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   BGH, 21.01.1959 - KRB 12/58   

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https://dejure.org/1959,402
BGH, 21.01.1959 - KRB 12/58 (https://dejure.org/1959,402)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1959 - KRB 12/58 (https://dejure.org/1959,402)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1959 - KRB 12/58 (https://dejure.org/1959,402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftung juristischer Personen für ordnungswidriges Handeln ihrer Organe - Bestrafung juristischer Personen im deutschen Recht - Verletzung der Aufsichtspflicht in einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 194
  • BGHSt 12, 295
  • NJW 1959, 586
  • MDR 1959, 320
  • GRUR 1959, 339
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 21.01.1959 - KRB 12/58
    Für die weitere rechtliche Beurteilung gelten die vom Bundesgerichtshof in der Beschwerdesache KRB 2/58 vom 24. November 1958 gegen Krause bereits aufgestellten Rechtsgrundsätze.
  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Der Kartellsenat könnte einer solchen Auffassung, die auch seiner bisherigen Rechtsprechung widerspricht (vgl. BGHSt 12, 295, 298 [BGH 21.01.1959 - KRB 12/58] /299; BGH: KRB 7/58 vom 21. Januar 1959 S. 6), nicht beipflichten.
  • BGH, 22.10.1959 - 1 StE 2/58

    Einziehung von einer juristischen Person gehörenden Gegenständen - Entschädigung

    Juristische Personen können nach deutschem Recht, vom Wirtschaftsstrafrecht abgesehen, nicht Täter oder Teilnehmer einer strafbaren Handlung sein (BGHSt 12, 295).
  • BGH, 28.09.1961 - KRB 1/61

    Planmäßig wettbewerbsbeschränkende Preisabsprachen unter Bauunternehmern -

    Insoweit hat ihn das Oberlandesgericht mit Recht als mittelbaren Täter angesehen; denn die Meldekopfleiter führten die Preisabsprachen unselbständig nach seinen genauen Weisungen; er überwachte ihr Einhalten und überprüfte das häufig persönlich (BGH KRB 20/58 vom 18. Februar 1959; vgl. auch BGHSt 12, 295, 298 f) [BGH 21.01.1959 - KRB 12/58] .
  • BGH, 20.07.1960 - KRB 1/60

    Verhängung einer Geldbuße gegen eine offene Handelsgesellschaft - Offene

    Inzwischen hatte nämlich das Gericht im Wege der Aktenrückleitung den Beschluß des erkennenden Senats vom 31. Januar 1959 KRB 12/58 (BGHSt 12, 295) erhalten, der ein strafrechtliches Vorgehen gegen Personalgesellschaften bei Kartellverstößen auf Grund der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geltenden Bestimmungen für zulässig erklärt.
  • BGH, 07.10.1959 - KRB 8/59

    Preisabsprache bei der Ausschreibung von Bauaufträgen

    MRVO 78 strafbar gemacht haben (BGHSt 12, 295), somit § 41 GWB gegen diese anwendbar ist (§ 2 Abs. 2 Satz 2 StGB; BGHSt 12, 148), der angefochtene Beschluß auch im übrigen keinen der Betroffenen nachteiligen Rechtsfehler aufweist, ist die Rechtsbeschwerde zu verwerfen.
  • BGH, 08.04.1959 - KRB 1/59

    Zuwiderhandlung eines Personengesellschafters gegen das Kartellgesetz durch

    Durch Verfügung vom 8. August 1958 erhob jedoch das Oberlandesgericht Bedenken gegen den Antrag mit der (vom BGH MDR 1959, 320 Nr. 11 inzwischen mißbilligten) Begründung, daß nach Art. VII brit.
  • BGH, 21.01.1959 - KRB 7/58

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot von Preisabsprachen - Möglichkeiten

    Daneben kann, wie der Bundesgerichtshof in der Beschwerdesache KRB 12/58 vom 21. Januar 1959 gegen die W.-GmbH bereits entschieden hat, wegen desselben Sachverhalts nicht noch die andersartige Ordnungswidrigkeit einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 40 GWB geltend gemacht werden.
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