirksamkeit eines Vertragsstrafenversprechens bei Verstoß gegen

    Dies kommt in § 339 BGB deutlich zum Ausdruck (vgl. OLG Nürnberg U. v. 25.02.1992 - 11 U 2744/91 bei Juris und MDR 2002, 629).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 21 O 95/10

    Vereinbarkeit eines Bierlieferungsvertrags mit den guten Sitten

    Die - möglicherweise unzulässige - Vereinbarung einer Vertragsstrafe (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 917f.) ist hierin nicht zu sehen.
  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 1 W 9/13

    Bierlieferungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über eine Schadensersatzpflicht

    Gemeint ist offenbar die Entscheidung 1 U 2314/01, NJW-RR 2002, 917 f. Zieht man sie heran, so erkennt man leicht, dass es sich um einen anderen Fall handelte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3478
OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz "pacta sunt servanda"; Bereicherungsausgleich nach § 817 S.2 BGB; Prozesskostenhilfe (PKH); Ausnutzung der Zwangslage des Vertragspartners; Sittenwidrige Rückzahlungsvereinbarung zwischen Zahnarzt und Dentallabor; Existenzgefährdung des Vertragspartners

  • Judicialis

    StGB § 263; ; BGB § 134; ; BGB § 242; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 817 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 134 138 812 817
    Arztrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Labor - Nichtigkeit einer Skontoabzugsvereinbarung zwischen Zahntechniker und Zahnarzt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1630
  • KGReport Berlin 2002, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Die rechtspolitisch problematische und den Bereicherungsgläubiger hart treffende Vorschrift ist einschränkend auszulegen, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu unbilligen Ergebnissen führen würde (vgl. etwa BGHZ 111, 308 ff. - zur Schwarzarbeit - ferner Palandt/Sprau, 61. Aufl., § 817 Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Für die vorliegende Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren reicht die Feststellung, dass ein Rechtsgeschäft der vorgetragenen Art nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist, es mithin jedenfalls nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist (zur Definition vgl. BGHZ 86, 82, 88; 107, 92, 97).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Die nach § 138 Abs. 1 BGB nichtige Vereinbarung musste von der Antragstellerin nicht nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" - der bei einseitiger Ausnutzung der Vertragsfreiheit ohnehin einer kritischen Betrachtung bedarf, vgl. BVerfGE 89, 214, 231 ff. - beachtet werden.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Für die vorliegende Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren reicht die Feststellung, dass ein Rechtsgeschäft der vorgetragenen Art nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist, es mithin jedenfalls nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist (zur Definition vgl. BGHZ 86, 82, 88; 107, 92, 97).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ob die Beauftragung des Laborarztes (deswegen) sogar als nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig anzusehen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. Juni 2002 - 11 W 13/02, MedR 2003, 460), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10

    Keine Rückzahlung von sogenanntem "Brautgeld"

    Das von § 138 BGB mit Nichtigkeit sanktionierte Verhalten darf nicht im Umkehrschluss legalisiert werden (Palandt/Sprau, 69. Auflage 2010, § 817 Rn. 18; BGHZ 111, 308; OLG Köln NJW-RR 2002, 1630).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im

    Dies gilt beispielsweise für eine zwischen 2 Personen getroffene Vereinbarung, die den Betrug an Dritten ermöglichen soll (OLG Köln, NJW-RR 2002, 1630).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Denn dieses hat die Unwirksamkeit der zwischen Kläger und C. geschlossenen Verträge selbstständig tragend auch mit einer Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB begründet (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2002 - 11 W 13/02 -, NJW-RR 2002, 1630), mit der sich der Kläger in seinem Zulassungsvorbringen nicht auseinandergesetzt hat.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09

    Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und

    Mit den Krankenkassenleistungen soll aber die ordnungsgemäße Behandlung des Patienten und nicht die Provision der Klägerin sichergestellt werden (vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2002, 1630 im Hinblick auf eine sittenwidrige Umsatzbeteiligung eines Zahnarztes an Laborleistungen).
  • LG Köln, 03.06.2004 - 15 O 797/01

