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   BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77   

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https://dejure.org/1978,723
BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77 (https://dejure.org/1978,723)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1978 - KRB 1/77 (https://dejure.org/1978,723)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1978 - KRB 1/77 (https://dejure.org/1978,723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen Verjährung - Verjährungsfrist der als Vergehen eingestuften Presseinhaltsdelikte - Zulässigkeit der analogen Anwendung presserechtlicher Verjährungsbestimmungen im Ordnungdwidrigkeitenrecht - Erstreckung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 348
  • BGHSt 28, 53
  • NJW 1978, 1985
  • MDR 1978, 1042
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77
    Die Verjährung der Verfolgung ist ein Verfahrenshindernis (BGHSt 2, 300, 305 bis 308; 11, 393, 395).

    Infolgedessen sind hier die am Sitz des Kammergerichts geltenden Verjährungsbestimmungen anzuwenden (BGHSt 2, 300, 308; Löffler a.a.O. Rdn. 26).

  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77
    Wenn es sich um einen Straftatbestand handeln würde, stünde außer Frage, daß das Verhalten des Betroffenen dem Begriff des Presseinhaltsdelikts unterfiele und infolgedessen die presserechtlichen Verjährungsbestimmungen Anwendung fänden (vgl. BGHSt 26, 40, 43/44; RGSt 66, 145, 147; Löffler, Presserecht Bd. II 2. Aufl., LPG § 20 Rdn. 21 und 23 sowie § 24 Rdn. 18).

    Die Gründe für diese Vorschriften (vgl. dazu BVerfGE 7, 29, 38/39; BGHSt 26, 40, 43; 27, 18, 21; Löffler a.a.O. LPG § 24 Rdn. 15 bis 17), insbesondere die Erwägung, daß Presseinhaltsdelikte mit der Verbreitung des Druckwerks offen zutage treten und infolgedessen alsbald verfolgt werden können und das Argument, daß die ungestörte Ausübung der Pressefreiheit die alsbaldige Klärung erfordere, ob die nicht selten über einen langen Zeitraum sich hinziehende Verbreitung eines Druckwerks strafrechtliche Folgen nach sich ziehe, gelten uneingeschränkt auch in Fällen, in denen Druckwerke verbreitet werden, deren geistig wirksamer Inhalt die Verbreitung zu einer rechtswidrigen Handlung macht, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht.

  • BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56
    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77
    Wie im Strafrecht ist auch im Ordnungswidrigkeitenrecht Analogie nur unzulässig, soweit sie sanktionsbegründend und sanktionsschärfend wirken würde (vgl. BGHSt 9, 310, 311; Göhler, OWiG 5. Aufl. § 3 Anm. 3 C; Lackner, StGB 11. Aufl. § 1 Anm. 1 c).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77
    Die Verjährung der Verfolgung ist ein Verfahrenshindernis (BGHSt 2, 300, 305 bis 308; 11, 393, 395).
  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77
    Die Gründe für diese Vorschriften (vgl. dazu BVerfGE 7, 29, 38/39; BGHSt 26, 40, 43; 27, 18, 21; Löffler a.a.O. LPG § 24 Rdn. 15 bis 17), insbesondere die Erwägung, daß Presseinhaltsdelikte mit der Verbreitung des Druckwerks offen zutage treten und infolgedessen alsbald verfolgt werden können und das Argument, daß die ungestörte Ausübung der Pressefreiheit die alsbaldige Klärung erfordere, ob die nicht selten über einen langen Zeitraum sich hinziehende Verbreitung eines Druckwerks strafrechtliche Folgen nach sich ziehe, gelten uneingeschränkt auch in Fällen, in denen Druckwerke verbreitet werden, deren geistig wirksamer Inhalt die Verbreitung zu einer rechtswidrigen Handlung macht, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht.
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77
    Die Gründe für diese Vorschriften (vgl. dazu BVerfGE 7, 29, 38/39; BGHSt 26, 40, 43; 27, 18, 21; Löffler a.a.O. LPG § 24 Rdn. 15 bis 17), insbesondere die Erwägung, daß Presseinhaltsdelikte mit der Verbreitung des Druckwerks offen zutage treten und infolgedessen alsbald verfolgt werden können und das Argument, daß die ungestörte Ausübung der Pressefreiheit die alsbaldige Klärung erfordere, ob die nicht selten über einen langen Zeitraum sich hinziehende Verbreitung eines Druckwerks strafrechtliche Folgen nach sich ziehe, gelten uneingeschränkt auch in Fällen, in denen Druckwerke verbreitet werden, deren geistig wirksamer Inhalt die Verbreitung zu einer rechtswidrigen Handlung macht, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht.
  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der

    Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77
    Wenn es sich um einen Straftatbestand handeln würde, stünde außer Frage, daß das Verhalten des Betroffenen dem Begriff des Presseinhaltsdelikts unterfiele und infolgedessen die presserechtlichen Verjährungsbestimmungen Anwendung fänden (vgl. BGHSt 26, 40, 43/44; RGSt 66, 145, 147; Löffler, Presserecht Bd. II 2. Aufl., LPG § 20 Rdn. 21 und 23 sowie § 24 Rdn. 18).
  • BGH, 27.05.2020 - 1 StR 118/20

    Besonders schwere Brandstiftung (tätige Reue bei Beseitigung der konkreten

    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist eine Analogie zu Gunsten des Täters zulässig (vgl. BVerfG, BVerfGE 95, 96, 132; BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1956 - 1 StE 8/56 Rn. 10, BGHSt 9, 310, 311 f. und vom 11. April 1978 - KRB 1/77 Rn. 8, BGHSt 28, 53, 55 f.; Dannecker/Schuhr in LK-StGB, 13. Aufl., § 1 Rn. 282 ff.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 1 Rn. 21; Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 1 Rn. 30 ff.).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Da sich die Presseverjährung wegen ihres jedenfalls auch prozessualen Charakters nach dem Recht des Gerichtsorts (BGHSt 2, 300, 308; BGHSt 28, 53, 56; BGHR PresseG BW § 24 Verjährung 1; BGH, Beschl. vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98) bestimmt, ist das nordrhein-westfälische Landespressegesetz anwendbar.
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 116/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung

    Im Unterschied zu der von der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Entscheidung BGHZ 71, 348, 351 f hat der Streithelfer nicht außerdem einen von der Beklagten selbst gestellten Antrag als Boten an das Grundbuchamt übermittelt.
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

    Das Rechtsinstitut der Presseverjährung wird im wesentlichen damit gerechtfertigt, daß es im Hinblick auf das hohe Rechtsgut der Meinungs- und Pressefreiheit geboten erscheint, die strafrechtliche Relevanz des Inhalts von Druckwerken wegen der typischerweise sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verbreitung alsbald zu klären und daß dies den Strafverfolgungsbehörden schon mit der ersten Verbreitung möglich wird (vgl. BGHSt 25, 347, 354; 26, 40, 43,; 27, 18, 21; 28, 53, 56).
  • BGH, 04.02.1986 - KRB 11/85

    Verjährungsfristen für Kartellordnungswidrigkeiten durch Verbreiten von

    Diese Verdeutlichung war erforderlich geworden, weil zuvor nicht ausreichend klar war, daß die allgemeinen Verjährungsfristen des § 31 Abs. 2 OWiG auch für solche Fälle gelten sollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 121.4.1978 - KRB 1/77, WuW/E 1543 f. - Labor-Inserat - und vom 14.7.1980 - KRB 6/79, WuW/E 1736, 1739 - markt intern).
  • BGH, 14.07.1980 - KRB 6/79

    Zulässigkeit von Druck- und Lockmitteln

    Bei den Einzelakten, die mittels eines Druckwerks begangen wurden, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate und beginnt mit jeder Veröffentlichung gesondert zu laufen (§ 22 Abs. 1 BlnPresseG, BGHSt 2, 300, 308; 27, 18, 20, 21; 28, 53, 56).
  • BayObLG, 31.07.1995 - 3 ObOWi 69/95
    Zwar bezieht sich diese Vorschrift ihrem Wortlaut nach auf Vergehen und Verbrechen, betrifft also die Verjährung der Strafverfolgung; für die ihrer Qualität nach geringeren Verstöße in Gestalt von Ordnungswidrigkeiten muß aber eine entsprechende Privilegierung gelten (vgl. BGH NJW 1978, 1985 mit eingehender Begründung).
  • BayObLG, 18.12.1986 - 2 ObOWi 359/86
    Da es sich jedoch bei § 21 a Abs. 1 Satz 2 StVO um eine Ausnahme von einem Gebot und damit um eine Regelung zugunsten des Betroff. handelt, ist eine entsprechende Anwendung, anders als zuungunsten (BVerfGE 25, 269/285), grundsätzlich zulässig (vgl. z. B. BGHSt 28, 53/56 f.).
  • LG Augsburg, 11.09.2003 - 3 KLs 502 Js 127359/00

    Presserechtliche Verjährung bei Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug durch falsche

    Bei der Verjährung handelt es sich um Strafverfahrensrecht und nicht um materielles Strafrecht (BGHSt 28, 53, 56) Für Strafverfahrensrecht gilt nach h. M. das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 11 GG nicht (BVerfG, NStZ 1995, 399 ).
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