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BGH, 05.07.1995 - KRB 10/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfolgungsverjährung - Unterbrechungstatbestände - Ordnungswidrigkeiten
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 273
- NStZ-RR 1996, 147
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12
Grauzementkartell
Ist die Verjährung jedenfalls hinsichtlich nur eines Betroffenen, dessen Verstoß der Nebenbetroffenen zugerechnet wird, rechtzeitig unterbrochen, erfasst diese Unterbrechung die gesamte Tat (BGH ebd.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Juli 1995 - KRB 10/95, WuW/E BGH 3015, 3016 - Unternehmensgeldbuße). - BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen …
Auf diese einheitliche und nicht verjährte Tat erstreckt sich umfassend die richterliche Kognitionspflicht (vgl. BGH, Beschl. v. 5.7.1995 - KRB 10/95, NStZ-RR 1996, 147). - BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17
Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr …
Da gegen die Nebenbeteiligte kein selbständiges Verfahren geführt wurde, haben die gegen den Angeklagten P. ergangenen richterlichen Durchsuchungsanordnungen auch ihr gegenüber verjährungsunterbrechend gewirkt (s. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00, BGHSt 46, 207, 208; Beschluss vom 5. Juli 1995 - KRB 10/95, NStZ-RR 1996, 147, 148;… vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, BGHR OWiG § 30 Abs. 1 Verjährung 2), unbeschadet dessen, dass die Durchsuchungsanordnungen nach §§ 103, 105 StPO Geschäftsräume der Nebenbeteiligten betrafen (s. BGH…, Beschluss vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78c Abs. 4 Bezug 1). - BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00
Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für …
Da gegen die Nebenbeteiligte kein selbständiges Verfahren geführt wurde, wirkten die verjährungsunterbrechenden Handlungen gegen den Angeklagten S. auch ihr gegenüber verjährungsunterbrechend (BGH NStZ-RR 1996, 147), so daß im Blick auf die Festsetzung einer Geldbuße ebenso wie hinsichtlich der Straftaten des Angeklagten S. zum Zeitpunkt des Urteils keine Verfolgungsverjährung eingetreten war.Dabei lag es nicht in der Absicht des Gesetzgebers, sämtliche vor Einleitung des selbständigen Verfahrens erfolgten Unterbrechungshandlungen gegen die natürliche Person für bedeutungslos im Hinblick auf die juristische Person zu erklären (BGH NStZ-RR 1996, 147; a.A. noch OLG Karlsruhe wistra 1987, 115).
- OLG Düsseldorf, 23.01.2014 - 1 Kart 9/13
Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person wegen einer …
Wird gegen die juristische Person - so wie hier - kein selbständiges Verfahren im Sinne von § 30 Abs. 4 OWiG eingeleitet, wirken die verjährungsunterbrechenden Handlungen gegen das Organ der juristischen Person auch gegenüber der juristischen Person (…BGH NJW 2001, 1436 f. Rn. 11; BGH NStZ-RR 1996, 147).