    Rückvergütung in bar oder in Form von Sachleistungen zwischen Zahnärzten und

    Als Nichtigkeitsgrund kommt zunächst § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 263 StGB in Betracht (so OLG Köln, NJW-RR 2002, 1630 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 01.10.2001 - 8 U 3861/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3672
KG, 01.10.2001 - 8 U 3861/00 (https://dejure.org/2001,3672)
KG, Entscheidung vom 01.10.2001 - 8 U 3861/00 (https://dejure.org/2001,3672)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 8 U 3861/00 (https://dejure.org/2001,3672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Mietzins; Mietminderung; Minderungsgrund; Gesundheitsgefährdung; Gasgeruch

  • grundeigentum-verlag.de

    Gesundheitsgefährdung als Kündigungsgrund vom Mieter nachzuweisen; keine Kündigung wegen Mietmängeln nach vorbehaltloser Mietzahlung über sechs Monate; Anspruch des Vermieters auf Mietdifferenz trotz Weitervermietung

  • Judicialis

    BGB § 537; ; BGB § ... 544; ; BGB § 242; ; BGB § 542; ; BGB § 539; ; BGB § 538; ; BGB § 540; ; BGB § 541; ; BGB § 535 Satz 2; ; BGB § 543 Satz 1; ; BGB § 552 Satz 3; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Ausserordentliches Kündigunsrecht des Mieters wegen Gesundheitbeeinträchtigung infolge Abgasrücktritts

  • ibr-online

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 32 O 133/99
  • KG, 01.10.2001 - 8 U 3861/00

Papierfundstellen

  • KGReport Berlin 2002, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 16.09.1996 - 8 REMiet 2891/96

    Kündigung eines Mietvertrages mit Verlängerungsklausel durch den Mieter wegen

    Auszug aus KG, 01.10.2001 - 8 U 3861/00
    Je weniger Anlass der Mieter zu der Annahme hatte, das Mietverhältnis sei beendet, um so eher handelt er rechtsmissbräuchlich, wenn er sich wegen der Weitervermietung auf mangelnde Erfüllungsbereitschaft des Vermieters beruft (BGH, a.a.O.; KG in NJW-RR 1997, 333).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus KG, 01.10.2001 - 8 U 3861/00
    Diese Verweisung des § 543 Satz 1 BGB auf § 539 BGB greift auch dann, wenn § 539 BGB in analoger Anwendung nur deshalb anzuwenden ist, weil der Mieter trotz eines während der Mietzeit aufgetretenen Mangels den Mietzins über eine gewisse Zeit vorbehaltlos weitergezahlt hat (BGH in NJW 2000, 2663).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91

    Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug

    Auszug aus KG, 01.10.2001 - 8 U 3861/00
    Die Annahme eines solchen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens führt dazu, dass der Mieter trotz der Weitervermietung entgegen § 552 Satz 3 BGB zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet bleibt und der Vermieter sich lediglich den Mietzins anrechnen lassen muss, den er aus der Weitervermietung erzielt (BGH in NJW 1993, 1645).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2005 - 2 U 128/05

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Vertragsverletzung des

    Es war für die Klägerin zum Zeitpunkt der Kündigung nicht zumutbar, noch weiter zu verhandeln, da mit einer mehrmonatigen Nichtausübung des Kündigungsrechts nach der Abmahnung die Gefahr des Verlustes durch Verwirkung verbunden war (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 7.12.1983 - VIII ZR 257/82, NJW 1984, 871; Urteil vom 18.6.1997 - XII ZR 63/95, MDR 1997, 1112; Kammergericht, Urteil vom 1.10.2001 - 8 U 3861/00, KGReport Berlin 2002, 73), ohne dass gleichzeitig sichergestellt war, dass die Beklagte sich künftig vertragskonform verhalten werde.
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04

    Anspruch des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten

    Der Vermieter muss sich in einem solchen Falle nur die Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung erlangt hat (§ 552 Satz 2 a.F. BGB, vgl. hierzu KG, Urt. v. 1.10.2001, GE 2001, 1539 - 8 U 3861/00).
  • LAG Berlin, 20.01.2005 - 13 Sa 2210/04

    Feststellungsinteresse; Annahmeverzug

    Er ist selbst kein Rechtsverhältnis, das § 256 ZPO festgestellt werden könnte, so dass - abgesehen von der hier nicht vorliegenden beabsichtigten Verurteilung zu einer Zug- um- Zug-Leistung - eine entsprechende Feststellungsklage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH 31.5.2000 - XII ZR 41/98 - NJW 2000, 2663 f.; BGH 19.4.2000 - XII ZR 332/97 - KG 1.10.2001 - 8 U 3861/00 - OLG Sachsen-Anhalt 27.11.2001 - 9 U 186/01; OLG Koblenz 16.5.2002 - 5 U 1982/99 - OLG Dresden 18.6.2002 - 5 U 260/02 - vgl. auch Timme NJW 2001, 271 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10289
OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01 (https://dejure.org/2002,10289)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2002 - 2 U 41/01 (https://dejure.org/2002,10289)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 2 U 41/01 (https://dejure.org/2002,10289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Supervorfahrtsregelung; Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts eines Grundstücks; Vermutungswirkung eines Erbscheins; Unmöglichkeit der Restitution ; Vermögenverlust jüdischer Eigentümer in der NS-Zeit ; Investitionsvorrangbescheid; Amtshaftung wegen Nichtbeteiligung im ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 1; ; VermG § ... 1 Abs. 6; ; VermG § 2; ; VermG § 3 Abs. 1; ; VermG § 3 a; ; VermG § 3 a Abs. 7; ; VermG § 3 a Abs. 3; ; VermG § 3 a Abs. 3 Sätze 1 - 3 a. F.; ; VermG § 3 a Abs. 3 Satz 6 a. F.; ; VermG § 3 a Abs. 5 Satz 2; ; VermG § 3 a Abs. 7 Satz 1; ; BbgGO § 61 Abs. 1 S. 2; ; InVorG § 16; ; InVorG § 16 Abs. 1; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; InVorG § 28 Abs. 1; ; InVorG § 10; ; BGB § 2365; ; BGB § 313 Satz 2; ; BGB § 387; ; BGB § 839; ; BGB § 892 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2032; ; BGB § 2039; ; BGB § 2040 Abs. 2; ; GG Art. 34; ; VwVfG § 41 Abs. 1; ; VwVfG § 43 Abs. 1; ; VwVfG § 28; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung des Verkehrswertes eines verkauften Grundstücks nach den Ausgleichsvorschriften des Investitionsvorranggesetzes bei Verlust des Restitutionsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KGReport Berlin 2002, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98

    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Auskehrung erzielter Mindestmiet- oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01
    Daß eine solche Abwägung im Rahmen des § 16 InVorG geboten sein kann, ergibt sich auch aus Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 437; BGHZ 142, 111 ff.).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01
    Daß eine solche Abwägung im Rahmen des § 16 InVorG geboten sein kann, ergibt sich auch aus Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 437; BGHZ 142, 111 ff.).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.05.2001 - 11 O 441/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Mai 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Az.: 11 O 441/99 - wird zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99
    Endgültig untergegangen ist der Restitutionsanspruch des Klägers in einer Weise, dass er nicht mehr wiederaufleben kann, erst nach Klageerhebung am 1. Juni 1999, als der Zweiterwerber der streitgegenständlichen Grundstücke, Herr ..., als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde und damit zumindest nach § 892 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gutgläubig Eigentum erworben hat (vgl. zum Untergang des Restitutionsanspruchs bei einem Rechtserwerb nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB : Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 192/02 , Seite 8 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Mai 2002 - 2 U 41/01 , VIZ 2003, 100 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 10.09.2001 - 8 U 2489/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8261
KG, 10.09.2001 - 8 U 2489/00 (https://dejure.org/2001,8261)
KG, Entscheidung vom 10.09.2001 - 8 U 2489/00 (https://dejure.org/2001,8261)
KG, Entscheidung vom 10. September 2001 - 8 U 2489/00 (https://dejure.org/2001,8261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Mietzins; Anfechtung des Mietvertrags; Arglistige Täuschung; Fristlose Kündigung; Schallschutzbestimmungen; Mietminderung; Gebrauchsbeeinträchtigung

  • grundeigentum-verlag.de

    Minderung für eingeschränkten Gaststättenbetrieb aufgrund behördlicher Auflagen

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 542; ; BGB § 537; ; BGB § 535 Satz 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Gebrauchsbeeinträchtigung einer Gaststätte bei einer Sperrzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

  • ibr-online

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KGReport Berlin 2002, 73
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht